Versicherteninformation und Teilnahmebedingungen sowie Datenschutzinformation und Einwilligungserklärung für Versicherte der AOK PLUS zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V „AOK NAVIDA - Videosprechstunde“
Inhalte im Überblick
Hinweis
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden in diesem Vertrag Personen-, Berufs- und Funktionsbezeichnungen stets in der jeweils formulierten Form verwendet. Die Bezeichnungen meinen jedoch alle Personen gleichermaßen.
Die App „AOK NAVIDA – Deine persönliche Gesundheitsassistentin“ wird nachfolgend auch als „AOK NAVIDA“ oder „App“ bezeichnet. Diese Teilnahmebedingungen und Versicherteninformationen kannst Du jederzeit in AOK NAVIDA unter „Meine App“ // „Einstellungen“ // „Einwilligungen“ einsehen.
Deine Teilnahme beginnt mit der Abgabe Deiner Teilnahmeerklärung. Diese gilt für alle Leistungen, welche Du im Rahmen der besonderen Versorgung in Anspruch nimmst.
I. Versicherteninformation und Teilnahmebedingungen
Nachfolgend erhältst Du die Versicherteninformationen und Teilnahmebedingungen für den Zugang zur besonderen Versorgung „AOK NAVIDA - Videosprechstunde“ auf der Grundlage des Vertrages „Besondere Versorgung nach § 140a SGB V - AOK NAVIDA - Videosprechstunde“ zwischen der AOK PLUS und der almeda GmbH (almeda).
Besonderes Versorgungsangebot:
Als teilnehmender Versicherter der AOK PLUS („Teilnehmer“ oder „Nutzer“) erhalte ich Zugang zu der besonderen Versorgung „Besondere Versorgung nach § 140a SGB VnAOK NAVIDA - Videosprechstunde“ im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis eines Vertrages gemäß § 140a SGB V.
Gegenstand ist die Durchführung der besonderen Versorgung für Versicherte der AOK PLUS.
Der Vertragspartner almeda bietet für die Versicherten der AOK PLUS das Versorgungsangebot an und die AOK PLUS übernimmt die dafür vereinbarte Vergütung. Die Teilnehmer nehmen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen des Versorgungsangebotes in Anspruch. Der konkrete Inhalt des Versorgungsangebotes und die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme ergeben sich aus dem Vertrag zwischen der AOK PLUS und der almeda GmbH und dem dort vereinbarten Versorgungsauftrag sowie diesen Teilnahmebedingungen.
Mir ist bekannt, welche besonderen Teilnahmebedingungen gelten und welche Rechte und Pflichten sich für mich ergeben.
Versorgungsvertrag:
„Besondere Versorgung nach § 140a SGB V - AOK NAVIDA - Videosprechstunde“
Versorgungsangebot:
Videosprechstunde der vertragsärztlichen Versorgung mit vorgeschalteter Symptomabfrage und Online-Terminvereinbarungn(nachfolgend „Angebot von almeda“)
Anbieter:
almeda GmbH
Balanstraße 69b
81541 München
(nachfolgend "almeda")
Meine Vorteile auf einen Blick:
- Bequeme Nutzung einer Videosprechstunde eines für die vertragsärztliche Versorgung zertifizierten Videodienstanbieters bei medizinischen Anliegen, die keiner Gerätemedizin oder sonstigen Untersuchungen bedürfen und bei denen keine physische Anwesenheit von Behandler und Patienten an einem Ort erforderlich sind. Es ist zu beachten, dass die Fernbehandlung im Rahmen einer Videosprechstunde nicht für alle Beschwerden geeignet ist.
