Ärztliche Zweitmeinung
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Inhalte im Überblick
Zweite Meinung: Sicherheit für die Patienten
Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte ihren Arzt frei wählen. Die ärztliche Zweitmeinung soll unabhängig und neutral sein. Sie dient dazu, sich ein umfassendes Bild über den Gesundheitszustand des Patienten zu machen und sich zu vergewissern, ob eine geplante Operation erforderlich ist und welche Behandlungsalternativen es gibt.
Ein weiterer Arzt prüft dabei Ihren Befund und führt ein Anamnese- und Beratungsgespräch durch. In der Regel untersucht er Sie auch erneut. So prüft er die Notwendigkeit der bereits geplanten Operation. Die Kosten dafür trägt Ihre AOK.
So funktioniert die Zweitmeinung
Wenn Sie eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchten, informieren Sie zunächst Ihren behandelnden Arzt darüber. Eine Zweitmeinung darf nur ein Facharzt abgeben, der für Ihre Diagnose spezialisiert ist. Der Facharzt übermittelt Ihnen und mit Ihrem Einverständnis auch dem behandelnden Arzt anschließend seine Einschätzung.
Ihre Rechte als Patient
- Sie haben das Recht, Einsicht in die vollständige Patientenakte zu nehmen.
- Sie können auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen.
- Patienten haben ein Recht auf Kopien der Patientenakte oder der vorliegenden Befunde. Der behandelnde Arzt darf Ihnen nur die Kosten für die Kopien in Rechnung stellen.
- Es ist auch möglich, dass Ihr Arzt die erforderlichen Dokumente an den von Ihnen ausgewählten Spezialisten direkt weiterleitet.
Anspruch auf Zweitmeinung bei ausgewählten Eingriffen
Für bestimmte Operationen gelten erweiterte gesetzliche Regeln. Bei diesen ist die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt verpflichtet, Sie mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff über die ärztliche Zweitmeinung aufzuklären.
Der Anspruch auf Zweitmeinung gilt bei folgenden Eingriffen:
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
- Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
- Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
- Gelenkspiegelung an der Schulter (Schulterarthroskopie)
- Herzkatheteruntersuchung und Verödungen (Ablationen) am Herzen
- Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators
- Implantation, Wechsel oder Entfernung eines künstlichen Hüftgelenks
- Implantation einer Knieendoprothese
- Operation an Gaumen- und/oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
- Operationen an der Wirbelsäule, dazu gehören:
- dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese)
- knöcherne Druckentlastung (Dekompression)
- Facettenoperationen
- Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper
- Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision)
- Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese)
Die Vorteile einer ärztlichen Zweitmeinung
Die AOK unterstützt Sie dabei, den für eine zweite Meinung geeigneten Arzt zu finden, und übernimmt die Kosten für die Beratung. Im Gespräch können Sie alle Fragen stellen, die Sie zu einer Diagnose oder einer Behandlungsmethode haben. So können Sie durch die Zweitmeinung Chancen und Risiken Ihrer Behandlung besser einschätzen.
Die AOK Rheinland/Hamburg kooperiert mit Zweitmeinungsexperten aus allen wichtigen medizinischen Fachbereichen
Der Zweitmeinungsservice der AOK Rheinland/Hamburg hilft Versicherten mit ergänzenden Informationen bei der Entscheidung für die passende Therapie. Die AOK Rheinland/Hamburg kooperiert dabei mit Zweitmeinungsexperten aus allen wichtigen medizinischen Fachbereichen.
Wenn Sie ein medizinisches Problem haben und unseren exklusiven Service in Anspruch nehmen möchten, rufen Sie uns unter der Servicenummer 0800 1 006 599 an (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz) oder füllen Sie unseren Onlineantrag aus, um sich eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.
Unsere Zweitmeinungsexperten sind herausragende Spezialisten und führend in Diagnostik, Therapie und Forschung. Besonders bei einer schwerwiegenden Erkrankung lohnt es sich, eine Zweitmeinung einzuholen. So werden Ihre Untersuchungsbefunde noch einmal sorgfältig hinsichtlich der bereits durchgeführten oder geplanten Behandlung beurteilt. Durch diese Mitwirkung können sich neue Erkenntnisse und Empfehlungen für die weitere Therapie in Kooperation mit Ihrem behandelnden Arzt ergeben.
So einfach bekommen Sie eine ärztliche Zweitmeinung
- Wenden Sie sich an die AOK in Ihrer Nähe, rufen Sie unsere Hotline
an oder nutzen Sie unser Onlineformular.0800 1 006 599
Wir benötigen für diesen Service all Ihre bisherigen Behandlungsunterlagen.
