Ärztliche Zweitmeinung

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Insbesondere im Vorfeld von Operationen kann die Begutachtung durch einen zweiten Arzt hilfreich sein. So können Sie die eigene gesundheitliche Situation besser verstehen und sich für die am besten geeignete Therapie entscheiden. Die AOK hilft Ihnen, schnell die zweite Meinung eines Spezialisten zu bekommen.
Ein Arzt spricht mit einer Patientin. Bei manchen Diagnosen ist es sinnvoll, eine Zweitmeinung einzuholen.© AOK

Inhalte im Überblick

    Zweite Meinung: Sicherheit für die Patienten

    Grundsätzlich können gesetzlich Versicherte ihren Arzt frei wählen. Die ärztliche Zweitmeinung soll unabhängig und neutral sein. Sie dient dazu, sich ein umfassendes Bild über den Gesundheitszustand des Patienten zu machen und sich zu vergewissern, ob eine geplante Operation erforderlich ist und welche Behandlungsalternativen es gibt.

    Ein weiterer Arzt prüft dabei Ihren Befund und führt ein Anamnese- und Beratungsgespräch durch. In der Regel untersucht er Sie auch erneut. So prüft er die Notwendigkeit der bereits geplanten Operation. Die Kosten dafür trägt Ihre AOK.

    So funktioniert die Zweitmeinung

    Wenn Sie eine ärztliche Zweitmeinung einholen möchten, informieren Sie zunächst Ihren behandelnden Arzt darüber. Eine Zweitmeinung darf nur ein Facharzt abgeben, der für Ihre Diagnose spezialisiert ist. Der Facharzt übermittelt Ihnen und mit Ihrem Einverständnis auch dem behandelnden Arzt anschließend seine Einschätzung.

    Ihre Rechte als Patient

    • Sie haben das Recht, Einsicht in die vollständige Patientenakte zu nehmen.
    • Sie können auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen.
    • Patienten haben ein Recht auf Kopien der Patientenakte oder der vorliegenden Befunde. Der behandelnde Arzt darf Ihnen nur die Kosten für die Kopien in Rechnung stellen.
    • Es ist auch möglich, dass Ihr Arzt die erforderlichen Dokumente an den von Ihnen ausgewählten Spezialisten direkt weiterleitet.

    Anspruch auf Zweitmeinung bei ausgewählten Eingriffen

    Für bestimmte Operationen gelten erweiterte gesetzliche Regeln. Bei diesen ist die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt verpflichtet, Sie mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff über die ärztliche Zweitmeinung aufzuklären.

    • Der Anspruch auf Zweitmeinung gilt bei folgenden Eingriffen:

      • einer OP an Gaumen- und/oder Rachenmandeln,
      • der Entfernung der Gebärmutter, 
      • bestimmten kathetergestützten Eingriffen am Herzen. Das sind: 
        • elektrophysiologische Herzuntersuchung (EPU)
        • Ablationen am Herzen
      • einem geplanten Einsatz eines Herzschrittmachers oder Defibrillators,
      • der Entfernung der Gallenblase,
      • einem arthroskopischen Eingriff am Schultergelenk,
      • einer Amputation beim diabetischen Fußsyndrom,
      • der Implantation einer Knieendoprothese
      • und bestimmten planbaren Operationen an der Wirbelsäule. Dazu gehören:
        • dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese)
        • knöcherne Druckentlastung (Dekompression)
        • Facettenoperationen
        • Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper
        • Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision)
        • Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese)

    Die Vorteile einer ärztlichen Zweitmeinung

    Die AOK unterstützt Sie dabei, den für eine zweite Meinung geeigneten Arzt zu finden, und übernimmt die Kosten für die Beratung. Im Gespräch können Sie alle Fragen stellen, die Sie zu einer Diagnose oder einer Behandlungsmethode haben. So können Sie durch die Zweitmeinung Chancen und Risiken Ihrer Behandlung besser einschätzen.

    Die AOK Rheinland/Hamburg kooperiert mit Zweitmeinungsexperten aus allen wichtigen medizinischen Fachbereichen

    Der Zweitmeinungsservice der AOK Rheinland/Hamburg hilft Versicherten mit ergänzenden Informationen bei der Entscheidung für die passende Therapie. Die AOK Rheinland/Hamburg kooperiert dabei mit Zweitmeinungsexperten aus allen wichtigen medizinischen Fachbereichen.

    Wenn Sie ein medizinisches Problem haben und unseren exklusiven Service in Anspruch nehmen möchten, rufen Sie uns unter der Servicenummer 0800 1 006 599 an (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz) oder füllen Sie unseren Onlineantrag aus, um sich eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Wir kümmern uns zeitnah um Ihr Anliegen.

    Unsere Zweitmeinungsexperten sind herausragende Spezialisten und führend in Diagnostik, Therapie und Forschung. Besonders bei einer schwerwiegenden Erkrankung lohnt es sich, eine Zweitmeinung einzuholen. So werden Ihre Untersuchungsbefunde noch einmal sorgfältig hinsichtlich der bereits durchgeführten oder geplanten Behandlung beurteilt. Durch diese Mitwirkung können sich neue Erkenntnisse und Empfehlungen für die weitere Therapie in Kooperation mit Ihrem behandelnden Arzt ergeben.

