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Eine junge blonde Frau stützt eine ältere grauhaarige Frau an der linken Seite ab, während diese sich rechts an einem Stock haltend auf ein Sofa setzt.© iStock / supersizer

Die AOK-Pflegedienstsuche hilft Ihnen, einen geeigneten Pflegedienst, einen Betreuungsdienst oder einen medizinischen Pflegedienst in Ihrer Nähe zu finden. Betreuungsdienste entlasten im Pflegealltag, unterstützen bei der Haushaltsführung oder bei der pflegerischen Betreuung beispielweise durch Spaziergänge, Vorlesen und Gespräche. Ambulante Pflegedienste bieten im Rahmen der häuslichen Krankenpflege Hilfen bei der Körperpflege und Leistungen wie Wundversorgung oder Medikamentengabe. Die Betreuung durch diese Pflegedienste muss verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden.

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AOK-Pflegenavigator

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Zur AOK-Pflegeberatung

Die Pflegeberaterinnen und -berater der AOK helfen pflegebedürftigen Menschen und Pflegepersonen dabei, die Pflege richtig zu organisieren. Das beginnt bei der Beantragung von Pflegeleistungen, umfasst die planerische Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung und schließt zum Beispiel auch die Suche nach allgemeinen Unterstützungsangeboten ein – die Pflegeberatung der AOK steht Ihnen dabei stets zur Seite. Wenn Sie sich also einmal fragen, was in Ihrem konkreten Fall der nächste Schritt ist, um die Pflege oder Unterstützung zu bekommen, die Sie benötigen, dann zögen Sie nicht, sich an die AOK-Pflegeberatung zu wenden.

Ihre Vorteile mit der AOK-Pflegedienstsuche

  • Alle Pflegedienste in Deutschland

  • Noten zur Qualität der Dienste

  • Die Kosten stets im Blick

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Weiterführende Informationen zur AOK-Pflegedienstsuche

  • Woher stammen die in der AOK-Pflegedienstsuche angezeigten Daten?

    Um Ihnen bei der Suche nach Pflegediensten behilflich zu sein, haben wir Daten aus verschiedenen Quellen für Sie zusammengestellt.

    Ein Großteil der Angaben zu Pflegediensten stammt von der AOK. Es handelt sich etwa um das vertraglich vereinbarte Leistungsspektrum. Für Pflegeleistungen nach SGB XI, d.h. Grundpflegerische Leistungen sowie Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung (Pflegedienst) oder ausschließlich pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung für pflegebedürftige Personen (Betreuungsdienst) werden neben den vertraglich vereinbarten Preisen auch die Eigenanteile der Versicherten angezeigt. Auch diese Angaben basieren auf den Daten der AOK.

    Zusätzlich können die Pflegedienste eigene Informationen ergänzen. So können beispielsweise Bilder eingestellt oder über Personalausstattung, Services, Sprachkenntnisse, religiöse Angebote oder die Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten informiert werden.

    Außerdem werden für jeden Pflegedienst die Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen veröffentlicht. Die Prüfungen werden vom Medizinischen Dienst und dem Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung durchgeführt. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen können diese Daten gezielt bei ihrer Suche nach einem geeigneten Pflegedienst nutzen.

  • Woher kommt die in der AOK-Pflegedienstsuche veröffentlichte Prüfnote?

    Die Informationen über die Qualität der ambulanten Pflegedienste und die Gesamtnote stammen aus dem jeweils gültigen Transparenzbericht. Diese Berichte werden auf Grundlage der seit dem 1. Janaur 2017 geltenden Pflegetransparenzvereinbarung erstellt. Ein direkter Vergleich der Bewertung mit Transparenzberichten oder Berichten zu Qualitätsprüfungen nach einer anderen Prüfgrundlage ist aufgrund der unterschiedlichen Bewertungssystematik nicht möglich.

  • Worauf sollte ich bei der Suche nach Pflegediensten achten?

    Neben den fachlichen Qualifikationen zählt bei der Wahl eines geeigneten Pflegedienstes auch die persönliche Sympathie – immerhin kommt ab sofort eine zunächst fremde Person zu Ihnen nach Hause und hilft dem pflegebedürftigen Menschen auch bei intimen Tätigkeiten wie dem morgendlichen Waschen. Wichtig sind zudem Zuverlässigkeit und Professionalität.

    Die Pflegedienstperson geht wider Erwarten nicht auf Ihre Wünsche ein? Dann sollten Sie sich an die Leitung des Pflegedienstes wenden. Bei persönlichen Differenzen können Sie jederzeit um einen Wechsel der zuständigen Pflegefachperson bitten. Bringt auch das nichts, haben Sie selbstverständlich das Recht, sich einen neuen Anbieter für die ambulante Pflege zu suchen.

    Unser Tipp: Wählen Sie den Pflegedienst nach Kriterien aus

    Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Checkliste. So können Sie bei der Auswahl des Pflegedienstes alle wichtigen Punkte bedenken. Am besten drucken Sie sich die Checkliste für jeden möglichen Anbieter aus und kreuzen an, ob der Pflegedienst die jeweilige Anforderung erfüllt oder nicht. So bekommen Sie einen Überblick über die Angebote und können gut vorbereitet entscheiden.

    Checkliste Pflegedienst (PDF, 53 KB)
  • Was gehört in den Vertrag mit einem Pflegedienst?