- Teilnahme an Videosprechstunden über ein für die vertragsärztliche Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zertifizierten Videosprechstundenportals
- Durchführung einer vorherigen softwaregestützten Symptomabfrage zur Vorbereitung der ärztlichen Anamnese, Weiterleitung der Ergebnisse der Symptomabfrage zur Terminierung und Unterstützung einer zielgenauen Diagnostik und Therapie im Rahmen der Videosprechstunde bis hin zur fallabschließenden ärztlichen Fernbehandlung
- Terminmanagement durch almeda für eine Videosprechstunde zwischen Arzt und Patient (Online-Terminvereinbarung)
- Schneller und unkomplizierter medizinischer Rat bei niedrigschwelligen Gesundheitsanliegen
- Ermöglichung der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit mit Krankschreibung sowie die Verschreibung von Arzneimittel im Rahmen der Videosprechstunde für teilnehmende Vertragsärzte und gemäß den in der vertragsärztlichen Versorgung jeweils geltenden Bestimmungen und rechtlichen Rahmenbedingungen
Kooperation almeda und AOK PLUS
Die AOK PLUS kooperiert für die Bereitstellung des Angebotes von almeda mit der almeda GmbH.
Beteiligt an der besonderen Versorgung sind almeda, die AOK PLUS, die fernbehandelnden Ärzte sowie die teilnehmenden Versicherten.
almeda betreibt in Deutschland eine mobile Videokommunikationsplattform (im Folgenden „Videosprechstundenportal“) als Tochter der SHL GmbH (Balanstraße 69b, 81541 München, Deutschland) unter dem Namen “almeda Videosprechstunde” und stellt dieses Videosprechstundenportal zur technischen Durchführung von telemedizinischen Fernbehandlungen zur Verfügung.
Die AOK PLUS betreibt die digitale Plattform namens „AOK NAVIDA“, welche als einziger Eingangskanal (Zugang) zum Angebot von almeda dient.
Das Angebot von almeda besteht aus einer vorgelagerten Symptomabfrage mittels einer Symptomabfrage-Software, digitale Terminvereinbarung und Organisation sowie technische Durchführung der Videosprechstunde.
Zur vorgelagerten Prüfung der Geeignetheit der Teilnehmer für die Videosprechstunde (im Folgenden „Symptomabfrage“) setzt almeda eine Software zur Symptomabfrage ein, bei der es sich um ein CE-gekennzeichnetes Medizinprodukt im Sinne der europäischen Medizinprodukteverordnung (Verordnung (EU) 2017/745 – nachfolgend "Medizinprodukte-VO“) handelt (im Folgenden „Symptomabfrage-Software“).
Hersteller der Symptomabfrage-Software im Sinne der europäischen Medizinprodukte-VO ist die in4medicine AG (Monbijoustrasse 23, 3011 Bern, Schweiz).
Händler im Sinne der Medizinprodukte-VO ist die Health Care Quality Systems GmbH (Maschmühlenweg 8–10, 37073 Göttingen, Deutschland).
Die Health Care Quality Systems GmbH hat zudem vertraglich gegenüber almeda die Verantwortung übernommen, dass die Symptomabfrage-Software den Anforderungen der jeweils aktuell für Deutschland geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Bezüglich der Terminierung von Videosprechstunden entwickelt und betreibt almeda ein eigenes „Terminservicetool“ und stellt diesbezüglich die Terminierung und Weiterleitung der Nutzer nach Durchlaufen der Symptomabfrage an die zugelassenen Leistungserbringer zur Durchführung der Videosprechstunde auf dem Videosprechstundenportal sicher.
almeda ermöglicht den Teilnehmern über das Videosprechstundenportal, ein Arztgespräch per Videofunktion mit einem in Deutschland approbierten und niedergelassenen Arzt zu führen sowie Diagnose, Beratung und weitere Services zu erhalten. Ärzte können über das Videosprechstundenportal Patienten telemedizinische Online-Sprechstunden als vertragsärztliche Videosprechstunde eines zertifizierten Videodienstanbieters anbieten.
Die AOK PLUS bietet über die App AOK NAVIDA nur den Zugang zum Angebot von almeda an und nicht das Angebot selbst. Dazu verwendet die AOK PLUS in der App einen WebView, eine Lösung, die es ermöglicht, das Angebot von almeda in die App zu integrieren und für die Teilnehmer anzuzeigen. Deswegen bleiben die Aktivitäten, die sich aus der Nutzung der Angebote von almeda ergeben, bei almeda. almeda ist eigenverantwortlicher und unabhängiger Anbieter des Angebots. almeda verantwortet und kontrolliert das Angebot von almeda technisch, inhaltlich und datenschutzrechtlich im eigenen Namen.