- Fachexperten der AOK prüfen Ihren Fall und vermitteln Sie, wenn notwendig, schnell an einen Spezialisten.
- Der „Zweitarzt“ begutachtet Ihre Unterlagen und berät Sie zu Diagnose und Therapiemöglichkeiten, in der Regel in einem persönlichen Termin.
- Das weitere Vorgehen entscheiden Sie. Ihr Arzt wird Sie dabei unterstützen.
Das sind die Zweitmeinungsexperten der AOK Rheinland/Hamburg
Augenheilkunde
Prof. Dr. med. Frank G. Holz
Direktor der Universitäts-Augenklinik BonnChirurgie
Prof. Dr. med. J. C. Kalff
Direktor der Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie
Universitätsklinikum BonnDermatologie (Hauterkrankungen)
Gynäkologie (Frauen- und Brusterkrankungen)
Dr. med. Oleg Gluz
Chefarzt des Brustzentrum Niederrhein
Evangelisches Krankenhaus Bethesda MönchengladbachProf. Dr. med. Björn Lampe
Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
Kaiserswerther Diakonie, Florence-Nightingale-KrankenhausHals-Nasen-Ohren-Heilkunde
Prof. Dr. med. Jörg Schipper
Direktor der Hals-, Nasen- und Ohrenklinik
Universitätsklinikum DüsseldorfInnere Medizin
Kardiologie (Herzerkrankungen)
Prof. Dr. med. Artur Lichtenberg
Direktor der Klinik für kardiovaskuläre Chirurgie
Universitätsklinikum Düsseldorf
Fachgebiet: HerzchirurgieDr. med. Dilek Gürsoy
Fachärztin für HerzchirurgieProf. Dr. med. Georg V. Sabin
Ärztlicher Direktor des Zentrums für kardiologische Rehabilitation und Prävention Herzpark Mönchengladbach
Fachgebiet: HerzinfarktNeurochirurgie (Operationen am Nervensystem)
Prof. Dr. Ulrich Sure
Direktor der Neurochirurgischen Universitätsklinik EssenOnkologie (Krebsheilkunde)
Prof. Dr. med. Martin Schuler
Direktor der Klinik für Innere Medizin (Tumorforschung)
Universitätsklinikum EssenProf. Dr. med. Carsten Bokemeyer
Ärztlicher Direktor der Medizinischen Klinik II
Onkologie – Hämatologie
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Fachgebiet: KrebstherapieProf. Dr. med. Michael Hallek
Direktor der Klinik I für Innere Medizin
Universitätsklinikum KölnOrthopädie (Erkrankungen des Bewegungsapparats)
Prof. Dr. med. Thomas Kälicke
Chefarzt der Klinik für Orthopädie, Unfall-, Hand- & Wiederherstellungschirurgie
St. Josef Hospital Bonn BeuelDr. med. Navid Zivari
Leitender Oberarzt der Klinik für Orthopädie, Unfall-, Hand- & Wiederherstellungschirurgie
St. Josef Hospital Bonn BeuelDr. med. Holger Haas
Chefarzt der Klinik für allgemeine Orthopädie, Unfallchirurgie und Sportmedizin
Haus St. Petrus BonnDr. med. Christoph Werry
Chefarzt der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie mit Sportmedizin und Alterstraumatologie
St. Vinzenz Hospital DinslakenDr. med. Günter Raderschadt
Ärztlicher Leiter des Fachbereichs Wirbelsäulenchirurgie
St. Josef Hospital TroisdorfDr. med. Jochen Neßler
Ärztlicher Direktor und Chefarzt des Endoprothetikzentrums
LVR-Klinik für Orthopädie ViersenProf. Dr. med. Fritz Uwe Niethard
Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für
Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. (DGOOC)
Fachgebiet: KnochenPD Dr. med. Tim Claßen
Chefarzt der Klinik für Orthopädie / Orthopädische Rheumatologie am St. Elisabeth-Hospital Meerbusch-Lank
Fachgebiet: Gelenkersatz, Wechsel-Operationen, minimalinvasive Endoprothetik, HüftarthroskopiePalliativmedizin
Prof. Dr. med. Raymond Voltz
Direktor des Zentrums für Palliativmedizin des Universitätsklinikums zu Köln
Fachgebiet: SchmerztherapiePädiatrie (Kinderheilkunde, Jugendmedizin)
Prof. Dr. med. Jörg Dötsch
Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universität zu KölnUrologie
Prof. Dr. med. Peter Albers
Direktor der Klinik für Urologie
Universitätsklinikum Düsseldorf
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