Krankenhauszusatz­ver­sicher­ung: Einzelzimmer und mehr

Wer gesetzlich versichert ist, erhält bei einem Krankenhausaufenthalt für gewöhnlich die medizinische Regelversorgung. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können AOK-Versicherte den Aufenthalt jedoch deutlich komfortabler gestalten, zum Beispiel mit der Unterbringung in einem Einzelzimmer.
Ein älterer Mann sitzt aufrecht in einem Krankenbett, seine Hände liegen gefaltet auf seinem Bauch. Im Hintergrund sind ein Telefon und Blumen in einer Vase zu sehen.© iStock / monkeybusinessimages

Inhalte im Überblick

    Ihr allgemeiner Versichertenschutz bei einem Krankenhausaufenthalt

    Gesetzlich versicherten Patienten und Patientinnen stehen bei einem Krankenhausaufenthalt grundsätzlich die sogenannte Regelversorgung zu. Das heißt, sie erhalten die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu ihrer medizinischen Versorgung erforderlich sind. Inbegriffen sind zum Beispiel die Kosten für die erforderliche ärztliche Behandlung, die notwendigen Medikamente und Hilfsmittel sowie in einem gewissen Umfang die Unterbringung und Verpflegung. Versicherte ab 18 Jahren müssen sich jedoch an den Kosten mit einer Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag beteiligen.

    Vorteile einer Krankenhauszusatzversicherung

    Mit einer Krankenhauszusatzversicherung genießen Sie zusätzlichen Komfort während Ihres Krankenhausaufenthalts und erhalten eine medizinische Versorgung nach Ihren persönlichen Wünschen. Die AOK arbeitet dafür mit Kooperationspartnern zusammen. Je nach Angebot des Kooperationspartners bietet Ihnen eine Krankenhauszusatzversicherung folgende Vorteile:

    • Maximaler Komfort: Für eine optimale Genesung genießen Sie die Ruhe in einem Einzel- oder Zweibettzimmer.
    • Flexibilität bei der Arztwahl: Wählen Sie einen Arzt oder eine Ärztin Ihres Vertrauens und profitieren Sie von der Option auf Chefarztbehandlung.
    • Finanzielle Unterstützung: Erhalten Sie einen Zuschuss durch Krankenhaustagegeld für zusätzliche Ausgaben während Ihres Krankenhausaufenthalts wie die gesetzliche Zuzahlung.

    Krankenhauszusatzversicherung abschließen

    Ihre AOK arbeitet mit einem Kooperationspartner zusammen, um Ihnen über den gesetzlichen Schutz hinaus einen angenehmen Krankenhausaufenthalt zu vergünstigten Konditionen zu ermöglichen. Alle Informationen zur Krankenhauszusatzversicherung des Kooperationspartners erhalten Sie im Folgenden bei Ihrer AOK.

    Krankenhaus-Zusatzversicherung mit unserem Kooperationspartner UKV abschließen

    Die AOK NordWest bietet Ihnen in Kooperation mit der Union Krankenversicherung (UKV) eine Krankenhaus-Zusatzversicherung an. Der Zusatztarif AOK-KlinikPRIVAT Unfall bietet Ihnen finanzielle Unterstützung und zusätzliche Leistungen bei Krankenhausaufenthalten nach Unfällen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.

    • Unterbringung im Einbettzimmer
    • Chefarztbehandlung nach Wahl
    • freien Krankenhausauswahl

    Häufige Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung

    • Was kostet ein Einzelzimmer im Krankenhaus pro Tag?

      Die Kosten für ein Einzelzimmer unterscheiden sich je nach Krankenhaus, Ausstattung und Region. Selbstzahler müssen mit Preisen zwischen rund 90 und 135 Euro am Tag rechnen. Eine Krankenhauszusatzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten.

      Ab wann greift eine Krankenhauszusatzversicherung?

      Ob Sie die Krankenhauszusatzversicherung sofort nutzen können oder es eine Wartezeit gibt, ist abhängig von der Versicherungsgesellschaft. Aber grundsätzlich soll die Zusatzversicherung Ihnen Zusatzleistungen im Krankenhaus ermöglichen. Das heißt, müssen Sie geplant oder ungeplant ins Krankenhaus, dann können Sie die Krankenhauszusatzversicherung in der Regel beanspruchen.

    • Was kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?

      Die Kosten für eine Krankenhauszusatzversicherung sind abhängig von den Leistungen, die Sie im Krankenhaus in Anspruch nehmen möchten und unterscheiden sich je nach Versicherungsanbieter. So kostet die Versicherung zum Beispiel mehr, wenn Sie statt einem Zwei- ein Einzelbettzimmer wünschen. Was die Krankenhauszusatzversicherung bei den AOK-Kooperationspartnern konkret kostet, erfahren Sie bei Ihrer AOK.

      Welche Kooperationspartner hat die AOK für die Krankenhaususatzversicherung?

      Die regionalen AOKs arbeiten mit verschiedenen Kooperationspartnern zusammen. Diese sind wie folgt:

      • AOK Baden-Württemberg: Allianz Private Krankenversicherungs-AG
      • AOK Bayern: Allianz Private Krankenversicherungs-AG
      • AOK Bremen/Bremerhaven: ALTE OLDENBURGER
      • AOK Hessen: DKV
      • AOK Niedersachsen: ALTE OLDENBURGER
      • AOK Nordost: UKV Union Krankenversicherung
      • AOK NordWest: UKV Union Krankenversicherung
      • AOK Rheinland/Hamburg: vigo Krankenversicherung VVaG
      • AOK Sachsen-Anhalt: UKV Union Krankenversicherung
    Aktualisiert: 27.12.2024

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