Medizinprodukterechtlich und haftungsrechtlich verantwortlich für die Symptomabfrage-Software ist jedoch die in4medicine AG (s.o.) als Hersteller bzw. Health Care Quality Systems GmbH als Händler des Medizinproduktes.
Die AOK PLUS hat insbesondere keine rechtliche, technische oder faktische Kontrolle über das Angebot von almeda, deren Mittel und Funktionen sowie der darin durch almeda verarbeiteten Daten und will diese auch nicht erhalten.
Die Teilnehmer nutzen das Angebot von almeda und gehen mit almeda ein Nutzungsverhältnis ein, indem der Nutzer seine Teilnahme an der besonderen Versorgung nach § 140a SGB V erklärt, die dazugehörigen datenschutzrechtlichen Einwilligungen in sämtliche Datenverarbeitungen, einschließlich der Einwilligung zur Datenverarbeitung im Rahmen der Videosprechstunde für das almeda Videosprechstundenportal (§ 140a Abs. 5 SGB V) erteilt sowie die „Allgemeinen Nutzungsbedingungen für das almeda Videosprechstundenportal“ akzeptiert.
Die vertragsärztliche medizinische Behandlung (insbesondere die ärztliche Durchführung der Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde) obliegt den kooperierenden Vertragsärzten und wird im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung auf Basis der dafür geltenden Bestimmungen erbracht und durchgeführt. Die medizinische Verantwortung richtet sich nach dem diesbezüglichen Behandlungsvertrag zwischen Patient und Vertragsarzt.
almeda verpflichtet sich gegenüber der AOK PLUS, das Angebot von almeda für teilnahme- und nutzungsberechtigte Versicherte der AOK PLUS zur Nutzung in der der für die besondere Versorgung nach § 140a SGB V vereinbarten Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit bereit zu halten.
Der Versorgungsvertrag „Besondere Versorgung nach § 140a SGB V – ‚AOK NAVIDA - Videosprechstunde‘“ ergänzt als Versorgungs- bzw. Nutzungsrahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland den Nutzungsvertrag der Teilnehmer mit almeda über die Nutzung der Angebote von almeda und wird dessen Bestandteil. Für den Fall eventueller Widersprüche gelten die Regelungen der besonderen Versorgung zugunsten der Teilnehmer und gehen den Bestimmungen des Nutzungsvertrages vor.
Widerruf der Teilnahmeerklärung gemäß § 140a Abs. 4 Satz 2 SGB V:
Mir ist bekannt, dass ich meine Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen gegenüber der AOK PLUS widerrufen kann (Widerrufsbelehrung). Dies ist auf einem der folgenden Wege möglich:
- Am einfachsten und schnellsten kann ich meine Teilnahmeerklärung in AOK NAVIDA unter „Meine App“ // „Einstellungen“ // „Einwilligungen“ widerrufen.
- elektronisch per Mail an service@plus.aok.de
- Schriftlich per Post an:
AOK PLUS
Sternplatz 7
01067 Dresden
Die Widerrufsfrist beginnt, wenn die AOK PLUS dem Versicherten eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt hat, frühestens jedoch nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die AOK PLUS.
Durch den Widerruf der Teilnahmeerklärung wird die Teilnahme des Versicherten an der besonderen Versorgung wieder beendet. Leistungen dieser besonderen Versorgung kann der Versicherte dann nicht mehr in Anspruch nehmen. Durch den Widerruf der Teilnahmeerklärung entstehen dem Versicherten außer der Nichtteilnahme keine weiteren Nachteile. Insbesondere muss der Versicherte keinen Wertersatz für Leistungen erbringen, die er im Rahmen der besonderen Versorgung ggf. bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist erhalten hat.
