Nachbarschaftshilfe

Inhalte im Überblick
In der Pflege von Nachbarn helfen lassen
Die AOK Hessen, AOK Niedersachsen, AOK Nordost (in den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern), AOK NordWest, AOK PLUS (Sachsen und Thüringen), AOK Rheinland/Hamburg und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bieten die Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe an. In Baden-Württemberg können pflegebedürftige Menschen Unterstützung von ehrenamtlichen Einzelhelfenden erhalten.
Das Angebot soll pflegende Angehörige entlasten oder pflegebedürftige Personen im Alltag unterstützen. Es ist nicht erforderlich, dass ein pflegender Angehöriger verhindert ist, damit ein Nachbarschaftshelfer unterstützen kann. Die Kosten dieser Hilfe werden von der Pflegekasse getragen, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt. Dann kann der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich genutzt werden.
Welche Aufgaben können Nachbarschaftshelfer übernehmen?
In der Nachbarschaftshilfe übernehmen private Personen, wie Nachbarn oder Freunde, stundenweise die Betreuung von Pflegebedürftigen.
Ein Nachbarschaftshelfer darf zwar keine pflegerischen Tätigkeiten ausführen, kann jedoch beispielsweise folgende Aufgaben übernehmen:
- gemeinsame Spaziergänge
- Hilfe im Haushalt
- Erledigung von Einkäufen
- Begleitung von Arztbesuchen
Passende Informationen
Ambulante Pflege zu Hause
Die AOK unterstützt Sie mit diesen Leistungen bei der ambulanten Pflege zu Hause.
Unterstützung durch die AOK-Pflegeberatung
Wie die Pflegeberater der AOK Ihnen helfen können, erfahren Sie hier.
Wer bezahlt die Tätigkeit eines Nachbarschaftshelfers?
Nachbarschaftshelfer unterstützen ehrenamtlich. Sie erhalten in der Regel eine Aufwandsentschädigung, die vom Pflegebedürftigen gezahlt wird. Dafür werden 5 bis 10 Euro empfohlen. Der Pflegebedürftige kann sich die entstandenen Kosten aus einem Entlastungsbudget bei seiner Pflegekasse erstatten lassen.
So fördert die AOK Rheinland/Hamburg die Nachbarschaftshilfe
Um private Pflegepersonen zu entlasten, bietet die AOK Rheinland/Hamburg mit der Nachbarschaftshilfe eine zusätzliche Unterstützung in der Pflege. Dabei übernehmen private Personen, wie Nachbarn oder Freunde, stundenweise die Betreuung des Pflegebedürftigen. Sie gehen mit ihnen spazieren, helfen im Haushalt, beim Einkaufen oder begleiten zum Arzt. Für diese Betreuung können Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 den Entlastungsbetrag von 131 Euro nutzen, der ihnen monatlich für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung steht. Da die Nachbarschaftshilfe in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist, ergeben sich folgende Voraussetzungen für das Rheinland und Hamburg:
Regelungen für das Rheinland
Nachbarschaftshelfer leben mit dem Pflegebedürftigen nicht in einem Haushalt und sind nicht mit ihm bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert. Zudem benötigen Nachbarschaftshelfer eine geeignete Qualifikation für die Betreuung, die sie zum Beispiel über einen Pflegekurs erlangen können. Als geeignete Qualifikation zählt auch eine abgeschlossene Berufsausbildung als Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger oder Arzt. Ebenfalls ist es ab dem 01.01.2024 als Qualifikation ausreichend, wenn der Nachbarschaftshelfer und die pflegebedürftige Person das Angebot der Servicestellen „Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz, kennen. Vor Beginn ihrer Helfertätigkeit müssen sie sich bei der Pflegekasse als Nachbarschaftshelfer registrieren lassen.
Regelungen für Hamburg
Die Regelungen und Voraussetzungen, um in Hamburg Nachbarschaftshelfer zu werden, entnehmen Sie bitte der Servicestelle Nachbarschaftshilfe Hamburg.
Pflegekurse für Nachbarschaftshelfer
Nachbarschaftshelfer ohne berufliche Qualifikation absolvieren zuvor einen Pflegekurs. Dieser wird kostenfrei von der AOK Rheinland/Hamburg angeboten.
Bitte nutzen Sie unsere Pflegehotline. Dort erhalten Sie alle relevanten Informationen.
Informationen über unseren Onlinekurs „Pflegen zu Hause“ erhalten Sie hier.
Antrag und Abrechnung auf Nachbarschaftshilfe
Antrag auf Nachbarschaftshilfe
Im Rheinland: Antrag auf Nachbarschaftshilfe NRW
In Hamburg: Antrag auf Nachbarschaftshilfe HH
Abrechnung Nachbarschaftshilfe:
Im Rheinland und in Hamburg: Abrechnung zur Nachbarschaftshilfe
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