    So einfach bekommen Sie eine ärztliche Zweitmeinung

    • Wenden Sie sich an die AOK in Ihrer Nähe, rufen Sie unsere Hotline 0800 1 006 599 an oder nutzen Sie unser Onlineformular.

    Wir benötigen für diesen Service all Ihre bisherigen Behandlungsunterlagen.

    • Fachexperten der AOK prüfen Ihren Fall und vermitteln Sie, wenn notwendig, schnell an einen Spezialisten.
    • Der „Zweitarzt“ begutachtet Ihre Unterlagen und berät Sie zu Diagnose und Therapiemöglichkeiten, in der Regel in einem persönlichen Termin.
    • Das weitere Vorgehen entscheiden Sie. Ihr Arzt wird Sie dabei unterstützen.

       

    Das sind die Zweitmeinungsexperten der AOK Rheinland/Hamburg

    • Augenheilkunde

      Prof. Dr. med. Frank G. Holz
      Direktor der Universitäts-Augenklinik Bonn

      Dienstadresse
      Universitäts-Augenklinik Bonn
      Ernst-Abbe-Strasse 2
      53105 Bonn
      Telefon: 0228 287-15647
      Fax: 0228 287-15603
      E-Mail: Frank.Holz@ukb.uni-bonn.de

    • Chirurgie

      Prof. Dr. med. J. C. Kalff
      Direktor der Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie
      Universitätsklinikum Bonn

    • Dermatologie (Hauterkrankungen)

      Prof. Dr. med. Dr. ès sci. Thomas Bieber
      Direktor der Klinik und Poliklinik für Dermatologie und Allergologie
      Universitätsklinikum Bonn

    • Gynäkologie (Frauen- und Brusterkrankungen)

      Prof. Dr. med. Ulrike Nitz
      Chefärztin der Klinik für Brusterkrankungen/Senologie
      Brustzentrum Niederrhein
      Evangelisches Krankenhaus Bethesda Mönchengladbach
      Fachgebiet: Brustkrebs

      Prof. Dr. med. Björn Lampe
      Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe
      Kaiserswerther Diakonie, Florence-Nightingale-Krankenhaus

    • Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde

      Prof. Dr. med. Jörg Schipper
      Direktor der Hals-, Nasen- und Ohrenklinik
      Universitätsklinikum Düsseldorf

    • Innere Medizin

      Prof. Dr. med. Horst Neuhaus
      Chefarzt der Medizinischen Klinik
      Evangelisches Krankenhaus Düsseldorf

    • Kardiologie (Herzerkrankungen)

      Prof. Dr. med. Artur Lichtenberg
      Direktor der Klinik für kardiovaskuläre Chirurgie
      Universitätsklinikum Düsseldorf
      Fachgebiet: Herzchirurgie

      Dr. med. Dilek Gürsoy
      Fachärztin für Herzchirurgie

      Prof. Dr. med. Georg V. Sabin
      Ärztlicher Direktor des Zentrums für kardiologische Rehabilitation und Prävention Herzpark Mönchengladbach
      Fachgebiet: Herzinfarkt

    • Neurochirurgie (Operationen am Nervensystem)

      Prof. Dr. Ulrich Sure
      Direktor der Neurochirurgischen Universitätsklinik Essen

    • Onkologie (Krebsheilkunde)

      Prof. Dr. med. Martin Schuler
      Direktor der Klinik für Innere Medizin (Tumorforschung)
      Universitätsklinikum Essen

      Prof. Dr. med. Carsten Bokemeyer
      Ärztlicher Direktor der Medizinischen Klinik II
      Onkologie – Hämatologie
      Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
      Fachgebiet: Krebstherapie

      Prof. Dr. med. Michael Hallek
      Direktor der Klinik I für Innere Medizin
      Universitätsklinikum Köln

    • Orthopädie (Erkrankungen des Bewegungsapparats)

      Prof. Dr. med. Fritz Uwe Niethard
      Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für
      Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e. V. (DGOOC)
      Fachgebiet: Knochen

      PD Dr. med. Tim Claßen
      Chefarzt der Klinik für Orthopädie / Orthopädische Rheumatologie am St. Elisabeth-Hospital Meerbusch-Lank
      Fachgebiet:  Gelenkersatz, Wechsel-Operationen, minimalinvasive Endoprothetik, Hüftarthroskopie

      Dr. med. Florian Danckwerth
      Chefarzt der Klinik für Konservative Orthopädie & Schmerzklinik am St. Bernhard-Hospital Kamp-Lintfort
      Fachgebiet: Nicht-operative (konservative) Behandlung von Bandscheibenvorfällen, Spinalkanalstenosen, Nervenwurzel-Kompressions-Syndromen und chronischen Schmerzerkrankungen; Multimodale Schmerztherapie und Multimodale Komplextherapie des Bewegungsapparates

    • Palliativmedizin

      Prof. Dr. med. Raymond Voltz
      Direktor des Zentrums für Palliativmedizin des Universitätsklinikums zu Köln
      Fachgebiet: Schmerztherapie

    • Pädiatrie (Kinderheilkunde, Jugendmedizin)

      Prof. Dr. med. Jörg Dötsch
      Direktor der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universität zu Köln

    • Urologie

      Prof. Dr. med. Peter Albers
      Direktor der Klinik für Urologie
      Universitätsklinikum Düsseldorf
       

    Aktualisiert: 26.07.2024

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