Teilnahmebedingungen
Für das Angebot der besonderen Versorgung nach § 140a SGB V „AOK NAVIDA - Videosprechstunde“ gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen und mir ist bekannt, dass
- Teilnahme- und nutzungsberechtigt nur Versicherte der AOK PLUS mit zum Zeitpunkt der Teilnahmeerklärung und Nutzung wirksam bestehendem Versicherungsverhältnis bei der AOK PLUS mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres (§ 2 BGB) sind.
- Teilnahme- und nutzungsberechtigt nur Versicherte der AOK PLUS sind, die über einen persönlichen Zugang zu AOK NAVIDA verfügen und dort registriert und authentifiziert sind. Dies setzt einen persönlichen Zugang zum Onlineportal „Meine AOK“ voraus.
- Voraussetzung für die Nutzung des Angebots von almeda
- die wirksame Erklärung zur freiwilligen Teilnahme an der besonderen Versorgung (§ 140a Abs. 4 SGB V),
- die dazugehörigen datenschutzrechtlichen Einwilligungen in sämtliche Datenverarbeitungen, einschließlich der Einwilligung zur Datenverarbeitung im Rahmen der Videosprechstunde für das almeda Videosprechstundenportal (§ 140a Abs. 5 SGB V) sowie
- das Akzeptieren der „Allgemeinen Nutzungsbedingungen“ von almeda in elektronischer Form vor der erstmaligen Nutzung des Angebots von almeda ist.
- meine Teilnahme an der besonderen Versorgung freiwillig ist, diese mit Abgabe der elektronischen Teilnahmeerklärung und Einwilligungserklärung durch Setzen des Häkchens in der Checkbox beginnt. Ich damit die Teilnahmebedingungen akzeptiere und in die erforderliche Datenverarbeitung einwillige und diese für alle Leistungen, welche ich im Rahmen der Teilnahme an der besonderen Versorgung in Anspruch nehme, gilt und im Übrigen die freie Arztwahl nach § 76 SGB V außerhalb der besonderen Versorgung dadurch nicht eingeschränkt wird.
- ich mit almeda ein Nutzungsverhältnis eingehe.
- die AOK PLUS selbst weder die Symptomabfrage-Software, das Terminservicetool noch das Videosprechstundenportal oder die Leistungen und Funktionen des Angebots von almeda anbietet und nicht Partei des Nutzungsvertrages über das Angebot von almeda ist.
- almeda das Angebot von almeda technisch, inhaltlich und datenschutzrechtlich im eigenen Namen verantwortet und kontrolliert; für die Symptomabfrage-Software jedoch die in4medicine AG (s.o.) als Hersteller bzw. Health Care Quality Systems GmbH als Händler des Medizinproduktes medizinprodukterechtlich und haftungsrechtlich verantwortlich ist.
- meine Teilnahme an der besonderen Versorgung mit dem Angebot von almeda nicht möglich ist, wenn die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind. Daraus entstehen mir keine weiteren Nachteile.
- das besondere Versorgungsangebot von almeda nicht ausschließt, dass ich Vertragsärzte im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung persönlich konsultieren oder andere Videodienstanbieter, insbesondere der vertragsärztlichen Versorgung, nutzen kann.
- ich bei der erstmaligen Nutzung des Angebots von almeda mit meiner Krankenversicherungsnummer und meinem Geburtsdatum sowie meiner NAVIDA-userID automatisch von AOK NAVIDA bei almeda registriert werde.
- das Angebot von almeda aus der vorgelagerten Symptomabfrage mittels der Symptomabfrage-Software, der digitalen Terminvereinbarung und Organisation sowie der technischen Durchführung der Videosprechstunde besteht.
- Videosprechstunden mit dem Arzt ganzjährig Montag bis Freitag mit Ausnahme von Feiertagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr verfügbar sind und nur in diesen Zeiten stattfinden. Als Feiertag gilt jeder Tag, der bundeseinheitlich oder mindestens in einem Bundesland ein gesetzlicher Feiertag ist.
- die Symptomabfrage und die Online-Terminabfrage mit Ausnahme von gelegentlichen Wartungsarbeiten für den Betrieb an 24 Stunden pro Tag, an 7 Tagen pro Woche und an 365 Tagen pro Jahr vollumfänglich zur Verfügung stehen.
