Nachbarschaftshilfe

Um pflegende Angehörige zu entlasten und pflegebedürftige Menschen im Alltag zu unterstützen, können Nachbarn stundenweise helfen – etwa indem sie Arztbesuche begleiten, Einkaufen gehen oder einfach Zeit miteinander verbringen. Wichtig ist, dass sie dafür als Nachbarschaftshelfer registriert sind.
Eine Frau hilft einem älteren Herren beim Spazieren. Sie fungiert als Nachbarschaftshelferin.© AOK

Inhalte im Überblick

    In der Pflege von Nachbarn helfen lassen

    Die AOK Hessen, AOK Niedersachsen, AOK Nordost (in den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern), AOK NordWest, AOK PLUS (Sachsen und Thüringen), AOK Rheinland/Hamburg und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bieten die Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe an.

    Das Angebot soll pflegende Angehörige entlasten oder pflegebedürftige Personen im Alltag unterstützen. Es ist nicht erforderlich, dass ein pflegender Angehöriger verhindert ist, damit ein Nachbarschaftshelfer unterstützen kann. Die Kosten dieser Hilfe werden von der Pflegekasse getragen, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt. Dann kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich genutzt werden.

    Welche Aufgaben können Nachbarschaftshelfer übernehmen?

    In der Nachbarschaftshilfe übernehmen private Personen, wie Nachbarn oder Freunde, stundenweise die Betreuung von Pflegebedürftigen.

    Ein Nachbarschaftshelfer darf zwar keine pflegerischen Tätigkeiten ausführen, kann jedoch beispielsweise folgende Aufgaben übernehmen:

    • gemeinsame Spaziergänge
    • Hilfe im Haushalt
    • Erledigung von Einkäufen
    • Begleitung von Arztbesuchen 

    Passende Informationen

    Ambulante Pflege zu Hause

    Die AOK unterstützt Sie mit diesen Leistungen bei der ambulanten Pflege zu Hause.

    Unterstützung durch die AOK-Pflegeberatung

    Wie die Pflegeberater der AOK Ihnen helfen können, erfahren Sie hier.

    Wer bezahlt die Tätigkeit eines Nachbarschaftshelfers?

    Nachbarschaftshelfer unterstützen ehrenamtlich. Sie erhalten in der Regel eine Aufwandsentschädigung, die vom Pflegebedürftigen gezahlt wird. Dafür werden 5 bis 10 Euro empfohlen. Der Pflegebedürftige kann sich die entstandenen Kosten aus einem Entlastungsbudget bei seiner Pflegekasse erstatten lassen.

    Wie unterstützt meine AOK die Nachbarschaftshilfe?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Das betrifft auch die Nachbarschaftshilfe, die nicht in allen Regionen als Leistung angeboten wird. Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnorts eingeben, können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen die regionalen Angebote Ihrer AOK zum Thema Nachbarschaftshilfe anzeigen.

    Aktualisiert: 10.01.2025

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