Fördermittel-Anträge für Selbsthilfe der AOK PLUS

Inhalte im Überblick
Die AOK PLUS finanziert Selbsthilfe-Projekte
Die AOK PLUS fördert Akteure der Selbsthilfe auf Bundes-, Landes- und Regionalebene. Im Jahr 2020 wird ein Gesamtfördervolumen von über 4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. 70 Prozent der Gesamtfördersumme fließt dabei in die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und 30 Prozent in die kassenindividuelle Projektförderung.
Wir als AOK PLUS möchten die Weiterentwicklung der Selbsthilfelandschaft unterstützen und damit den Anforderungen der sich wandelnden Gesellschaft begegnen.
Wann stelle ich meinen Antrag zur Projektförderung?
Förderschwerpunkte der AOK PLUS
Pauschalförderung
Anträge Projektförderung
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Anträge Projektförderung für Sachsen und Thüringen
Anträge Pauschalförderung Sachsen
Wichtiger Hinweis für die Anträge Pauschalförderung Sachsen
- Abgabefrist
Um für die Förderung berücksichtigt zu werden, reichen Sie einen vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag fristgerecht im Original bis zum 31. Januar 2025 ein. Anträge, die nach dem 31.01. des Förderjahres eingehen, führen zur Ablehnung. Denken Sie bitte auch daran den Nachweis über die Verwendung der Fördermittel des Vorjahres bis 31.01.2025 einzureichen. Dies ist Voraussetzung (außer bei Erstantrag) für die neue Förderung.
- Änderung der Postadresse für Antragsstellung
Bitte nutzen Sie für die Zusendung der Unterlagen die Postadresse auf dem Antrag. Die auf dem Formular zum Nachweis über die Mittelverwendung angegebene Adresse in Chemnitz ist für die neue Förderperiode nicht mehr aktuell. Um den Förderprozess möglichst reibungslos zu gestalten, ist es wichtig, dass beide Unterlagen (Nachweis über die Mittelverwendung der Pauschalförderung 2024 und Antrag auf Pauschalförderung 2025) zusammen versendet werden, da dies die Zuordnung enorm erleichtert.
Antrag Pauschalförderung Sachsen
Anträge Pauschalförderung Thüringen
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Wichtiger Hinweis für die Anträge Pauschalförderung Thüringen
- Neue Verfahrensweise ab dem Förderjahr 2025
Bitte richten Sie Ihren Antrag zur Pauschalförderung sowie den Mittelverwendungsnachweis, inklusive aller notwendigen Anlagen zukünftig direkt an die Krankenkasse bzw. den Krankenkassenverband, die/der Ihren Antrag bisher geprüft und bewilligt hat (siehe Liste).
- Abgabefrist beachten
Reichen Sie bitte den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag fristgerecht im Original ein, um für die Förderung berücksichtigt zu werden. Voraussetzung für den Erhalt der Fördermittel ist der Nachweis, wie die Mittel des Vorjahres verwendet wurden.
Anträge, die nach dem 31.01. des Förderjahres eingehen, führen zur Ablehnung.
- Erstantragssteller
Sind Sie ein Erstantragsteller für eine Selbsthilfegruppe, Selbsthilfeorganisation und SH-Kontaktstelle schicken Sie ihren Antrag bitte bis spätestens 30.09. des Förderjahres an die AOK PLUS (siehe Liste).
Anträge Pauschalförderung Thüringen
Nachweisformulare zur Mittelverwendung in der Pauschalförderung Sachsen
Pauschalförderung Nachweisformulare für Sachsen
Nachweisformulare zur Mittelverwendung in der Pauschalförderung Thüringen
Pauschalförderung Nachweisformulare für Thüringen
VertreterInnen der Selbsthilfe
VertreterInnen der Selbsthilfe in Sachsen
VertreterInnen der Selbsthilfe in Thüringen
Kontakt Selbsthilfeförderung der AOK PLUS
Servicetelefon 0800 1059000 (rund um die Uhr kostenfrei)
Sachsen:
Evelin Wiesner
Telefon: 0800 10590-15304
E-Mail: evelin.wiesner@plus.aok.de
Thüringen:
Sabine Wolff
Telefon: 0800 10590-83052
E-Mail: sabine.wolff@plus.aok.de
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