Krankmeldung: Die neue eAU
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Inhalte im Überblick
Aus AU wird eAU
Wenn der Arzt oder die Ärztin Sie krankschreibt, übermittelt die Arztpraxis die Krankmeldung elektronisch an die Krankenkasse – mit der sogenannten elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). In diesem Fall müssen Sie keine AU-Bescheinigung mehr bei der AOK einreichen.
Sollte die Übermittlung aus technischen Gründen, etwa aufgrund einer Störung, nicht sichergestellt werden können, wird Sie Ihr Arzt oder Ihre Ärztin informieren. Sie erhalten dann in diesem Fall eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform, um diese bei Ihrer AOK einzureichen.
Beachten Sie deshalb: Sollte Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen einen Arbeitsunfähigkeitsnachweis für die Krankenkasse übergeben, reichen Sie diesen bitte so schnell wie möglich bei Ihrer AOK ein.
Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin kann den Arbeitsunfähigkeitsnachweis direkt bei Ihrer AOK abrufen, natürlich ohne Kenntnis über Ihre Diagnosen zu erhalten.
Seit 1. Januar 2024 nimmt auch die Bundesagentur für Arbeit am eAU-Verfahren teil. Arbeitslosengeld-Beziehende müssen seit diesem Zeitpunkt keinen Papiernachweis mehr vorlegen. Für Bürgergeld-Beziehende ändert sich hingegen nichts. Sie reichen weiterhin die Papierausfertigung für den Arbeitgeber im Jobcenter ein.
So reichen Sie die AU in Papierform bei Ihrer AOK ein
Wenn Sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin erhalten, können Sie den Ausdruck für die Krankenkasse auf verschiedenen Wegen bei Ihrer AOK einreichen.
Am einfachsten und sichersten ist es, wenn Sie das Onlineportal „Meine AOK“ zur Übermittlung nutzen. Dazu scannen Sie die Bescheinigung oder fotografieren Sie sie mit Ihrem Smartphone und laden die Datei online hoch. Nutzen Sie zum Beispiel den Dokumenten-Upload in der „Meine AOK“-App.
Alternativ können Sie die Papierbescheinigung auch per Post an uns schicken. Hier finden Sie die Postanschrift Ihrer AOK.
Selbstverständlich können Sie die AU-Bescheinigung auch persönlich bei Ihrer AOK abgeben. Hier finden Sie die Adressen Ihrer AOK in der Nähe. (Achtung: Wenn Sie die Bescheinigung per Post einreichen möchten, nutzen Sie bitte die Postanschrift. Eine Zustellung an die Vor-Ort-Adresse ist nicht gewährleistet.)
eAU: So funktioniert die elektronische Krankmeldung
Seit der Umstellung auf die eAU ist die Krankmeldung zum Teil digitalisiert, aber auch weiterhin mit Papierbelegen verbunden. Das müssen Sie beachten:
Elektronische Übermittlung an die Krankenkasse
Ihre Arztpraxis informiert die AOK auf elektronischem Weg über Ihre Arbeitsunfähigkeit. Die entsprechenden Daten werden verschlüsselt an die Krankenkasse übermittelt. Das heißt, Sie müssen grundsätzlich keine Bescheinigung mehr bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Sollte die elektronische Übermittlung an die Krankenkasse aus technischen Gründen einmal nicht möglich sein, dann erhalten Sie von der Arztpraxis einen Ausdruck im Papierformat. Diesen reichen Sie dann umgehend bei Ihrer AOK ein. Alternativ können Sie uns die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch digital übermitteln. Scannen oder fotografieren Sie die Krankmeldung und laden Sie das Bild einfach im Onlineportal „Meine AOK“ hoch oder nutzen Sie den schnellen Dokumenten-Upload in der App „Meine AOK“.
Nachweis für Arbeitgebende
Seit Januar 2023 gibt es eine wichtige Neuerung bei Krankmeldungen: Sie erhalten keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr für Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin. Diese können die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Mitarbeitenden nur noch elektronisch bei der gesetzlichen Krankenkasse abrufen.
Bitte beachten Sie: Wer arbeitsunfähig ist, muss sich allerdings weiterhin unverzüglich bei der Arbeitsstelle krankmelden, zum Beispiel telefonisch. Daran ändert auch die Umstellung auf die digitale Bescheinigung nichts. Es entfällt nur die Pflicht, spätestens am vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung beim Arbeitgeber oder bei der Arbeitgeberin vorzulegen.
Weitere Informationen zum elektronischen Abrufen der Krankmeldung lesen Sie hier: eAU – Umsetzung ab Januar 2023.
