Fördermittel-Anträge für Selbsthilfe der AOK PLUS
Inhalte im Überblick
Die AOK PLUS finanziert Selbsthilfe-Projekte
Die AOK PLUS fördert Akteure der Selbsthilfe auf Bundes-, Landes- und Regionalebene. Im Jahr 2020 wird ein Gesamtfördervolumen von über 4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 70 Prozent der Gesamtfördersumme fließt dabei in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und 30 Prozent in die kassenindividuelle Projektförderung.
Wir als AOK PLUS möchten die Weiterentwicklung der Selbsthilfelandschaft unterstützen und damit den Anforderungen der sich wandelnden Gesellschaft begegnen.
Wann stelle ich meinen Antrag zur Projektförderung?
Zeitraum
Eine Antragstellung ist bei der AOK PLUS ganzjährig möglich, mindestens jedoch 4 Wochen vor Projektbeginn. Die Entscheidung zur Höhe der Fördermittel erfolgt nach Prüfung entsprechend der Kriterien des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung und in Abhängigkeit vom Jahresbudget.
Mittelnachweis
Das Formular für den Mittelnachweis wird mit dem Bewilligungsschreiben verschickt. Senden Sie uns dieses, vollständig ausgefüllt mit 2 Unterschriften im Original, spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Projektes inkl. Projektbericht.
Ein fehlender Nachweis kann zur Ablehnung eines neuen Antrages führen.Antragstellung
Die Antragsformulare sind beschreibbar und können gespeichert werden. Das Original-Formular kann vollständig ausgefüllt, ausgedruckt und mit den Unterschriften der zwei Berechtigten per Post geschickt oder in der nächsten AOK PLUS-Filiale vor Ort abgegeben werden.
Förderschwerpunkte der AOK PLUS
Die krankenkassenindividuelle Förderung wird von den einzelnen Krankenkassen verantwortet. Gefördert werden projektbezogene Kosten für zeitlich und inhaltlich begrenzte Maßnahmen mit den strategischen Schwerpunkten:
- zur Förderung der Gesundheitskompetenz
- als Gesundheitslotse
- als Vernetzer
- als Gestalter
Daraus ergeben sich folgende Förderschwerpunkte bei der kassenindividuellen Förderung von Selbsthilfeprojekten:
- Junge Selbsthilfe
- Selbsthilfe unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten
- Kompetenzerweiterung in der Selbsthilfe
- Neue Zugangswege in der Selbsthilfe
- Digitale Selbsthilfe
- Familienorientierte Selbsthilfe
Sie interessieren sich für Detailinformationen zu unserer strategischen Ausrichtung in der Selbsthilfe? Sie haben ein interessantes Projekt bzw. möchten ein Projekt ins Leben rufen?
Sie sind in diesem Zusammenhang auf der Suche nach einem zuverlässigen Partner und benötigen finanzielle Unterstützung? Kontaktieren Sie uns gern.Pauschalförderung
Fördergegenstand
Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung ist eine gemeinsame Förderung von Selbsthilfegruppen, Landesverbänden/-organisationen und Kontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände. Im Rahmen einer Pauschalförderung werden diese Selbsthilfestrukturen im Sinne einer Basisfinanzierung bezuschusst, zum Beispiel:
- Büro- und Sachkosten (z.B. Kosten für Telefon, Porto, digitale Anwendungen und Angebote)
- Raummieten für Gruppentreffen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Teilnehmergebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten für Fortbildungen, Kongresse und Fachtagungen sowie für regelmäßige Aktivitäten
Umfassendere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gemäß § 20h SGB V.
Zeitraum
Pro Jahr kann ein Antrag zur Pauschalförderung gestellt werden. Die Antragsfrist ist der 31. Januar des Förderjahres.
Mittelnachweis
Das Formular für den Mittelnachweis wird mit dem Bewilligungsschreiben verschickt. Senden Sie uns dieses, vollständig ausgefüllt mit 2 Unterschriften im Original, bis zum 31. Januar des Folgejahres inklusive Tätigkeitsbericht.
Ein fehlender Nachweis kann zur Ablehnung eines neuen Antrages führen.
