Organspende: die Voraussetzungen
Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Organspende?
In Deutschland gilt bei der Organspende nach dem Hirntod die sogenannte Entscheidungslösung. Das heißt, der potenzielle Spender muss zu Lebzeiten eine Entscheidung für oder gegen die Entnahme getroffen haben, dokumentiert im Organspendeausweis. Er hat der Organentnahme zugestimmt oder sie abgelehnt. Gibt es keine solche Dokumentation des Willens, entscheiden die Angehörigen.
Der Gesetzgeber hat dazu nach vielen Diskussionen in den vergangenen Jahren entschieden, dass jeder Bürger über 16 Jahre, der bei einer deutschen Krankenversicherung Mitglied ist, alle zwei Jahre über das Thema Organspende ausführlich informiert wird und einen ausfüllbaren Organspendeausweis zugeschickt bekommt. Das wird als „Entscheidungslösung“ verstanden.
Im Ausland gelten andere Regeln. In einigen Ländern gilt die ähnlich geregelte Zustimmungslösung. In Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn sowie England und Wales etwa gilt jedoch die Widerspruchslösung – hat der Verstorbene nicht ausdrücklich zu Lebzeiten einer Organentnahme widersprochen, dürfen diese entnommen werden.
Wichtig kann das sein, wenn ein möglicher Organspender im Ausland stirbt – denn es gilt das jeweilige Recht des Landes. Mit einem Organspendeausweis (am besten in Landessprache) lässt sich so auch etwa der ausdrückliche Widerspruch zur Organentnahme für den Fall eines Todes im Ausland regeln.
Hier finden Sie den Gesetzestext des deutschen Transplantationsgesetzes.
Wie in anderen europäischen Ländern die Organspende geregelt ist, finden Sie auf den Seiten der BZgA.
Welche medizinischen Voraussetzungen gibt es für eine Organspende und Organtransplantation?
Die Erfolgsaussichten einer Organtransplantation sind heute sehr gut. Allerdings müssen bestimmte medizinische Voraussetzungen sowohl bei den Spenderorganen als auch bei den Empfängern beachtet werden.
Lesen Sie die Begriffserklärung „Organtransplantation“ im Glossar (PDF, 920 KB) nach.
Das Spenderorgan muss funktionieren. Ob der Spender 70 Jahre oder 25 Jahre alt war, ist zunächst unerheblich. Ein Erwachsener kann auch einem Kind ein Organ spenden und umgekehrt.
Das Organ muss gesund sein. Liegt eine Krebserkrankung, eine aktive Tuberkulose oder eine schwere Blutvergiftung vor, ist eine Organspende nicht möglich. Die Gefahr der Ansteckung ist für den Empfänger zu hoch. Personen, die sich mit Hepatitis infiziert haben, können ihre Organe spenden – allerdings nur an Empfänger, die ebenfalls erkrankt sind.
Das Gewebe muss übereinstimmen. Je besser die Gewebe von Spender und Empfänger übereinstimmen, desto geringer die Gefahr, dass der Körper des Empfängers das neue Organ abstößt.
Der Empfänger wird lebenslang ärztlich betreut. Er muss zeitlebens seine Immunabwehr unterdrücken, um zu verhindern, dass der Körper das neue Organ als Fremdkörper erkennt und abstößt. In der Folge sind Menschen mit eingepflanzten Organen anfälliger für Krankheitserreger. Die regelmäßige Kontrolle der Organfunktionen ist daher notwendig.
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