- es sich beim Angebot von almeda und den damit verbundenen Leistungen um zusätzliche, die vertragsärztliche Versorgung ergänzende Leistungen handelt. Die vertragsärztliche Videosprechstunde und die medizinisch ärztliche Behandlung der Vertragsärzte wird (unter zusätzlicher Geltung der Allgemeinen Nutzungsbedingungen von almeda) im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und gemäß den dafür geltenden Bestimmungen, insbesondere als Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis des Behandlungsvertrages (§ 630a ff. Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) von den Vertragsärzten durchgeführt. Das Angebot von almeda versteht sich als die vertragsärztliche Versorgung ergänzender Versorgungsinhalt zur Organisation der Versorgung sowie als Beratungs-, Koordinierungs- und Managementleistung einer Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB V.
- die medizinische Verantwortung für die Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde dem jeweils behandelnden Vertragsarzt (von almeda über eine Kooperationsvereinbarung eingebundene Vertragsärzte) obliegt und dieser seine Leistungen auch im Rahmen des Angebots von almeda gegenüber dem Teilnehmer weiterhin selbst und in eigener Verantwortung im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen erbringt und der Behandlungsvertrag alleinig zwischen dem Vertragsarzt und mir geschlossen wird. Es ist zu beachten, dass die Fernbehandlung im Rahmen einer Videosprechstunde nicht für alle Beschwerden geeignet ist.
- zur Bestätigung meines aktuellen Versicherungsverhältnisses bei der AOK PLUS und meiner Identität ggf. ein Sichtabgleich mit meiner elektronischen Gesundheitskarte zu Beginn der Durchführung der Videosprechstunde gegenüber dem behandelnden Vertragsarzt notwendig und vorzunehmen ist.
- die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit mit Krankschreibung sowie die Verschreibung von Arzneimittel im Rahmen der Videosprechstunde des Angebots von almeda gemäß den in der vertragsärztlichen Versorgung jeweils geltenden Bestimmungen und rechtlichen Rahmenbedingungen erfolgt.
- nach Abschluss der Videosprechstunde die vom Arzt zur Verfügung gestellten Dokumente (z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Rezept) zum Download im Chat zur Verfügung stehen und Ausfertigungen der ausgestellten Dokumente als passwortgeschützte pdf-Dateien von almeda gespeichert werden sowie almeda Download-Links mit einer Gültigkeit von 30 Tagen für jede Datei erstellt und die Links per E-Mail an die von mir im Onlineportal "Meine AOK" hinterlegte private E-Mail-Adresse versendet. Über die Links kann ich mir die Dokumente als passwortgeschützte Dateien herunterladen.
- ich meine Teilnahmeerklärung bzw. meine datenschutzrechtliche Einwilligung unter II. zum Angebot von almeda auch unkompliziert und schnell in AOK NAVIDA unter „Meine App“ // „Einstellungen“ // „Einwilligungen“ widerrufen kann.
- die Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft geändert werden können, insbesondere, um die Leistungen oder Funktionalitäten zu verbessern oder an den Stand der Technik oder die aktuellen Versorgungserfordernisse anzupassen. In diesem Fall wirst Du vor dem nächsten Start der App unter Hinweis auf die Änderungen aufgefordert, den geänderten Teilnahmebedingungen zuzustimmen, ansonsten ist eine weitere Teilnahme an dem besonderen Versorgungsangebot nicht möglich und Deine Teilnahme zu den bisherigen Teilnahmebedingungen endet. Die aktuellen Teilnahmebedingungen sind für Dich jederzeit in der App ersichtlich.
- meine Teilnahme an dem Angebot von almeda während der Vertragslaufzeit der besonderen Versorgung unbefristet ist und in jedem Fall endet:
- mit Widerruf meiner Teilnahmeerklärung gemäß § 140a Abs. 4 SGB V.
- mit Ablehnung der geänderten Teilnahmebedingungen.
- an dem Tag, an dem ich meine erteilte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (II.) widerrufe; dies gilt auch, falls ich die Einwilligung in die Datenverarbeitungen über das almeda Videosprechstundenportal isoliert widerrufe (vgl. https://www.videosprechstunde.almeda.de/assets/documents/datenschutzerklaerung.pdf).