    Haben Sie sich für einen geeigenten Pflegedienst entschieden, sollten Sie mit diesem unbedingt einen Vertrag schließen.

    In dem Vertrag sollten Art und Umfang aller Leistungen, die der ambulante Pflegedienst für Sie erbringen soll, möglichst detailliert beschrieben sein. Die Preise sollten einzeln aufgelistet sein. Und es sollte klar aus dem Vertrag hervorgehen, welche Leistungen Sie eventuell selbst zahlen müssen. 

    Achten Sie darüber hinaus auch auf folgende Punkte:

    • Haftung: Der Pflegedienst haftet für alle schuldhaft verursachten Schäden seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
    • Zahlung: Für Ihre Zuzahlung sollten Sie keine Einzugsermächtigung geben, sondern sich immer eine Rechnung ausstellen lassen. Akzeptieren Sie keine Regelungen zur Leistung von Voraus- oder Abschlagszahlungen.
    • Kündigung: Ist nichts im Vertrag vereinbart, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen. Günstig ist, wenn der Pflegedienst den Vertrag erst nach einer Frist von sechs Wochen und nur zum Quartalsende lösen kann. Sie selbst können den Pflegevertrag immer ohne Einhaltung einer Frist kündigen, zum Beispiel wenn Sie mit der Pflege unzufrieden sind. Das ist gesetzlich so vorgesehen und sollte sich so auch im Pflegevertrag wiederfinden.
    • Pflegeeinsatz: Legen Sie fest, wie lange im Voraus Sie einen geplanten Einsatz absagen können, ohne ihn bezahlen zu müssen. Falls die pflegebedürftige Person vorübergehend ins Krankenhaus muss, sollte der Vertrag ruhen.
    • Vertragspartner: Den Vertrag sollte nur die pflegebedürftige Person oder ihr gesetzliche Vertretung abschließen. Unterschreiben Angehörige den Vertrag, können auch ihnen gegenüber finanzielle Ansprüche geltend gemacht werden.
  • Ich erhalte Pflegegeld und soll hierzu meine Pflegebedürftigkeit nachweisen. Was muss ich tun?

    Als Nachweis über Ihre Pflegebedürftigkeit können Sie einen aktuellen Bescheid Ihrer AOK-Pflegekasse zur Einsicht vorlegen.

    Wenn Sie Pflegegeld beantragen möchten, muss zunächst Ihre Pflegebedürftigkeit festgestellt sein. Dazu beauftragt die AOK-Pflegekasse eine Pflegebegutachtung beim Medizinischen Dienst (MD). Dieser wird im Rahmen der Begutachtung feststellen, ob eine Pflegebedürftigkeit bei der zu pflegenden Person besteht. Wenn ja, stuft der MD den Pflegegrad entsprechend ein und empfiehlt der Kasse die Höhe des Pflegegeldes. Das Gutachten gibt der AOK-Pflegekasse Aufschluss über eine bestehende Pflegebedürftigkeit. Von der AOK-Pflegekasse erhält der Antragstellende schließlich einen Bescheid. Dieser Bescheid gilt als Nachweis über die Pflegebedürftigkeit.

    Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Pflege organisieren.

  • Wie finde ich Anbieter für Beratungsbesuche gem. §37 Nr. 3 SGB XI?

    Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden, sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten zu lassen.

    Solche Beratungsbesuche können von zugelassenen Pflegediensten sowie unabhängigen und anerkannte Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz durchgeführt werden. Nach Pflegediensten in Ihrer Nähe können Sie in der Pflegedienstsuche des AOK-Pflegenavigators suchen. Adressen und Kontaktdaten von unabhängigen und anerkannte Beratungsstellen erhalten Sie von Ihrer AOK vor Ort.

  • Ich arbeite für einen Pflegedienst. Wie kann ich unsere Daten im AOK-Pflegenavigator bearbeiten?

    Zu Ihrem Pflegedienst werden Informationen in der AOK-Pflegedienstsuche angezeigt, aber Ihre Angaben zu Angeboten, Sprachkenntnissen oder personeller Ausstattung sind unvollständig oder nicht korrekt? In Ihrem persönlichen Bereich können Sie Änderungen oder Ergänzungen vornehmen und Fotos hochladen. Das Angebot ist selbstverständlich kostenfrei.

    Login für Pflegedienste

Weitere Angebote der AOK

AOK-Gesundheitsnavigator

Arztsuche

Der AOK-Gesundheitsnavigator bietet die Suche nach Ärzten und Ärztinnen in Ihrer Nähe. Dazu gehören Hausärzte und Hausärztinnen, Fachärzte und Fachärztinnen sowie Zahnärzte und Zahnärztinnen, aber auch Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen.

Wer ist zuständig?

Pflegedienst und Pflegehilfe

Wie die Pflege im häuslichen Umfeld durch einen Pflegedienst oder eine ambulante Pflegehilfe gelingen kann: Erfahren Sie, welche Leistungen ein Pflegedienst anbietet und welche Aufgaben eine Alltagsbegleitung übernehmen kann – und wie die AOK Sie unterstützt.

Leistungen der AOK

Pflegehilfsmittel

Von Einmalhandschuhen, über Desinfektionsmittel, bis hin zu Pflegebetten gibt es eine Vielzahl an Hilfsmitteln für pflegebedürftige Menschen, die sich zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft pflegen lassen. Erfahren Sie, worauf Sie Anspruch haben.