Der Wahltarif Bonus der AOK
Inhalte im Überblick
Welche Vorteile bietet der Wahltarif Bonus?
Die AOK belohnt mit dem Wahltarif Bonus, auch Selbstbehalttarif mit Bonus genannt, Ihren aktiven und gesundheitsbewussten Lebensstil mit attraktiven Prämien. Abhängig vom regionalen Angebot Ihrer AOK vor Ort kann der Wahltarif untereinander abweichend gestaltet sein.
Zum Anfang des Jahres erhalten Sie in der Regel einen Grundbonus, ähnlich eines Guthabens. Wenn Sie das Jahr über keine Leistungen in Anspruch nehmen, wird Ihnen dieser Bonus ausgezahlt. Sollten Sie Leistungen in Anspruch nehmen müssen, wie beispielsweise ein Arztbesuch mit Rezeptverordnung oder ein Krankenhausbesuch, fällt hierfür ein Selbstbehalt an. Dieser Betrag orientiert sich ebenso wie der Grundbonus an Ihrem Bruttoeinkommen. Deshalb ist der Wahltarif Bonus auch als Selbstbehalttarif mit Bonus bekannt.
Auch Ihr gesundheitliches Engagement zählt im Wahltarif Bonus. Je nach AOK und ihrem Angebot werden Sie dafür zusätzlich belohnt – so gibt es beispielsweise Boni für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Mitgliedschaften im Fitnessstudio. Am Ende des Jahres werden Grundbonus, eventuelle Selbstbehalte und Boni aufgerechnet und die Prämie ausgezahlt. Ob Ihre AOK in diesem Wahltarif zusätzliche Boni anrechnet, erfahren Sie bei Ihrer AOK vor Ort.
Sie können zu jedem zukünftigen Monatsbeginn einsteigen. Die Bonuszahlungen und die maximalen Selbstbehalte gelten dann anteilig.
Für wen ist der Wahltarif Bonus geeignet?
Der Wahltarif Bonus ist für alle AOK Kunden interessant, die
- gesundheitsbewusst leben und selten gesundheitliche Probleme haben (ausgewogene Ernährung, keine Vorerkrankungen)
- aktiv sind und regelmäßig Sport treiben
Weniger geeignet ist der Tarif, wenn Sie regelmäßig Medikamente benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.
Sie können nicht an diesem Tarif teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen.
Das Angebot AOK-Bonus-Plus der AOK Rheinland/Hamburg
Der AOK-Wahltarif AOK-Bonus-Plus belohnt gesundheitsbewusstes Verhalten. Wer sich fit hält und keine Leistungen mit Eigenbeteiligung in Anspruch nimmt, bekommt bis zu 530 Euro ausgezahlt.
Der Tarif im Überblick
- Vorteile: Wenn Sie drei Jahre lang kein ärztliches Rezept für Medikamente in Anspruch nehmen und auch kein Krankenhaus zu einem stationären Aufenthalt aufsuchen müssen, dann erstattet die AOK Ihnen in der Tarifklasse 3 sogar 530 Euro (230 Euro Grundbonus plus 300 Euro Zusatzbonus). Danach wird bei Leistungsfreiheit der Zusatzbonus jährlich anteilig ausgezahlt.
- Auszahlung: Der Bonus wird bis zum Ende des 2. Quartals des jeweils folgenden Jahres ausgezahlt, wenn zum Zeitpunkt der Tarifabrechnung eine Versicherung bei der AOK Rheinland/Hamburg besteht. Eine Eigenbeteiligung wird ebenfalls zu diesem Zeitpunkt fällig.
- Einstieg: Der Einstieg ist zu jedem Monatsbeginn möglich. Der Grundbonus gilt dann anteilig.
Die Bonusbeträge und Rechenbeispiele
Grundbonus + Zusatzbonus
mit Darstellung der jeweiligen Tarifklassen
Bonusbeträge
(Beträge in Euro)
Beitragspflichtige Einnahmen pro Jahr | Grundbonus für Eigenbeteiligung | Jährl. Zusatzbonus ab 3 Jahren Leistungsfreiheit | Max. Auszahlung 1. Jahr | Max. Auszahlung 2. Jahr | Max Auszahlung 3. Jahr | Max. Auszahlung ab 4. Jahr |
---|---|---|---|---|---|---|
bis zu 18.000 | 80,00 | 50,00 | 80,00 | 80,00 | 230,00 | 130,00 |
18.001,01 bis JAEG* | 110,00 | 60,00 | 110,00 | 110,00 | 290,00 | 170,00 |
über JAEG* | 230,00 | 100,00 | 230,00 | 230,00 | 530,00 | 330,00 |
Beispiel 1 – Azubi*
Beschreibung:
Erik ist 21 Jahre und Auszubildender.
Sein Jahreseinkommen beträgt 13.500 Euro, daher kann er die Tarifklasse 1 wählen. Erik muss in den ersten fünf Jahren der Teilnahme nie in ärztliche Behandlung und ein Rezept einlösen oder ins Krankenhaus.
