Die Zahnspange: Behandlung beim Kieferorthopäden
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Inhalte im Überblick
Feste oder lose Zahnspange
Zahn- und Kieferfehlstellungen können nicht nur das Beißen und Kauen einschränken, sondern eventuell sogar das Sprechen und Atmen. Eine kieferorthopädische Behandlung soll mithilfe einer Zahnspange die Zähne langfristig gerade stellen. Ob sich dafür eine herausnehmbare oder eine feste Zahnspange empfiehlt, ist von Fall zu Fall verschieden und hängt zum Beispiel vom Alter des Patienten und dem Grad der Fehlstellung ab. Da der Kiefer in jungen Jahren formbarer ist, sollte die Zahnkorrektur während der Wachstumsphase erfolgen. Der ideale Zeitpunkt, mit der Behandlung zu beginnen, ist nach dem Zahnwechsel. Die Behandlung zieht sich gewöhnlich über einen längeren Zeitraum hin, meist einige Jahre.
Lose Zahnspangen
Feste Spangen mit Brackets aus Metall, Keramik oder Kunststoff
Aligner – die unsichtbare Zahnspange
Zahnspange: Diese Kosten übernimmt die AOK für die kieferorthopädische Behandlung
Kinder und Jugendliche: Wir übernehmen die Kosten für medizinisch notwendige Korrekturen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Entscheidend ist dabei der Beginn der Behandlung. Kosten für zusätzliche Leistungen oder spezielle Materialien, zum Beispiel Keramikbrackets, müssen Sie selbst tragen.
Erwachsene müssen eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel selbst bezahlen. Ausnahme: medizinisch besonders begründete Fälle, beispielsweise bei schweren Kieferanomalien, die ein kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgisches Vorgehen erfordern.
Digitale Antragstellung zwischen Praxen und Krankenkassen
Seit dem 1. Januar 2023 können bundesweit nahezu alle Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden sämtliche Behandlungspläne digital bei der Krankenkasse einreichen. Dies geschieht über das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ). Das heißt, versicherte Personen brauchen sich nicht eigenständig an die Krankenkasse zu wenden, wenn sie Leistungen für eine zahnärztliche oder kieferorthopädischen Behandlung vorab beantragen möchten. Das EBZ funktioniert über eine gesicherte elektronische Verbindung zwischen den Praxen und der zuständigen Kasse – papierlos, schnell und direkt.
Zahnspange: Behandlungsverlauf und Eigenanteilserstattung
1. Behandlung beantragen
01/04Stellt die Kieferorthopädin oder der Kieferorthopäde bei Ihrem Kind eine Zahnfehlstellung fest, muss die Behandlung zunächst beantragt werden. Dafür erstellt sie oder er einen Befund und einen Behandlungsplan. Diesen reicht sie oder er bei Ihrer AOK zur Genehmigung ein. Seit dem 1. Juli 2022 können die Behandelnden den Antrag auch digital bei der Krankenkasse stellen. Das geht über das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ), das ab Januar 2023 flächendeckend gilt. Bis auf wenige Ausnahmen sollen Antr äge auf Papier dann nicht mehr übermittelt werden.
Welche Leistungen zahlt die AOK?
Ihr Kind benötigt eine kieferorthopädische Behandlung. Was übernimmt die AOK, was müssen Sie selbst zahlen? Ein Überblick in der Faktenbox.
Kieferorthopädische Behandlung: Zahlt die AOK die Zahnspange für mein Kind? (PDF, 120 KB)
Wie lange muss die Spange getragen werden?
Ein wenig Geduld ist notwendig: In der Regel müssen Zahnspangen drei bis vier Jahre getragen werden. Danach beginnt die sogenannte Retentionsphase, die etwa ein Jahr dauert. In dieser Phase soll sich das Gebiss stabilisieren. Der Kieferorthopäde kontrolliert währenddessen regelmäßig, ob die erreichte Zahnstellung gehalten werden kann. Zumeist muss in der Retentionsphase eine lose Klammer getragen werden, gerade nachts.
Die in dieser Phase entstehenden Kosten sind im Behandlungsplan enthalten und werden übernommen. Auch notwendige Reparaturen von Zahnklammern und Ersatz für verloren gegangene Spangen übernimmt Ihre AOK in der Regel. Gehäufte Reparaturen und Neuanfertigungen sind jedoch möglicherweise selbst zu bezahlen.
Zahnhygiene mit Spange
Feste Zahnspangen:
Lose Zahnspangen:
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