Nachweis für die Agentur für Arbeit
Seit 1. Januar 2024 nimmt die Agentur für Arbeit am eAU-Verfahren teil. Arbeitslosengeld-Beziehende und solche mit Aufstockung müssen den Papiernachweis nicht mehr einreichen. Allerdings müssen sie die Agentur für Arbeit formlos darüber informieren, dass sie krankgeschrieben sind. Erst danach hat die Agentur für Arbeit die Berechtigung die eAU bei der Krankenkasse abzurufen.
Bürgergeld-Beziehende müssen auch in 2024 weiterhin die Krankmeldung einreichen, die sie im Fall einer Erkrankung von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin erhalten. Gleiches gilt bei Erkrankung eines Kindes. Auch dann muss die Krankmeldung in Papierform vorgelegt werden – unabhängig davon, ob Sie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhalten.
Nachweis für Versicherte
Sie erhalten auf Wunsch weiterhin einen Papierausdruck mit allen Angaben zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit inklusive der Diagnosen für Ihre eigenen Unterlagen.
Darum benötigt die AOK Ihre Krankmeldung
Wenn Sie länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, haben Sie Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Damit Sie sich diesen Anspruch sichern, benötigt die Krankenkasse die Meldung zu Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Diese übermittelt die Arztpraxis direkt an die AOK. Mit der eAU ist somit garantiert, dass alle Daten zur Krankmeldung fristgerecht eingehen und dokumentiert werden. Mögliche Krankengeld-Zahlungen können so schnell erfolgen.
Bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit dürfen keine Lücken im Nachweis entstehen. Das bedeutet: Bitte achten Sie darauf, bis zu welchem Tag Ihr Arzt oder Ihre Ärztin oder das Krankenhaus Ihre Arbeitsunfähigkeit attestiert hat. Spätestens am darauffolgenden Tag muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit feststellen. Ist dies ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, reicht es aus, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am darauffolgenden Werktag festgestellt und an die Krankenkasse übermittelt wird. Denn sind Sie länger krank und müssen Krankengeld beziehen, darf Ihnen die AOK während dieser Lücken kein Krankengeld zahlen.
Krankschreibung per Video-Sprechstunde
Anstelle eines Arztbesuchs ist es möglich, dass sich Patienten und Patientinnen von ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin per Videosprechstunde krankschreiben lassen. Voraussetzung dafür ist, dass
- sich der Arzt oder die Ärztin mit den begrenzten Mitteln der Videosprechstunde einen ausreichenden Eindruck vom Gesundheitszustand des Patienten oder der Patientin verschaffen kann,
- die Erkrankung das nicht ausschließt und
- der Versicherte der Hausarztpraxis durch eine frühere Behandlung persönlich bekannt ist.
Andernfalls muss der Patient oder die Patientin wie gewohnt in die Arztpraxis kommen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Video-Untersuchung darf der Arzt oder die Ärztin für maximal sieben Tage ausstellen. Eine Folgebescheinigung darf es nur geben, wenn der Arzt oder die Ärztin die Arbeitsunfähigkeit zuvor bei einer persönlichen Untersuchung in der Praxis festgestellt hat.
Ein Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Video besteht für Versicherte nicht. Eine Krankschreibung, die ausschließlich auf einem Online-Fragebogen oder Chat beruht, ist nicht zulässig.
Krankschreibung per Telefon
Ist eine Videosprechstunde nicht möglich, dürfen niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Patientinnen und Patienten bei leichten Krankheitssymptomen auch per Telefon krankschreiben.
Voraussetzung ist, dass der Patient oder die Patientin in der Arztpraxis bereits bekannt ist und die Symptome nicht schwerwiegend sind. Nach einer Befragung am Telefon (Anamnese) ist eine telefonische Krankschreibung für bis zu fünf Tage möglich.
Wird eine Verlängerung der am Telefon vermittelten Krankschreibung benötigt, muss die betroffene Person die Praxis aufsuchen. Dann kann eine Folgebescheinigung ausgestellt werden. Wenn die erste Krankschreibung jedoch persönlich in der Praxis ausgestellt wurde, dürfen Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung auch telefonisch ausstellen.
Ein Anspruch auf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Telefon besteht für Versicherte nicht. Eine Krankschreibung, die ausschließlich auf einem Online-Fragebogen oder Chat beruht, ist nicht zulässig.
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wegen krankem Kind per Telefon oder Videosprechstunde
Können Eltern ihrer Arbeit nicht nachkommen, weil das eigene Kind krank ist, können sie sich dafür die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen. Dies ist telefonisch oder per Videochat mit dem behandelnden Kinderarzt oder der behandelnden Kinderärztin möglich. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der ausstellenden Person das Kind bereits bekannt ist. Zudem darf das Kind höchstens 12 Jahre alt sein. Die ärztliche Bescheinigung für die Eltern darf maximal fünf Tage lang gelten.
Weitere Informationen zum Thema Krankschreibung
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