Diabetisches Fußsyndrom - Hilfe bei einer Fußläsion

Mit dem Behandlungsprogramm Diabetisches Fußsyndrom unterstützt die AOK PLUS für Sachsen und Thüringen Diabetes-Patienten bei einer Fußläsion.
Ärztin untersucht mit Lupe einen großen Zeh.© Adobe Stock

Wer kann teilnehmen?

Das Programm richtet sich an Versicherte der AOK PLUS mit Diabetes mellitus und einem erhöhtem Risiko für das Entstehen eine Fußwunde oder einer bestehenden Fußläsion. Die kostenfreie Teilnahme beginnt mit der schriftlichen Teilnahmeerklärung beim Hausarzt.

Welche Vorteile haben Sie?

  • Vermeidung von Fußwunden
  • Vermeidung schwerer Erkrankungsstadien des Fußes
  • Verkürzung der Behandlungszeiten durch frühen Behandlungsbeginn
  • Vermeidung von Krankenhausaufenthalten
  • Verminderung des Amputationsrisikos
  • abgestimmte Arznei-/Verbandmitteltherapie und Hilfsmittelversorgung
  • koordinierte Behandlung durch enge Abstimmung zwischen Hausarzt, diabetologischer Fußambulanz und Krankenhäusern

Welche Inhalte hat das Programm?

  • Der Hausarzt berät den Patienten umfassend über die Inhalte und Ziele des Vertrages.   
  • Der Patient wählt eine diabetologische Fußambulanz, die ihn gemeinsam mit dem Hausarzt betreut.   
  • Stellt der Hausarzt einen auffälligen Fußstatus fest, koordiniert er die Behandlung des Versicherten – gemäß bestehender Behandlungsleitlinien.   
  • Bei erhöhten Risiko für das mögliche entstehen einer Fußwunde oder bestehender Fußwunde mit starkem Befund erfolgt die sofortige Überweisung vom Hausarzt an die diabetologische Fußambulanz.   
  • Der Hausarzt setzt die Therapieempfehlungen der diabetischen Fußambulanz um.   
  • Der Hausarzt kann eine podologische Therapie verordnen.   
  • Vor Einweisung in ein spezialisiertes Krankenhaus erfolgt die Überweisung an die diabetische Fußambulanz oder die Abstimmung mit einem Facharzt der diabetischen Fußambulanz.   
  • Die Hilfsmittelversorgung (Schuhe) obliegt den diabetologischen Fußambulanzen.   

Wer erbringt die Leistungen?

An dem Programm „Diabetisches Fußsyndrom“ nehmen Hausärzte und diabetologische Fußambulanzen teil. In Thüringen zusätzlich angiologisch qualifizierte Fachärzte oder wundchirurgisch tätige Fachärzte.

Hinweis für die Suche in Sachsen: In der Suchmaske unter "Genehmigungspflichtige Leistungen" den "Vertrag Diabetisches Fußsyndrom (AOK PLUS)" auswählen.

Hinweis für die Suche in Thüringen: In der Suchmaske "weitere Filter anzeigen" anklicken und unter "Sonderverträge" den Vertrag "Diabetisches Fußsyndrom AOK PLUS" auswählen.

Passende Dokumente zum Download von der AOK

Aktualisiert: 12.08.2024

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