- mit Ende des Versicherungsverhältnisses bei der AOK PLUS, insbesondere bei Wechsel zu einer anderen Krankenkasse.
- mit dem Ende des Vertrages zur besonderen Versorgung zwischen der AOK PLUS und almeda.
- die AOK PLUS für das Angebot von almeda die Vergütung trägt.
II. datenschutzrechtlichen Versicherteninformationen und Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung bei der Nutzung des Angebots von almeda
Hier erhältst Du
- die datenschutzrechtlichen Versicherteninformationen in elektronischer Form,
- nimmst sie zur Kenntnis,
- erklärst Dich mit den Inhalten einverstanden und
- willigst in die Verarbeitung Deiner Daten im Rahmen Deiner Teilnahme an dieser besonderen Versorgung ein.
Die Erteilung Deiner Einwilligung ist freiwillig. Deine Teilnahme an dieser besonderen Versorgung ist jedoch nur möglich, wenn Du Deine Einwilligung zur erforderlichen Datenverarbeitung erteilst.
Du kannst die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bisher erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Teilnehmerbezogene Daten und Angaben werden zum Zweck und im Rahmen der besonderen Versorgung mit dem Angebot von almeda gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung und unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen [insbesondere EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Sozialgesetzbuch (SGB), Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)] und auf Basis Deiner Einwilligung gem. § 140a Abs. 5 SGB V durch die Beteiligten erhoben, verarbeitet, übermittelt und genutzt. Die Durchführung der Videosprechstunde erfolgt gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung und unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Für die Datenverarbeitungen über das almeda Videosprechstundenportal gelten die „Allgemeine Nutzungsbedingungen“ von almeda einschließlich der Datenschutzerklärung von almeda (https://www.videosprechstunde.almeda.de/assets/documents/datenschutzerklaerung.pdf). almeda setzt zur Erbringung seines Angebots Auftragsverarbeiter mit Sitz in Deutschland und Frankreich ein. Die Datenverarbeitungen finden dabei ausschließlich auf Servern innerhalb der EU statt. Eine Übermittlung deiner Daten in Drittländer findet nicht statt.
Zur Abrechnung der Leistungen von almeda gegenüber der AOK PLUS werden Nutzer- und Abrechnungsdaten von almeda an die AOK PLUS übertagen.
Die Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten erfolgt mit meiner Einwilligung gemäß
§ 140a Abs. V SGB V i. V. m. Art. 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO.
Ja, mir ist bekannt und ich willige hinsichtlich der für die zur Nutzung des Angebots von almeda erforderlichen Datenverarbeitung darin ein, dass
- die Teilnahme- und Einwilligungserklärung (TE/EWE) elektronisch erfolgt und von der AOK PLUS zur Durchführung der besonderen Versorgung gespeichert und verwaltet wird sowie zum Zwecke des Nachweises bei Bedarf an almeda übermittelt werden darf. Dabei werden meine NAVIDA-userID, das Datum der Teilnahmeerklärung (Teilnahmebeginn) und der datenschutzrechtlichen Einwilligungen in sämtliche Datenverarbeitungen, einschließlich der Einwilligung zur Datenverarbeitung im Rahmen der Videosprechstunde für das almeda Videosprechstundenportal sowie ggf. Datum des Widerrufs der TE/EWE verarbeitet.
- meine elektronische Teilnahme- und Einwilligungserklärung (TE/EWE) zehn Jahre nach Beendigung meiner Teilnahme vernichtet wird.
- in meinem Versichertenprofil bei der AOK PLUS meine Teilnahme an der besonderen Versorgung inklusive meiner Krankenversicherungsnummer, dem Datum der Teilnahmeerklärung, dem Teilnahmebeginn und dem Teilnahmeende verwaltet wird.
- die Videosprechstunde über das Videoportal von almeda durchgeführt wird.
