Ärztliche Zweitmeinung

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Insbesondere im Vorfeld von Operationen kann die Begutachtung durch einen zweiten Arzt hilfreich sein. So können Sie die eigene gesundheitliche Situation besser verstehen und sich für die am besten geeignete Therapie entscheiden. Die AOK hilft Ihnen, schnell die zweite Meinung eines Spezialisten zu bekommen.
Ein Arzt spricht mit einer Patientin. Bei manchen Diagnosen ist es sinnvoll, eine Zweitmeinung einzuholen.© AOK

Inhalte im Überblick

    Zweite Meinung: Sicherheit für die Patienten

    Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte ihren Arzt frei wählen. Die ärztliche Zweitmeinung soll unabhängig und neutral sein. Sie dient dazu, sich ein umfassendes Bild über den Gesundheitszustand des Patienten zu machen und sich zu vergewissern, ob eine geplante Operation erforderlich ist und welche Behandlungsalternativen es gibt.

    Ein weiterer Arzt prüft dabei Ihren Befund und führt ein Anamnese- und Beratungsgespräch durch. In der Regel untersucht er Sie auch erneut. So prüft er die Notwendigkeit der bereits geplanten Operation. Die Kosten dafür trägt Ihre AOK.

    So funktioniert die Zweitmeinung

    Wenn Sie eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchten, informieren Sie zunächst Ihren behandelnden Arzt darüber. Eine Zweitmeinung darf nur ein Facharzt abgeben, der für Ihre Diagnose spezialisiert ist. Der Facharzt übermittelt Ihnen und mit Ihrem Einverständnis auch dem behandelnden Arzt anschließend seine Einschätzung.

    Ihre Rechte als Patient

    • Sie haben das Recht, Einsicht in die vollständige Patientenakte zu nehmen.
    • Sie können auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen.
    • Patienten haben ein Recht auf Kopien der Patientenakte oder der vorliegenden Befunde. Der behandelnde Arzt darf Ihnen nur die Kosten für die Kopien in Rechnung stellen.
    • Es ist auch möglich, dass Ihr Arzt die erforderlichen Dokumente an den von Ihnen ausgewählten Spezialisten direkt weiterleitet.

    Anspruch auf Zweitmeinung bei ausgewählten Eingriffen

    Für bestimmte Operationen gelten erweiterte gesetzliche Regeln. Bei diesen ist die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt verpflichtet, Sie mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff über die ärztliche Zweitmeinung aufzuklären.

    • Der Anspruch auf Zweitmeinung gilt bei folgenden Eingriffen:

      • einer OP an Gaumen- und/oder Rachenmandeln,
      • der Entfernung der Gebärmutter, 
      • bestimmten kathetergestützten Eingriffen am Herzen. Das sind:
         
        • elektrophysiologische Herzuntersuchung (EPU)
        • Ablationen am Herzen
      • einem geplanten Einsatz eines Herzschrittmachers oder Defibrillators,
      • der Entfernung der Gallenblase,
      • einem arthroskopischen Eingriff am Schultergelenk,
      • einer Amputation beim diabetischen Fußsyndrom,
      • der Implantation einer Knieendoprothese
      • und bestimmten planbaren Operationen an der Wirbelsäule. Dazu gehören:
         
        • dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese)
        • knöcherne Druckentlastung (Dekompression)
        • Facettenoperationen
        • Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper
        • Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision)
        • Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese)

    Die Vorteile einer ärztlichen Zweitmeinung

    Die AOK unterstützt Sie dabei, den für eine zweite Meinung geeigneten Arzt zu finden, und übernimmt die Kosten für die Beratung. Im Gespräch können Sie alle Fragen stellen, die Sie zu einer Diagnose oder einer Behandlungsmethode haben. So können Sie durch die Zweitmeinung Chancen und Risiken Ihrer Behandlung besser einschätzen.

    Die AOK PLUS vermittelt Experten für eine ärztliche Zweitmeinung

    Grundsätzlich haben Sie das Recht, sich die Meinung eines weiteren (niedergelassenen) Hausarztes/Facharztes einzuholen. Zusätzlich unterstützt Sie die AOK PLUS, eine zweite ärztliche Meinung bei lebensverändernden Diagnosen oder im Vorfeld anstehender Operationen zu erhalten.

    • Zweitmeinung, wenn Sie an einer Krebserkrankung leiden

      Die Teilnahme bietet Ihnen ein hochwertiges Gutachten nach den aktuellen medizinischen Standards. Die eingebundenen Ärzte sind zumeist Ober- oder Chefärzte von Krankenhäusern. Eingeschlossen sind je nach Bedarf eine persönliche Beratung sowie eine körperliche Untersuchung oder eine Beurteilung nach Aktenlage.

      Was müssen Sie tun?
      Es ist ganz einfach. Sie kommen in eine unserer Filialen vor Ort oder Sie rufen unter 0800 1059000 (kostenfrei) die Service-Hotline der AOK PLUS an.

    • Zweitmeinung bei planbaren operativen Eingriffen an einer oder mehrerer Herzklappen

      Die AOK PLUS bietet Ihnen ein kostenfreies Angebot eines ärztlichen Zweitmeinungsverfahrens bei geplanten operativen Eingriffen an einer oder mehreren Herzklappen. Damit wollen wir Ihnen Sicherheit bezüglich der Diagnose geben und Sie bei der Entscheidung für eine empfohlene Therapie stärken.

      1. Sie kommen in eine unserer Geschäftsstellen oder Sie rufen unter 0800 1059000 (kostenfrei) die AOK PLUS Service-Hotline an. 
      2. In einem kurzen Gespräch mit einem Kundenberater der AOK PLUS ermittelt dieser, ob Sie an der ärztlichen Zweitmeinung teilnehmen können.
      3. Bei einer möglichen Teilnahme vermitteln wir Sie an das Universitätsklinikum Leipzig für das weitere Prozedere.
      4. Bitte beachten Sie, dass der Beratungsarzt im Vorfeld der körperlichen Untersuchung alle relevanten medizinischen Unterlagen von Ihnen benötigt.
      5. Die erforderlichen Informationen und Unterlagen sowie eine persönliche Terminvereinbarung erhalten Sie direkt vom Universitätsklinikum Leipzig. Zwischen dem Eingang der medizinischen Unterlagen beim Beratungsarzt und der Durchführung der Beratung vergehen in der Regel nicht mehr als zwei Wochen.

    Wie geht der Beratungsarzt vor?

    Der Beratungsarzt ist ein von uns geprüfter Spezialist mit herausragender Expertise auf dem Gebiet der gestellten Diagnose. Grundlage seiner Einschätzung bilden die Befunde des erstbehandelnden Arztes, eventuelle eigene Untersuchungen und ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Aus all diesen Fakten erhalten Sie eine umfassende Analyse Ihrer gesundheitlichen Situation.

    Was sind Ihre Vorteile als Versicherter der AOK PLUS?

    • schnelle, unkomplizierte und kostenfreie Vermittlung eines geprüften Beratungsarztes durch die AOK PLUS  
    • Sie müssen sich nicht selbst um die Suche nach einem Spezialisten kümmern.
    • höhere Sicherheit und bessere Orientierung bei schwierigen Entscheidungen durch die ärztliche Zweitmeinung
    Aktualisiert: 15.07.2024

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