Beiträge und Steuern - Bürgerentlastungsgesetz

Inhalte im Überblick
Bürgerentlastungsgesetz
Sie können Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen absetzen.
Als gesetzliche Krankenkasse ist die AOK PLUS verpflichtet, relevante Daten automatisch an die Finanzverwaltung zu melden. Dafür ist keine Einwilligung erforderlich. Sie erhalten von uns eine Finanzamtbescheinigung (FAB).
Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder besuchen Sie die Website des Bundeszentralamt für Steuern.
Meldepflicht
Arbeitgeber: Wenn Sie Arbeitnehmer sind, übermittelt Ihr Arbeitgeber die Beiträge mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung.
Rentenversicherungsträger: Erhalten Sie eine Rente, übernimmt der Rentenversicherungsträger die Meldung.
Krankenkasse: Die AOK PLUS übermittelt Daten, wenn Sie Ihre Beiträge selbst zahlen. Zudem ist die AOK PLUS verpflichtet, höchstmögliche Prämien aus einem Selbstbehalt-Wahltarif oder Bonuszahlungen zu melden.
Welche Daten werden im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes gemeldet?
Die AOK PLUS übermittelt Daten in vier bestimmten Fällen:
1. Sie sind oder waren im AOK PLUS Bonusprogramm.
2. Sie sind oder waren im Wahltarif AOK PLUS aktiv eingeschrieben.
3. Sie zahlen Ihre Beiträge selbst an die AOK PLUS.
4. Sie erhalten Beiträge auf Antrag erstattet.
Wie und bis wann übermittelt die AOK PLUS die Daten?
Ihre Daten werden jeweils bis Ende Februar für das vergangene Jahr anhand Ihrer Steueridentifikationsnummer maschinell an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen gemeldet und von dort an die Finanzämter weitergegeben.
Sie erhalten bis Mitte März per Post einen Nachweis der übermittelten Beträge für Ihre Unterlagen. Ihre Steuer-ID wurde vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Sie finden sie auf Ihrem Steuerbescheid als IdNr.. Bitte nicht mit Ihrer Steuernummer verwechseln.
Häufige Fragen - Veränderte Steuervorgaben für Wahltarif AOK PLUS aktiv
Warum erfolgen rückwirkende Korrekturen? Kann ich als betroffener Kunde die Selbstbehalte in der Steuererklärung angeben?
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