- nach der Weiterleitung von AOK NAVIDA zu almeda ich bei der erstmaligen Nutzung des Angebots von almeda automatisch mit meiner Krankenversicherungsnummer und meinem Geburtsdatum sowie meiner NAVIDA-userID bei almeda registriert werde und mir almeda nach Überprüfung meiner Daten eine eindeutige individuelle Erkennungsnummer (GUID) zuweist sowie die für die ärztliche Videosprechstunde relevanten Stammdaten bei dem Stammdatenservice der AOK PLUS abgefragt und diese an almeda übertragen werden. Diese Stammdaten enthalten meine Versicherten-ID der AOK PLUS, meinen Vor- und Nachnamen, mein Geschlecht, mein Geburtsdatum, meine Adresse, meine Telefonnummer, meine E-Mail-Adresse, meine Versichertenart, meine Krankenversicherungsnummer und das Institutionskennzeichen der AOK PLUS. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt und wird durch ein eindeutiges Nutzertoken autorisiert.
- zur vorgelagerten Prüfung der Geeignetheit meines Anliegens für eine Videosprechstunde von almeda die Syptomabfrage-Software (s.o. unter I. Versicherteninformation und Teilnahmebedingungen im Abschnitt „Kooperation almeda und AOK PLUS“) zur Symptomabfrage eingesetzt wird.
Das Hosting der Syptomabfrage-Software findet durch die Health Care Quality Systems GmbH auf Servern in Deutschland statt. Die eingesetzten Rechenzentren verfügen mindestens über eine ISO 27001 Zertifizierung (eine international führende Norm für Informationssicherheits-Managementsysteme). Die Verarbeitung meiner Daten durch Health Care Quality Systems GmbH erfolgt pseudonymisiert, das heißt almeda weist Mir einen individuellen Code zu, dem meine persönlichen und medizinischen Daten zugeordnet sind und die Health Care Quality Systems GmbH erfährt nur diesen Code, nicht meinen Namen oder sonstige personenbezogene Daten.
Das Ergebnis der Symptomabfrage wird im Falle einer verbindlichen Terminvereinbarung von almeda an den fernbehandelnden Arzt weitergeleitet, der das Ergebnis der Symptomabfrage ärztlich überprüft und validiert. Im Übrigen wird das Ergebnis der Symptomabfrage von almeda spätestens innerhalb von 90 Tagen nach Abschluss der Videosprechstunde gelöscht. Die Speicherung des Ergebnisses der Symptomabfrage durch den Arzt als Teil der Patientenakte richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften für die ärztliche Dokumentation. - almeda meinen Vor- und Nachnamen, meine E-Mail-Adresse und/oder meine Telefonnummer verwendet um mich zu identifizieren sowie eine Einladung eines Termins zu einer Videosprechstunde (Chat- oder Videosession) oder einer Besprechung (Gruppenvideokonferenz) zu versenden.
- nachdem ich einen Termin gebucht habe almeda die Informationen zu dem Termin an AOK NAVIDA übermittelt und diese dort gespeichert werden. Zu diesen Informationen gehören Informationen Anrede, Titel, Vor- und Nachname und Fachrichtung(en)) des fernbehandelnden Arztes, meine Versicherten-ID der AOK PLUS, sowie Datum und Start- und Ende-Uhrzeit des vereinbarten Termins) und der Joinlink (URL) zur Teilnahme an der Videosprechstunde.
- ich von almeda eine Erinnerung per E-Mail an die im Onlineportal "Meine AOK“ hinterlegte private E-Mail-Adresse zugeschickt bekomme.
- nach Abschluss der Videosprechstunde die vom Arzt zur Verfügung gestellten Dokumente (z.B. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Rezept) zum Download im Chat zur Verfügung stehen und Ausfertigungen der ausgestellten Dokumente als passwortgeschützte pdf-Dateien von almeda gespeichert werden sowie almeda Download-Links mit einer Gültigkeit von 30 Tagen für jede Datei erstellt und die Links per E-Mail an die von mir im Onlineportal "Meine AOK" hinterlegte private E-Mail-Adresse versendet. Über die Links kann ich mir die Dokumente als passwortgeschützte Dateien herunterladen.
