Freiwillige Krankenversicherung in der AOK

Inhalte im Überblick
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen kostenfrei mitversichert
- faire und sichere Beiträge ohne Gesundheitsprüfung
- starke Leistungen ohne Extra-Prämien
Was ist eine freiwillige Krankenversicherung?
In Deutschland muss sich jeder Bürger krankenversichern. Für die meisten Menschen gilt die Pflicht zur Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Dazu zählt zum Beispiel der Großteil der Arbeitnehmer und Rentner. Bestimmte Personengruppen können jedoch nach dem Gesetz selbst entscheiden, ob sie sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern.
Mit der Entscheidung für die freiwillige Krankenversicherung in der AOK sind Sie bei uns in der Regel auch pflegeversichert.
Als freiwillig versichertes Mitglied der AOK erhalten Sie die gleichen Leistungen wie in der gesetzlichen Pflichtversicherung.
Wer kann sich bei der AOK freiwillig versichern?
Die freiwillige Versicherung bei der AOK steht vielen Menschen offen. Dazu gehören Arbeitnehmer, Selbstständige, Studenten, Rentner, Beamte und weitere Personengruppen. Je nach Personengruppe sieht das Gesetz bestimmte Voraussetzungen vor. Sie finden hier eine Übersicht der wichtigsten Regelungen. In einem Beratungsgespräch klären wir gerne mit Ihnen, ob Sie die Bedingungen erfüllen.
Arbeitnehmer
Selbstständige und Freiberufler
Studenten
Rentner
Beamte
Schwerbehinderte
Soldatinnen und Soldaten
Welche Vorteile bietet die freiwillige Versicherung bei der AOK?
Für viele ist das entscheidende Argument für eine freiwillige Krankenversicherung bei der AOK: Wenn der Partner oder die Kinder kein eigenes oder ein geringes Einkommen haben, sind sie in aller Regel kostenfrei mitversichert und können Leistungen der AOK genießen. Weitere Vorteile:
- Sichere Beiträge: Der Beitrag bemisst sich fair nach dem Einkommen – Alter und individuelle Gesundheitsrisiken spielen bei uns keine Rolle.
- Keine Gesundheitsprüfung: Risikozuschläge oder gar den Ausschluss bestimmter Erkrankungen gibt es bei der AOK nicht.
- Beitragsfreie Zeiten: Sie zahlen in der Regel keine Beiträge zur Krankenversicherung, während Sie Kranken-, Übergangs- oder Mutterschaftsgeld beziehen. Für freiwillig versicherte Arbeitnehmer und Beamte gilt dies unter bestimmten Voraussetzungen auch in der Elternzeit. Bei privaten Versicherern laufen die Prämien meist in voller Höhe weiter.
- Unbürokratisch abrechnen: Bei uns müssen Sie keine Rechnungen einreichen. In der Regel genügt es, beim Arzt oder im Krankenhaus die elektronische Gesundheitskarte vorzuzeigen.
- Keine Vorleistungen: Privat Versicherte müssen selbst bei hohen Rechnungen in Vorleistung treten. AOK-Versicherte zahlen lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen.
- Starke Leistungen: Die AOK bietet neben einer umfassenden medizinischen Versorgung im Krankheitsfall zahlreiche Extra-Leistungen. Mit den AOK-Wahltarifen ergänzen Sie auf Wunsch Ihren Schutz individuell nach Ihren Bedürfnissen.
Nach PKV Rückkehr in die GKV: Wer die gesetzliche Krankenversicherung verlässt, kann nur noch in Ausnahmefällen zurückkehren. Ihre Entscheidung sollten Sie daher auch mit Blick auf die Zukunft treffen.
Was kostet die freiwillige Versicherung?
Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Einkommen. Sie zahlen einen bestimmten prozentualen Teil Ihrer monatlichen Einkünfte. Wer weniger verdient, zahlt also auch weniger.
Ihr Einkommen wird nur innerhalb bestimmter Grenzen für die Berechnung herangezogen. So ergibt sich ein Mindestbeitrag für Personen mit geringem Einkommen und ein Höchstbeitrag für Gutverdiener. Diese Einkommensgrenzen werden jährlich neu gesetzlich festgelegt.
- Die Beitragsbemessungsgrenze stellt die obere Einkommensgrenze dar. Für Einkünfte darüber hinaus zahlen Sie keine Beiträge. In 2025 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 66.150 Euro beziehungsweise 5.512,50 Euro monatlich.
- Die Mindestbemessungsgrenze (Mindestbemessungsgrundlage) ist die untere Einkommensgrenze. Sie liegt monatlich bei 1.248,33 Euro (2025). Wenn Sie weniger verdienen, zahlen Sie den Mindestbeitrag.
Beitragssatz Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Ihr Beitrag setzt sich aus einem Teil für die Krankenversicherung und einem für die Pflegeversicherung zusammen. Der Gesetzgeber hat dafür jeweils Beitragssätze festgelegt, die für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlich sind.
- Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent des monatlichen Einkommens.
- Der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14,0 Prozent.
- Hinzu kommt in beiden Fällen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag Ihrer AOK. Jetzt mehr über den Zusatzbeitrag Ihrer AOK vor Ort erfahren.
- Für die Pflegeversicherung zahlen alle gesetzlich Versicherten mit einem Kind 3,6 Prozent. Eltern mit unter 25-jährigen Kindern erhalten ab dem zweiten bis zum fünften Kind einen um je 0,25 Prozentpunkte reduzierten Beitrag. Danach zahlen die Eltern wieder den regulären Beitrag von 3,6 Prozent. Für Kinderlose beträgt der Beitragssatz 4,2 Prozent.
Beitragssatz und Einkommen
Wann der allgemeine Beitragssatz, wann der ermäßigte gilt und wie Ihr Einkommen berechnet wird, hängt davon ab, zu welcher Personengruppe Sie zählen.
Arbeitnehmer
Selbstständige und Freiberufler
Studenten
Rentner
Beamte
Sonstige Gruppen
Zusatzbeitrag AOK PLUS
- Der Zusatzbeitrag beträgt ab 2025 bei der AOK PLUS für Sachsen und Thüringen 3,1 Prozent.
- Insgesamt erhebt die AOK PLUS einen Beitragssatz von 17,7 Prozent (ab 2025).
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