Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Weitere Informationen rund um das Thema Pflege

Pflegeleistungen im Überblick
Informationen zu allen Pflegeleistungen, die Sie für die Pflege zu Hause oder in einem Pflegeheim beantragen können.
Hinweis zur Pflegebegutachtung
Egal, ob es sich um den Erstantrag oder eine Höherstufung handelt: In jedem Fall wird der Medizinische Dienst (MD) im Rahmen der Antragsbearbeitung von der AOK damit beauftragt, eine sogenannte Pflegebegutachtung durchzuführen. Das heißt: Sie brauchen sich als Antragsteller oder Antragstellerin nicht zu kümmern. Ihre AOK beauftragt die Pflegebegutachtung beim Medizinischen Dienst (MD) automatisch, nachdem Ihr Antrag auf Pflegeleistungen bei uns eingegangen ist. Ein Gutachter vom MD stellt den konkreten Pflegebedarf und den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person fest. Dazu erfolgt in der Regel ein persönlicher Termin. Dieses Gutachten dient dann der AOK-Pflegekasse als wesentliche Grundlage für die Bewilligung von Pflegeleistungen Ihrer AOK. Bei Umstellung Ihrer Pflegeleistungen ist keine Pflegebegutachtung erforderlich.
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