Anträge Projektförderung
*Bitte den Adobe Reader zum Ausfüllen nutzen. Es sind in den Dokumenten Rechenvariablen hinterlegt, die nur mit Adobe Reader funktionieren. Die Anträge nicht mit den Webbrowsern ausführen.
Anträge Projektförderung für Sachsen und Thüringen
Anträge Pauschalförderung Sachsen
Wichtiger Hinweis für die Anträge Pauschalförderung Sachsen
- Abgabefrist
Um für die Förderung berücksichtigt zu werden, reichen Sie einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag fristgerecht im Original bis zum 31. Januar 2025 ein. Anträge, die nach dem 31.01. des Förderjahres eingehen, führen zur Ablehnung. Denken Sie bitte auch daran den Nachweis über die Verwendung der Fördermittel des Vorjahres bis 31.01.2025 einzureichen. Dies ist Voraussetzung (außer bei Erstantrag) für die neue Förderung.
- Änderung der Postadresse für Antragsstellung
Bitte nutzen Sie für die Zusendung der Unterlagen die Postadresse auf dem Antrag. Die auf dem Formular zum Nachweis über die Mittelverwendung angegebene Adresse in Chemnitz ist für die neue Förderperiode nicht mehr aktuell. Um den Förderprozess möglichst reibungslos zu gestalten, ist es wichtig, dass beide Unterlagen (Nachweis über die Mittelverwendung der Pauschalförderung 2024 und Antrag auf Pauschalförderung 2025) zusammen versendet werden, da dies die Zuordnung enorm erleichtert.
Antrag Pauschalförderung Sachsen
Anträge Pauschalförderung Thüringen
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Wichtiger Hinweis für die Anträge Pauschalförderung Thüringen
- Neue Verfahrensweise ab dem Förderjahr 2025
Bitte richten Sie Ihren Antrag zur Pauschalförderung sowie den Mittelverwendungsnachweis, inklusive aller notwendigen Anlagen zukünftig direkt an die Krankenkasse bzw. den Krankenkassenverband, die/der Ihren Antrag bisher geprüft und bewilligt hat (siehe Liste).
- Abgabefrist beachten
Reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag fristgerecht im Original ein, um für die Förderung berücksichtigt zu werden. Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist der Nachweis, wie die Mittel des Vorjahres verwendet wurden.
Anträge, die nach dem 31.01. des Förderjahres eingehen, führen zur Ablehnung.
- Erstantragssteller
Sind Sie ein Erstantragsteller für eine Selbsthilfegruppe, Selbsthilfeorganisation und SH-Kontaktstelle schicken Sie ihren Antrag bitte bis spätestens 30.09. des Förderjahres an die AOK PLUS (siehe Liste).
Anträge Pauschalförderung Thüringen
Nachweisformulare zur Mittelverwendung in der Pauschalförderung Sachsen
Pauschalförderung Nachweisformulare für Sachsen
Nachweisformulare zur Mittelverwendung in der Pauschalförderung Thüringen
Pauschalförderung Nachweisformulare für Thüringen
VertreterInnen der Selbsthilfe
VertreterInnen der Selbsthilfe in Sachsen
VertreterInnen der Selbsthilfe in Thüringen
Kontakt Selbsthilfeförderung der AOK PLUS
Servicetelefon 0800 1059000 (rund um die Uhr kostenfrei)
Sachsen:
Evelin Wiesner
Telefon: 0800 10590-15304
E-Mail: evelin.wiesner@plus.aok.de
Thüringen:
Sabine Wolff
Telefon: 0800 10590-83052
E-Mail: sabine.wolff@plus.aok.de
Hier finden Sie Fachinformationen, Partner und zusätzliche Literatur
- Recht: Rechtlichen Fragen zur Selbsthilfearbeit | Quelle: Nakos
- Datenschutzrecht: Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) | Quelle: Nakos
- Vereine und Steuern: Besteuerung gemeinnütziger Vereine | Quelle: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
- Suchtselbsthilfe: Sachsen / Thüringen
- BAG Selbsthilfe: Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, Dachorganisation von 120 Organisationen
- ACHSE: Allianz seltener chronischer Erkrankungen
- Nationaler Aktionsplan: Gesundheitskompetenz in Deutschland stärken
Die genannten Empfehlungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an den Kontaktpartner.
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