Nachbarschaftshilfe

Wenn pflegende Angehörige einmal verhindert sind, können auch Nachbarn die Pflege übernehmen. Eine stundenweise Entlastung der privaten Pflegepersonen ist im Rahmen der sogenannten Nachbarschaftshilfe möglich.
Eine Frau hilft einem älteren Herren beim Spazieren. Sie fungiert als Nachbarschaftshelferin.© AOK

Inhalte im Überblick

    In der Pflege von Nachbarn helfen lassen

    Die AOK Hessen, AOK Niedersachsen, AOK Nordost (in den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern), AOK NordWest, AOK PLUS (Sachsen und Thüringen), AOK Rheinland/Hamburg und AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bieten die Möglichkeit der Nachbarschaftshilfe an.

    Das Angebot soll pflegende Angehörige entlasten oder pflegebedürftige Personen im Alltag unterstützen. Die Kosten dieser Hilfe werden von der Pflegekasse getragen, wenn eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 1 vorliegt. Dann kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich (ab 2025: 131 Euro) genutzt werden.

    Welche Aufgaben können Nachbarschaftshelfer übernehmen?

    In der Nachbarschaftshilfe übernehmen private Personen, wie Nachbarn oder Freunde, stundenweise die Betreuung von Pflegebedürftigen.

    Ein Nachbarschaftshelfer kann dabei folgende Aufgaben übernehmen:

    • gemeinsame Spaziergänge
    • Hilfe im Haushalt
    • Erledigung von Einkäufen
    • Begleitung von Arztbesuchen 

    Passende Informationen

    Ambulante Pflege zu Hause

    Die AOK unterstützt Sie mit diesen Leistungen bei der ambulanten Pflege zu Hause.

    Unterstützung durch die AOK-Pflegeberatung

    Wie die Pflegeberater der AOK Ihnen helfen können, erfahren Sie hier.

    Wer bezahlt die Tätigkeit eines Nachbarschaftshelfers?

    Nachbarschaftshelfer unterstützen ehrenamtlich. Sie erhalten in der Regel eine Aufwandsentschädigung, die vom Pflegebedürftigen gezahlt wird. Dafür werden 5 bis 10 Euro empfohlen. Der Pflegebedürftige kann sich die entstandenen Kosten aus einem Entlastungsbudget bei seiner Pflegekasse erstatten lassen.

    Nachbarschaftshilfe in Sachsen und Thüringen

    Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 haben Anspruch auf 125 Euro Entlastungsleistungen im Monat. Dieser Betrag ist zweckgebunden zu verwenden. In Sachsen und Thüringen können Pflegebedürftige das Geld für zugelassene Pflegedienste, niedrigschwellige Anbieter und auch Nachbarschaftshelfer einsetzen.

    Diese Nachbarschaftshelfer betreuen Pflegebedürftige, die zu Hause leben, im Rahmen einer Einzelbetreuung und entlasten damit die pflegenden Angehörigen. 

    Voraussetzungen für Nachbarschaftshelfer

    Zuständig für die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer ist die Pflegekasse, bei welcher der Nachbarschaftshelfer versichert ist.

    Nach Prüfung, ob die Voraussetzungen für den Nachbarschaftshelfer erfüllt sind, erfolgt die Anerkennung für einen Zeitraumvon von bis zu drei Jahren in Sachsen und bis zu fünf Jahre in Thüringen. Ein Nachbarschaftshelfer kann maximal bis zu 40 Stunden im Monat in der Einzelbetreuung tätig werden.

    Voraussetzungen:
    Nachbarschaftshelfer können Nachbarn und engagierte Helfer werden,

    • die einen von den Pflegekassen anerkannten Kurs zur Nachbarschaftshilfe im jeweiligen Bundesland (Sachsen/Thüringen) absolviert haben.

    Kurse für Nachbarschaftshelfer

    Thüringen: Sonderregelung für Nachbarschaftshelfer

    Nachbarschaftshilfe wird seit April 2023 auch in Thüringen anerkannt (Verordnung über die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag). 

    Für diese Tätigkeit muss zunächst ein Kurs absolviert werden, der von den Pflegekassen anerkannt ist. Diese Kurse stehen jedoch nicht zeitnah in ganz Thüringen zur Verfügung. Deshalb wurde eine Übergangsregelung erarbeitet. In einem befristeten Zeitraum vom 01.09.2023 bis 31.12.2025 besteht die Möglichkeit, auch ohne Kurs eine entsprechende Anerkennung als Nachbarschaftshelferin oder -helfer zu erhalten. Dafür ist eine Registrierung bei der Pflegekasse notwendig.

    Einfach das PDF-Dokument "Erklärung zur Erfüllung der Registrierungsvoraussetzungen" ausfüllen und an die Pflegekasse senden. Die Anerkennung als Nachbarschaftshelfer beginnt mit Posteingang der Erklärung und endet am 31.12.2025. Wird im Übergangszeitraum bereits ein zertifizierter Kurs zur Nachbarschaftshilfe absolviert, ist man für 5 Jahre als Nachbarschaftshelferin oder -helfer registriert. Die Anerkennung beginnt mit dem letzten Kurstag, jedoch frühestens mit Posteingang der Erklärung und dem Teilnehmerzerifikat (Nachweis).

    Kostenfreie Kurse

    Die AOK PLUS bietet ihren Versicherten kostenfreie Grund- und Aufbaukurse für Nachbarschaftshelfer online oder vor Ort an. Themenschwerpunkte sind unter anderem:

    • bestehende gesetzliche und landesrechtliche Regelungen
    • Grundkenntnisse zu unterschiedlichen Krankheitsbildern
    • Versorgungsmöglichkeiten
    • Grundkenntnisse zur aktivierenden Betreuung und Anleitung von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

    Den Aufbaukurs Nachbarschaftshilfe können Sie online durchführen. Grund- und Aufbaukurse vor Ort für Nachbarschaftshelfer finden Sie in der AOK PLUS-Pflegekurssuche.

    Wo finde ich Nachbarschaftshelfer?

    Mithilfe der Pflegedatenbank in Sachsen können Sie Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer in Ihrer Nähe finden und Kontakt aufnehmen. Dort können Sie auch einsehen, ob es sich um Helfende im bürgerschaftlichen Engagement oder Fachkräfte handelt. In der Pflegedatenbank ist aber nicht zu erkennen, ob und wieviel freie Kapazitäten diese aktuell haben. 

    Eine weitere Anlaufstelle sind die Nachbarschaftshelferkontaktstellen. Sie stehen als Ansprechpartner und Vermittler zur Verfügung. Die Kontaktstellen finden Sie ebenfalls in der Pflegedatenbank unter der Rubrik „anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Das Angebot befindet sich noch im Aufbau.

    Anträge und weitere Informationen von Ihrer AOK PLUS zum Thema

    Hier finden Sie alle relevanten Dokumente zur Nachbarschaftshilfe in Sachsen.

    Aktualisiert: 23.12.2024

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