- Jahr 1: Erik erhält für das erste Teilnahmejahr 80 Euro.
- Jahr 2: Erik erhält für das zweite Teilnahmejahr 80 Euro.
- Jahr 3: Erik erhält für das dritte Teilnahmejahr 230 Euro.
- Jahr 4: Erik erhält für das vierte Teilnahmejahr 130 Euro.
- Da der Zusatzbonus nach drei Jahren Leistungsfreiheit jährlich anteilig ausgezahlt wird, erhält Erik für das vierte und jedes weitere Teilnahmejahr 130 Euro.
Beispiel 2 – Arbeitnehmerin*
Beschreibung:
Katja ist 38 Jahre und stellvertretende Abteilungsleiterin.
Sie verdient im Jahr 78.000 Euro, daher kann sie die Tarifklasse 3 wählen. Katja muss im ersten Jahr der Teilnahme drei Tage stationär behandelt werden.
- Jahr 1: Katja erhält für das erste Teilnahmejahr 115 Euro.
- Jahr 2: Katja erhält für das zweite Teilnahmejahr 230 Euro.
- Jahr 3: Katja erhält für das dritte Teilnahmejahr 230 Euro.
- Jahr 4: Katja erhält für das vierte Teilnahmejahr 530 Euro.
- ab Jahr 5**: Da der Zusatzbonus nach drei Jahren Leistungsfreiheit jährlich anteilig ausgezahlt wird, erhält Katja für jedes weitere Teilnahmejahr 330 Euro.
** Gilt, sofern vollständige Kalenderjahre der Teilnahme vorliegen und keine Selbstbehalte ausgelöst werden.
So funktioniert die Eigenbeteiligung
Die Eigenbeteiligung wird nur fällig, wenn Sie Medikamente auf Rezept erhalten oder wenn Sie ins Krankenhaus müssen.
Als eine Art Startkapital erhalten Sie einen Grundbonus entsprechend der gewählten Tarifklasse. In der Tarifklasse 3 beträgt dieser 230 Euro. Für jedes Arzneimittelrezept werden Ihnen 57,50 Euro, für jeden Krankenhausaufenthalt 115 Euro abgezogen. Zunächst verringert sich dadurch Ihr Grundbonus um die entsprechenden Beträge. Je weniger Leistungen Sie in Anspruch nehmen, desto niedriger die Eigenbeteiligung und desto höher der ausgezahlte Bonus.
Begrenzter Eigenanteil
Damit Ihr Einsatz überschaubar bleibt, ist diese Eigenbeteiligung zum Beispiel in der Tarifklasse 3 auf 460 Euro pro Jahr begrenzt. Durch diese Regelung bleibt Ihr tatsächliches Risiko beschränkt.
Eigenbeteiligung
(Beträge in Euro)
Beitragspflichtige Einnahmen pro Jahr | Je Arztbesuch mit Rezept für Medikament | Je Krankenhausaufenthalt | Max. Eigenbeteiligung | Max. Risiko |
---|---|---|---|---|
bis zu 18.000 | 20,00 | 40,00 | 160,00 | 80,00 |
18.001,01 bis JAEG* | 27,50 | 55,00 | 220,00 | 110,00 |
über JAEG* | 57,50 | 115,00 | 460,00 | 230,00 |
Wissenswertes zum Tarif
- Der reine Arztbesuch (ohne Rezept für ein Medikament) wird nicht angerechnet.
- Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen bleiben unberücksichtigt.
- Sie beteiligen sich pro Jahr höchstens mit der maximalen Eigenbeteiligung je Tarifklasse an den Kosten der Arzt- und Krankenhausbesuche.
- Die Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kindern werden bei dem AOK-Wahltarif AOK-Bonus-Plus nicht gezählt.
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich bereit, mindestens drei Jahre an dem AOK-Wahltarif AOK-Bonus-Plus teilzunehmen. In besonderen Fällen – zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Arbeitslosengeld erhalten – haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Auszeichnung bestes Bonusprogramm
Im aktuellen Kassentest des Wirtschaftsmagazins FOCUS-MONEY (Ausgabe 44/2020) schneidet die AOK Rheinland/Hamburg mit einem tollen Ergebnis ab. Im Bereich der Bonusprogramme überzeugte die AOK Rheinland/Hamburg und wurde als einzige Krankenkasse mit dem Urteil Bestes Bonusprogramm – regional geöffnete Krankenkassen ausgezeichnet.
So wurden die Kassen bewertet: Die Grundlage für den Krankenkassentest von FOCUS-MONEY bildeten die Daten von 53 für die Allgemeinheit geöffneten gesetzlichen Krankenkassen. Die Daten wurden in der Zusammenarbeit mit dem Deutschen Finanz-Service Institut (DFSI) analysiert.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Das könnte Sie auch interessieren
Wahltarif Selbstbehalt
Mehr erfahrenSo können AOK-Mitglieder mit dem Wahltarif Selbstbehalt die Beitragskosten senken.