Die Sozialwahlen

Inhalte im Überblick
Wer wählt bei den Sozialwahlen?
Im Rahmen der Sozialwahlen entsenden Versicherte und Arbeitgeber ihre Vertreter getrennt nach Gruppen in die obersten Gremien, die Verwaltungsräte der Sozialversicherungsträger.
In der Sozialwahl entscheiden auch AOK-Versicherte und -Arbeitgeber über die Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane ihrer Krankenkassen. Die nächsten Sozialversicherungswahlen finden im Jahr 2029 statt.
Wie wird der Verwaltungsrat gewählt?
Ähnlich wie bei der Bundestagswahl wählen die Versicherten und Arbeitgeber der Krankenkasse ihre Vertreter in den Verwaltungsrat. Jeder Versicherte hat bei dieser Sozialwahl ein Stimmrecht, Arbeitgeber haben ein gewichtetes Stimmrecht – abhängig von der Anzahl der bei der Krankenkasse versicherten Beschäftigtenzahl des Betriebes. Gewählt wird aufgrund von Vorschlagslisten, die von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen erstellt werden. Liegt aus jeder der beiden Gruppen nur eine Vorschlagsliste vor oder gibt es nicht mehr Bewerber als Mitglieder zu wählen sind, gelten die Vorgeschlagenen als gewählt. Eine Wahlhandlung ist dann nicht erforderlich. Dies nennt man „Friedenswahl“.

Warum sollte man wählen?
Die Sozialwahl bietet den Beitragszahlern die Möglichkeit mitzubestimmen, wie ihre Krankenkasse in Zukunft handelt. Durch ihre Beteiligung an der Wahl nehmen sie Einfluss auf die Gesundheitspolitik ihrer Krankenkasse und gestalten damit die Zukunft der eigenen Krankenkasse aktiv mit.
Da der Verwaltungsrat die Interessen der Versicherten und Arbeitgeber der Krankenkasse und damit auch die der Patienten vertritt, profitieren alle davon. Das Wählen ist nur mit geringem Aufwand verbunden. Wahlberechtigt ist jedes Mitglied der Krankenkasse, das mindestens 16 Jahre alt ist.
Häufige Fragen zur Sozialwahl
Wer kann kandidieren?
Wer kann Vorschlagslisten einreichen?
Was sind Freie Listen?
Wer entscheidet über die Zulassung solcher Listen?
Was ist der Unterschied von Urwahl und Friedenswahl?
Sozialversicherungswahl 2023
Für die Wahl der 30 Mitglieder im zukünftigen Verwaltungsrat der AOK PLUS wurden insgesamt drei Listen eingereicht, zwei für die Wählergruppe der Arbeitgeber und eine für die Wählergruppe der Versicherten.
In seiner öffentlichen Sitzung am 1. Dezember 2022 ließ der Wahlausschuss der AOK PLUS nach eingehender Prüfung alle drei Listen zur Sozialversicherungswahl 2023 zu. Die Listen enthielten insgesamt nicht mehr Bewerber als Sitze im zukünftigen Verwaltungsrat zu besetzen sind. Der Wahlausschuss stellte daraufhin fest, dass für beide Wählergruppen am 31.05.2023 keine Wahlhandlung stattfinden wird.
Weitere Informationen rund um die Sozialwahl
Ende 2020 wurde die Sozialversicherungswahl in einigen wichtigen Punkten umfassend reformiert. Unter anderem wurde eine Geschlechterquote eingeführt und mit der Wahl im Jahr 2023 gab es bei einigen Krankenkassen erstmals Online-Wahlen.
Alles Wichtige über die Reform der Sozialversicherungswahl lesen Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Das könnte Sie auch interessieren
Selbstverwaltung in der AOK
Transparenzbericht
Satzung Pflegekasse und Krankenkasse der AOK