- die AOK PLUS die für die Leistungsabrechnung erforderlichen Angaben und Daten mit Personenbezug von almeda übermittelt bekommt (Krankenversicherungsnummer, Diagnoseschlüssel, Diagnosesicherheit, Zeitpunkte der durchgeführten Videosprechstunde, Versichertenart), aber nicht die konkreten Behandlungsinhalte der Videosprechstunde verarbeitet.
- die AOK PLUS die für die Leistungsabrechnung erforderlichen Angaben und Daten von den Vertragsärzten gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 295 Abs. 1b SGB V) erhält.
- die AOK PLUS und almeda zur Verbesserung des Angebots und zur Analyse der Anwendungsnutzung Trackingdaten anonymisiert erheben, speichern und auswerten.
- die AOK PLUS zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des Angebots versichertenbezogene Auswertungen durchführt.
Widerruf der Einwilligungserklärung und Folgen des Widerrufes:
Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann und mit Zugang meines Widerrufs die Beendigung der Teilnahme an der besonderen Versorgung verbunden.
Meine im Rahmen dieser besonderen Versorgung verarbeiteten personenbezogenen Daten werden gelöscht, soweit keine gesetzlichen und/oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen der Beteiligten mehr bestehen. Mir ist insbesondere bekannt, dass die beim jeweiligen fernbehandelnden Arzt gespeicherten Daten Teil der ärztlichen Dokumentation und nicht von dieser Löschung betroffen sind und dass diese Daten nach den geltenden Vorschriften für die ärztliche Dokumentation verarbeitet und aufbewahrt werden.
Für die Löschung der Daten auf meinem Endgerät bin ich selbst verantwortlich.
Weiterhin ist mir bekannt, dass mein Widerruf der Einwilligungserklärung die Rechtmäßigkeit der bisher aufgrund meiner Teilnahme verarbeiteten personenbezogenen Daten nicht berührt.
Meine Einwilligungserklärung kann ich auf einem der folgenden Wege widerrufen:
- Am einfachsten und schnellsten kann ich meine Einwilligungserklärung in AOK NAVIDA unter „Meine App“ // „Einstellungen“ // „Einwilligungen“ widerrufen.
- elektronisch per Mail an service@plus.aok.de
- Schriftlich per Post an:
AOK PLUS
Sternplatz 7
01067 Dresden
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung bei und durch die AOK PLUS findest du unter Informationen zur Datenverarbeitung.
Informationen und Auskünfte zur Datenverarbeitung durch und bei den anderen Beteiligten, insbesondere almeda, bzw. den Ärzten, und zu meinen diesbezüglichen Rechten erhalte ich von diesen Beteiligten.
Welche Rechte habe ich darüber hinaus?
- Recht auf Auskunft über verarbeitete Daten (Art. 15 EU-DSGVO i. V. m. § 83 SGB X)
- Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
- Recht auf Löschung (Art. 17 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
- Widerspruchsrecht (Art. 21 EU-DSGVO i. V. m. § 84 SGB X)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 EU-DSGVO)
- Bei Datenverarbeitung aufgrund einer Einwilligung besteht das Recht diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Wenn Du Deine Rechte gegenüber der AOK PLUS geltend machst, verarbeitet die AOK PLUS wiederum Deine in diesem Zusammenhang erhobenen personenbezogenen Daten zur Bearbeitung Deiner Anfrage. Diese Datenverarbeitung ist zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c. DS-GVO).
Datenschutzbeauftragter der AOK PLUS:
Hast Du Fragen zur Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten oder bist Du der Ansicht, dass die AOK PLUS Deine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet, kannst Du dich an den Datenschutzbeauftragten der AOK PLUS wenden.
Den Datenschutzbeauftragten erreichst Du unter:
postalisch: Datenschutzbeauftragter der AOK PLUS, 01058 Dresden
per E- Mail: datenschutz@plus.aok.de
Beschwerderecht bei Datenschutzaufsicht
Wenn Du der Ansicht bist, dass die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, hast Du nach Art. 77 DS-GVO das Recht, bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen. Die für die AOK PLUS zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte.