Das Foto für Ihre Gesundheitskarte
Inhalte im Überblick
Wie hat das Bild für die elektronische Gesundheitskarte auszusehen?
Das Bild für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) entspricht dem gängigen Passfoto in Größe 35 x 45 mm (ohne Rand). Bitte achten Sie darauf, dass Sie frontal klar erkennbar sind. Falls Sie aus religiösen oder anderen wichtigen Gründen eine Kopfbedeckung tragen, sollte diese Ihr Gesicht nicht bedecken. Ihre Augen sollten geöffnet und zu sehen sein (auch bei Brillenträgern). Ihr Kopf befindet sich in der Mitte und füllt 70 bis 80 Prozent des Bildes aus. Der Hintergrund ist neutral, ohne störende Elemente oder Schatten.
Hinweis: Biometrische Anforderungen für das Bild wie auf Reisepässen oder Personalausweisen sind beim Foto für die Krankenkassenkarte nicht erforderlich. Die Kosten für die Bildaufnahmen tragen die Versicherten selbst. Die Herstellung der eGK mit dem bereitgestellten Foto ist für Versicherte jedoch kostenlos.
Weitere Informationen über die elektronische Gesundheitskarte.
Das Foto für die Krankenkassenkarte übermitteln
Am einfachsten und sichersten ist es, wenn Sie das Foto für Ihre eGK über das Onlineportal „Meine AOK“ an die für Sie zuständige AOK übermitteln. Alternativ können Sie das Bild für die Krankenkassenkarte auch per Post an Ihre AOK senden. Bitte beachten Sie dazu die Empfehlungen und Hinweise der für Sie zuständigen AOK.
Warum kann ich das Foto für die eGK nicht einfach per E-Mail oder auf einem Datenträger per Post an die AOK senden?
Die Zusendung von Passbildern per E-Mail oder auf Datenträgern (CD-Rom, Diskette, USB-Stick) ist aus Sicherheitsgründen leider nicht möglich, da Ihre AOK in diesen Fällen keine Möglichkeit hat, Ihre Daten von Beginn an zu schützen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Um Ihnen die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, sind die von Ihrer AOK bereitgestellten Online-Formulare mit aktuellen Verschlüsselungsstandards ausgerüstet. Wenn Ihnen Ihre AOK also ein solches Formular zur Übermittlung des Fotos bereitstellt, empfehlen wir Ihnen, dieses auch bevorzugt zu nutzen.
Informieren Sie sich über die Einhaltung der Datensicherheit bei Ihrer AOK.
Bildübermittlung online
Da die elektronische Gesundheitskarte neben den sozialversicherungsrechtlich relevanten Daten zusätzlich auch ein Passbild von Ihnen enthält, können Sie dieses per Bild-Upload an uns senden. Es gibt, je nach Ihrem aktuellen Versicherungsstatus, zwei Möglichkeiten:
- Zukünftig versichert bei der AOK PLUS
Für die rechtzeitige Beantragung Ihrer elektronischen Gesundheitskarte können Sie Ihr Bild online per Formular hochladen. Sie benötigen neben dem Bild nur noch Ihre Rentenversicherungsnummer.
Bild hochladen per Online-Formular
- Bereits versichert bei der AOK PLUS
Um Ihnen größtmögliche Sicherheit zu gewähren, laden Sie bitte Ihr neues Bild für die eGK über unser Onlineportal "Meine AOK" hoch. Das neue Bild wird erst bei einer Neuausstellung der Gesundheitskarte übernommen.
Bild hochladen über das Onlineportal "Meine AOK"
Bildübermittlung per Post
Sie können Ihr Passbild auch postalisch an uns übermitteln. Bitte nutzen Sie das Formular zum Download und füllen es mit Ihren Versicherungsdaten aus. Für die Einstellung des Bildes und Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte füllen Sie bitte unbedingt alle Felder aus, kleben das Lichtbild an der markierten Stelle auf und überprüfen Ihre Daten auf Richtigkeit.
Dokument zum Download von der AOK
Weitere häufige Fragen zum Bild für die elektronische Gesundheitskarte
Wie gut ist das Foto für die eGK geschützt?
- Das in Papierform eingereichte Foto wird nach der Übernahme in unseren Datenbestand datenschutzkonform vernichtet.
- Mit der Speicherung Ihres digitalen Fotos in unserem Bilddatenbestand können wir Ihnen bei Bedarf problemlos eine neue eGK ausstellen.
- Mit dem Foto gehen wir genauso verantwortungsvoll um wie mit allen anderen Versicherungsdaten, die bei der AOK gespeichert sind.
- Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen das Foto nicht zurücksenden können. Auch die Kosten für die Erstellung des Fotos werden nicht erstattet. Die eGK erhalten Sie kostenlos.
Ist ein Bild auf der Gesundheitskarte Pflicht?
Ja, damit die AOK als Ihre Krankenkasse Ihnen die elektronische Gesundheitskarte ordnungsgemäß ausstellen kann, benötigen wir ein aktuelles Passbild von Ihnen. Ohne Foto ist die Erstellung einer Krankenkassenkarte leider nicht möglich. Die Karte – mit einem aktuellen Foto von Ihnen – soll zukünftige Identifizierungen bei der Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen, zum Beispiel in einer Arztpraxis, im Krankenhaus oder in einer anderen medizinischen Einrichtung, erleichtern. So können Sie sich schnell und einfach als AOK-Versicherter ausweisen.
Wer benötigt kein Bild auf der eGK?
Alle Versicherten unter 15 Jahren benötigen kein Bild auf der Krankenkassenkarte. Auch Personen, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit derart eingeschränkt sind, dass sie nicht an einer Fotoaufnahme teilnehmen können, benötigen kein Bild auf der eGK.
Braucht mein Kind ebenfalls ein Foto für die Krankenkassenkarte?
Erst mit der Vollendung des 15. Lebensjahres ist ein Foto auf der Krankenkassenkarte Pflicht. Zu allen AOK-Versicherten, die jünger als 15 Jahre alt sind, nehmen wir rechtzeitig zuvor Kontakt auf, um ein aktuelles Bild für die eGK anzufordern.
Wie alt darf das Foto für die Gesundheitskarte sein?
Das Foto, welches Sie für Ihre eGK einreichen, sollte idealerweise nicht älter als sechs Monate sein. Wichtig ist, dass Sie gut wiederzuerkennen sind, da die elektronische Gesundheitskarte mit Ihrem aktuellen Foto der Schlüssel zu den Angeboten der AOK ist.
Wie lange speichert die AOK mein Bild?
Als Krankenkasse dürfen wir Ihr Lichtbild nur für die Dauer des Versicherungsverhältnisses, längstens jedoch für 10 Jahre speichern. Nach dem Ende des Versicherungsverhältnisses werden wir das Lichtbild unverzüglich, spätestens nach drei Monaten, löschen.
Wann muss das eGK-Foto aktualisiert werden?
Die AOK ist gesetzlich verpflichtet, das Foto auf Ihrer Krankenkassenkarte regelm äßig zu aktualisieren. Sie erhalten Post von uns, wenn ein neues Lichtbild erforderlich wird.
AOK – Die Gesundheitskasse
Elektronische Gesundheitskarte
Die elektronische Gesundheitskarte enthält unter anderem Daten zur Person und zur Krankenversicherung.
PIN zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK)
So können Sie sich eine PIN für Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) freischalten lassen.
Die häufigsten Fragen und Antworten zum E-Rezept
Seit Januar 2024 ist das E-Rezept erhältlich. Die AOK informiert über die elektronische Verordnung.
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