Selbsthilfe – ein starkes Netz

In Selbsthilfegruppen können Betroffene ihre Sorgen teilen und gemeinsam Lösungen finden. Nicht nur bei Depression oder Angststörung ist Selbsthilfe eine wichtige Ergänzung zur Therapie: Der Austausch von Wissen und Erfahrung hilft chronisch kranken und behinderten Menschen und ihren Angehörigen, ihre Situation anzunehmen. Deshalb unterstützt die AOK seit mehr als 30 Jahren die Selbsthilfe (Gruppen, Landes- und Bundesverbände sowie Kontaktstellen) finanziell und organisatorisch.
Betroffene sprechen miteinander. Sie profitieren vom Austausch in einer Selbsthilfegruppe.© iStock / AnnaStills

Inhalte im Überblick

    Wie unterstützt die AOK Selbsthilfegruppen?

    Die AOK unterstützt Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch finanzielle und infrastrukturelle Hilfen seit mehr als 30 Jahren. Im Jahr 2024 stellen die gesetzlichen Krankenkassen 95,11 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Davon unterstützt allein die AOK die Selbsthilfe mit rund 33,5 Millionen Euro. Damit gehen im Jahr 2024 pro Versicherte 1,28 Euro an die Selbsthilfeorganisationen auf der Bundes- und den Landesebenen beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.

    Seit 2020 gilt ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Für krankenkassenindividuelle Projektförderung können auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel von den Krankenkassen und ihren Verbänden verteilt werden. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System 2024 rund 4,94 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und rund 1,06 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen bereitgestellt werden.

    Voraussetzungen für Selbsthilfeförderung

    Eine Selbsthilfegruppe muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Fördermittel zu erhalten. Dazu zählen unter anderem:

    • Die Selbsthilfearbeit muss von Betroffenen für Betroffene erbracht werden.
    • Die Aktivitäten sind auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen ausgerichtet.
    • Die Gruppe besteht aus mindestens sechs Mitgliedern, ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot in der Öffentlichkeit bekannt.
    • Es bestehen keine wirtschaftlichen Interessen.
    • Die Selbsthilfegruppe verpflichtet sich zur Neutralität und arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
    • Die Finanzsituation ist jederzeit transparent.
    • Es besteht Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit.
    • Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beziehungsweise der Landesdatenschutzgesetze und der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind zu beachten, insbesondere wenn digitale Anwendungen genutzt werden.

    Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen.

    Wie wird Selbsthilfe gefördert?

    Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.

    • Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
    • Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.

    Selbsthilfeförderung beantragen

    Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer AOK nach den Fristen für die Antragsabgabe. Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Hier ist die Antragsfrist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände, regionale Gruppen an die AOK vor Ort.

    Sie brauchen Hilfe?

    Wenn Sie auf der Suche nach Selbsthilfegruppen sind, dann finden Sie bei den Selbsthilfe-Netzwerken der Länder das bestmögliche Angebot:

    Selbsthilfegruppen in NRW 

    Selbsthilfe-Kontaktstellen in Schleswig-Holstein

    Wie unterstützt die AOK NordWest die Selbsthilfe?

    Im Jahr 2024 stellt die AOK NordWest der Selbsthilfe insgesamt 3.785.477,12 € zur Verfügung. Sie interessieren sich für die Arbeit der Selbsthilfe oder suchen eine Selbsthilfegruppe in Ihrer Nähe? Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner/-innen vor Ort:

    • Für Interessierte

      Im Folgenden stellen wir Ihnen die Ansprechpartner/-innen auf Landesebene bei der AOK NordWest vor:

      in Schleswig-Holstein
      Claudia Krüger
      Telefon: 0800 2655-505020

      in Westfalen-Lippe
      Stefan Krumhus
      Telefon: 0800 2655-501107

    • Für regionale Selbsthilfegruppen

      Die regionalen Ansprechpartner/-innen für die Selbsthilfeförderung bei der AOK NordWest sind:

      Serviceregion Schleswig-Holstein Süd
      Annegret Finnern
      Telefon: 0800 2655-504936

      Serviceregion Schleswig-Holstein Nord
      Saskia Baade
      Telefon: 0800 2655-510504

      Serviceregion Ruhrgebiet
      Martina Ries
      Telefon: 0800 2655-506739

      Serviceregion Münsterland
      Dr. phil. Katharina Petereit
      Telefon: 0800 2655-510391

      Serviceregion Ostwestfalen-Lippe
      Ludger Düchting
      Telefon: 0800 2655-502549

      Serviceregion Südwestfalen
      Sven Dietrich
      Telefon: 0800 2655-503811

      Oder Sie fragen direkt im Kundencenter nach.

    Hier finden Sie die Ansprechpartner/-innen für die gemeinschaftliche regionale und landesweite Selbsthilfeförderung der Krankenkassen/-verbände in NRW und Schleswig-Holstein.

    Antragsformulare

    Sie wollen Fördermittel der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe nach § 20h SGB V beantragen? Hier finden Sie die Antragsunterlagen für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und die krankenkassenindividuelle Projektförderung sowie weitere Informationen rund um die Antragstellung.

    Transparenzberichte

    Entscheidungen nachvollziehbar machen, Qualität sichern – das sind wichtige Anliegen der AOK NordWest. Jedes Jahr werden die an die Selbsthilfe gezahlten Fördermittel veröffentlicht.

    Newsletter zu Selbsthilfethemen

    Mit unserem Newsletter „inKONTAKT – Der Selbsthilfe-Newsletter der AOK“ erhalten Sie regelmäßig aktuelle Informationen zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen. Sie möchten Infos zu aktuellen Themen rund um die Selbsthilfe? Dann melden Sie sich für den Newsletter an – so verpassen Sie nichts mehr, zum Beispiel zu aktuellen Veranstaltungen in Westfalen-Lippe und in Schleswig-Holstein.

    Die Selbsthilfeakademie

    Um die Kompetenz von Selbsthilfe-Aktiven zu steigern, gibt es die exklusiv von der AOK NordWest geförderte Selbsthilfeakademie. Hier lernen die Teilnehmer/-innen, selbstbewusst mit ihrer Krankheit umzugehen und diese zu akzeptieren. Die Akademie bietet Workshops für Angehörige sowie Kommunikations- Trainings und Schulungen für Gruppenleiter/-innen – außerdem Kurse zum Thema Öffentlichkeitsarbeit. Die Selbsthifeakademie ermöglicht den Teilnehmenden, mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen in Kontakt zu treten.

    Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

    Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung erklärt, was alles zur Selbsthilfe gehört und unter welchen Voraussetzungen eine Förderung beantragt werden kann.

    Aktualisiert: 18.07.2024

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