Pflegeleistungen bei Demenz – so hilft die AOK
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt
Inhalte im Überblick
Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten
Alle Personen, unabhängig von körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankungen, erhalten grundsätzlich den gleichen Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Bei einer Demenz hängt der Pflegebedarf eines Menschen wie auch bei anderen körperlichen oder psychischen Leiden vom Grad der Einschränkung seiner Selbstständigkeit ab. Personen mit einer demenziellen Erkrankung erhalten Pflegeleistungen, wenn sie diese beantragt haben und der Medizinische Dienst die Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Leidet ein Familienmitglied an einer demenziellen Erkrankung und brauchen Sie Unterstützung bei der Pflege, sind das die nächsten Schritte:
Pflegegrad ermitteln
1. Antrag stellen:
01/03Stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der AOK-Pflegekasse. Je früher, desto besser. Das Antragsdatum ist entscheidend für den Leistungsbeginn.
Pflegeleistungen bei Demenz
Höhe und Umfang der Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Leistungen bei vollstationärer Pflege, die ein Mensch mit Demenz bekommt, hängen vom Pflegegrad ab und davon, wie die Pflege durchgeführt wird. Darüber hinaus gibt es noch viele weitere Unterstützungsangebote, die vor allem bei der Pflege eines an Demenz erkrankten Menschen zu Hause eine echte Entlastung sind:
Tagespflege/Nachtpflege
Die Betreuung des Pflegebedürftigen findet entweder am Tag oder in der Nacht in einer Einrichtung statt und wird auch als teilstationäre Pflege bezeichnet. Im Pflegegrad 2 übernimmt die AOK-Pflegekasse monatlich bis zu 721 Euro für die Pflegekosten. Im Pflegegrad 3 erhalten Pflegebedürftige bis zu 1.357 Euro pro Monat, im Pflegegrad 4 bis zu 1.685 Euro und im Pflegegrad 5 bis zu 2.085 Euro.
Kurzzeitpflege
Bei der Kurzzeitpflege wird die pflegebedürftige Person vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung betreut. Das ist bis zu 8 Wochen im Jahr möglich und wird von der AOK-Pflegekasse ab Pflegegrad 2 mit 1.854 Euro pro Kalenderjahr finanziert. Darüber hinaus ist es möglich, das noch nicht genutzte Budget der Verhinderungspflege anrechnen zu lassen, sodass insgesamt bis zu 3.539 Euro für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen.
Ab 1. Juli 2025 werden die Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege in einem Betrag zusammengefasst. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 stehen dann 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, die flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden können.
Ersatzpflege/Verhinderungspflege
Sie greift, wenn die Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub an der Pflege gehindert ist und die pflegebedürftige Person bereits seit sechs Monaten gepflegt wird. Die Pflege übernimmt dann ein Pflegedienst oder eine Vertrauensperson. Dafür stehen ab Pflegegrad 2 jährlich 1.685 Euro zur Verfügung. Die Verhinderungspflege kann sowohl in der eigenen Häuslichkeit als auch in einer Einrichtung erbracht werden. Pflegebedürftige können die Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen, also 42 Tage, im Kalenderjahr beanspruchen und dürfen sie stundenweise abrechnen. Darüber hinaus kann der Pflegebedürftige auch einen Teil des Budgets der Kurzzeitpflege verwenden und die Verhinderungspflege aufstocken, sofern er noch nicht alle Leistungen der Kurzzeitpflege ausgeschöpft hat. Für die Verhinderungspflege können 843 Euro aus der Kurzzeitpflege verwendet werden.
Im Pflegegrad 4 und 5 steht Pflegebedürftigen bis 25 Jahren ein erhöhter Leistungsbetrag durch Übertragung von nicht verwendeten Mitteln der Kurzzeitpflege bis 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Ab 1. Juli 2025 werden die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege in einem Betrag zusammengefasst. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 stehen dann 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, die flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden können.
Entlastungsleistungen
Unabhängig vom Pflegegrad und zusätzlich zu den anderen Pflegeleistungen stehen für Betreuungs- oder Unterstützungsangebote monatlich 131 Euro zur Verfügung.
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel
Bestimmte Hilfsmittel wie Pflegebett oder Rollstuhl sollen den Pflegealltag erleichtern. Neben diesen technischen Hilfsmitteln finanziert die AOK-Pflegekasse auch sogenannte zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Die monatliche Kostenübernahme für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel beträgt höchstens 42 Euro.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Ist eine barrierearme Veränderung der Wohnung notwendig, finanziert die AOK-Pflegekasse das mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.
Passende Leistungen der AOK
Pflegegrade und Pflegebegutachtung
Einen Überblick zu den Pflegegraden und der Pflegebegutachtung finden Sie auf dieser Seite.
Leistungen für die ambulante Pflege
Welche Pflegeleistungen einem Pflegebedürftigen in der ambulanten Pflege zustehen, erfahren Sie hier.
Pflegehilfsmittel beantragen
Pflegehilfsmittel erleichtern den Pflegealltag. So beteiligt sich die AOK an den Kosten.
Angebote für pflegende Angehörige
Übernehmen Sie als Angehöriger die Betreuung eines an Demenz erkrankten Menschen zu Hause, verlangt das viel Kraft und Geduld von Ihnen. Sie müssen lernen, sich auf die neue Situation einzustellen und damit umzugehen. Die AOK-Pflegekasse unterstützt Sie dabei mit individuellen Beratungs- und Schulungsangeboten.
Passende Angebote der AOK
AOK-Pflegeberatung
Die Pflegeexperten beraten Sie kostenfrei zur Organisation Ihrer individuellen Pflegesituation.
Pflegekurse und individuelle Schulungen
Das nötige Grundwissen für die Pflege eignen Sie sich in einem Pflegekurs der AOK an.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Passende Angebote der AOK
Pflegeleistungen
Wohnraumanpassungen und Barrierefreiheit
Pflegeleistungen
Ambulante Pflege zu Hause
Pflegeleistungen
Pflegedienst und ambulante Pflegehilfe