Krankenhausaufenthalt: Leistungen, Zuzahlungen und Behandlungsformen

Müssen Sie im Krankenhaus behandelt werden, übernimmt die AOK die Kosten dafür. Sie müssen lediglich einen Eigenanteil in Form einer Zuzahlung leisten.
Mitarbeiter des Rettungsdienstes transportieren einen Patienten. Die AOK übernimmt bei Krankenhausbehandlungen einen Großteil der Kosten.© AOK

Inhalte im Überblick

    Die AOK übernimmt die Kosten für die Krankenhausbehandlung

    Die AOK übernimmt zeitlich unbegrenzt alle medizinisch notwendigen Leistungen für Ihre Behandlung in einem Vertragskrankenhaus. Die Krankenhausbehandlung umfasst sämtliche Leistungen, die aufgrund der Art und Schwere Ihrer Erkrankung erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem ärztliche Behandlungen, notwendige Untersuchungsmethoden, Pflege, Medikamente sowie Unterkunft und Verpflegung während eines vollstationären Aufenthalts. Bei der Auswahl des richtigen Krankenhauses hilft Ihnen Ihre behandelnde Ärztin, Ihr behandelnder Arzt oder Ihre AOK.

    Diese Formen des Krankenhausaufenthaltes gibt es

    Abhängig von Ihrer Behandlung und dem medizinischen Bedarf können verschiedene Formen des Krankenhausaufenthalts in Frage kommen. Welche Form für Sie richtig ist, entscheidet der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin:

    • Vollstationäre Behandlung

      Eine vollstationäre Behandlung ist die Aufnahme in ein Krankenhaus. Sie bleiben ununterbrochen Tag und Nacht für die stationäre Therapie dort.

    • Teilstationäre Behandlung

      Die teilstationäre Behandlung umfasst nur die Behandlung selbst. Die Nächte verbringen Sie zu Hause.

    • Vorstationäre Behandlung

      Sie dient dazu, die Notwendigkeit einer vollstationären Behandlung zu prüfen oder eine stationäre Therapie vorzubereiten. Bei der vorstationären Behandlung entfallen Unterkunft und Verpflegung.

    • Nachstationäre Behandlung

      Sie erfolgt ebenfalls ohne Übernachtung und Verpflegung im Anschluss an eine vollstationäre Behandlung, um deren Erfolg zu sichern.

    • Ambulante Operationen

      Darunter versteht man alle operativen Behandlungsmethoden und Eingriffe, bei denen Sie die Nächte vor und nach dem Eingriff daheim im eigenen Bett verbringen. Wichtig ist, dass Sie nicht allein zu Hause sind und sich jemand um Sie kümmert, der im Notfall medizinische Hilfe anfordern kann.

    Zuzahlung für die Behandlung im Krankenhaus: Das müssen Sie leisten

    Bei einer vollstationären Behandlung zahlen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr 10 Euro pro Tag. Bei Entbindungen entfällt diese Zuzahlung. Auch Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen nichts dazu. Bei einer Behandlung in einer Reha-Klinik im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt werden Zuzahlungen an die Rentenversicherung angerechnet. Für genaue Informationen wenden Sie sich an Ihre AOK. 

    Ihre Aufnahme ins Krankenhaus richtig vorbereiten

    Zu einer geplanten stationären Therapie bringen Sie bitte

    • die Verordnung oder Einweisung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes und
    • Ihre AOK-Gesundheitskarte mit.

    In akuten Notfällen benötigen Sie die Verordnung nicht. Das Krankenhaus klärt in jedem Fall ab, ob und in welchem Umfang eine Krankenhausbehandlung nötig ist – diese Untersuchung gilt bereits als Bestandteil der Behandlung.

    Kostenübernahme durch die AOK

    Vorherige Antragsprüfung nur bei kosmetischen Behandlungen

    Wenn Sie eine Einweisung für ein Krankenhaus bekommen haben, muss diese nicht von der AOK genehmigt werden. Für die Aufnahme im Krankenhaus reichen die Einweisung und Ihre AOK-Gesundheitskarte aus. Wenn es sich allerdings um eine Kostenübernahme für einen geplanten kosmetischen Eingriff handelt, reichen Sie bitte die Unterlagen zur Prüfung ein.

    Ins Krankenhaus mit Begleitperson

    Vor allem kleine Kinder sind beruhigt, wenn ein Elternteil bei ihnen in der Klinik bleibt. Wenn das Krankenhaus die medizinische Notwendigkeit für die Mitaufnahme der Mutter oder des Vaters ins Krankenhaus bescheinigt, übernimmt die AOK die Kosten für diese Begleitperson.

    Auch Erwachsene können sich mit einer Begleitperson ins Krankenhaus aufnehmen lassen, sofern der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin die medizinische Notwendigkeit feststellt. Begleitpersonen erhalten neben einer angemessenen Übernachtungsmöglichkeit grundsätzlich auch entsprechende Verpflegung. 

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    Aktualisiert: 08.10.2024

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