AOK Bonus- und Prämienprogramme

Aktiv werden und Prämien kassieren. Mit den Bonusprogrammen und Prämienprogrammen belohnt die AOK Ihren Einsatz für einen gesunden Lebensstil.
Mehrere Frauen trainieren zusammen in einem Yoga-Kurs. Sie stehen in einer Yoga-Haltung auf ihren Matten.© iStock / Drazen Zigic

Inhalte im Überblick

    Ein Extra für Ihre Gesundheit

    Bei der AOK zahlt sich ein gesundes Leben dank der Bonusprogramme und Prämienprogramme doppelt aus. Einfach registrieren, Punkte sammeln und eine Belohnung dafür bekommen. Je nach Programm erhalten Sie eine Sachprämie oder Geld aufs Konto.

    • Erfahren Sie hier, welches Programm Ihre AOK anbietet:

      • AOK Baden-Württemberg: AOK-Bonusprogramm
      • AOK Bayern: AOK-Bonusprogramm
      • AOK Bremen/Bremerhaven: AOK-Bonusprogramm
      • AOK Hessen: BONUS fit
      • AOK Niedersachsen: AOK Aktiv-Bonus
      • AOK Nordost: AOK-Bonusprogramm und AOK-Kinderbonus
      • AOK NordWest: AOK-Prämienprogramm
      • AOK PLUS: AOK PLUS Bonusprogramm
      • AOK Rheinland/Hamburg: AOK-Fit+ und AOK-Vital+
      • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland: AOK-Bonusprogramm
      • AOK Sachsen-Anhalt: AOK-Gesundheitsbonus

    Zwei Bonusprogramme - ein Ziel: Ihre Gesundheit

    Die AOK Rheinland/Hamburg belohnt einen gesundheitsbewussten und aktiven Lebensstil. 

    Unsere AOK-Bonusprogramme

    Eine Joggerin gibt ihrem Laufpartner einen High-Five.

    Bonusprogramm AOK-Fit+

    Per „Meine AOK“-App Bonuspunkte für Gesundheitsmaßnahmen sammeln und sich über Geldprämien freuen. Erfahren Sie jetzt mehr!

    Eine junge Frau macht gemeinsam mit ihrer Sportgruppe Yoga.

    Bonusprogramm AOK-Vital+

    Der Nachweis von Gesundheitsmaßnahmen wird belohnt. Mit AOK-Vital+ erhalten Sie attraktive Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen.

    Mit AOK-Fit+ attraktive Geldprämien von bis zu 30 EUR je Gesundheitsmaßnahme erhalten!

    Regelmäßige Vorsorge oder z. B. die Mitgliedschaft in einem Sportverein sind nicht nur gut für Ihre Gesundheit, sondern auch für Ihren Geldbeutel.

    AOK-Fit+ ist ein digitales Bonusprogramm, das Sie über die „Meine AOK“-App selbst verwalten können. In der App haben Sie die Möglichkeit, Ihren Punktestand einzusehen, Nachweise hochzuladen oder sich Geldprämien auszahlen zu lassen.

    Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird entweder mit 1.000 oder mit 3.000 Bonuspunkten belohnt – je nach Art der Maßnahme. Die Bonuspunkte können Sie jederzeit in eine Geldprämie umwandeln und sich diese bereits ab Ihrer ersten Gesundheitsmaßnahme auszahlen lassen. Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie 10 EUR und 3.000 Bonuspunkte sind 30 EUR wert.

    Wer kann teilnehmen?

    Alle Versicherten, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können Bonuspunkte für gesundheitsbewusstes Verhalten auf einem eigenen, nicht übertragbaren Bonuskonto sammeln. Jüngere Kinder sammeln bei dem Elternteil mit, über den die Versicherung besteht.

    So können Sie an AOK-Fit+ teilnehmen

    Zum Schutz Ihrer Daten ist vor der Teilnahme am Bonusprogramm die Registrierung in der Online-Geschäftsstelle „Meine AOK“ erforderlich.

    Sobald die Registrierung abgeschlossen ist oder wenn Sie sich bereits registriert haben, können Sie Ihre Teilnahme über die Online-Geschäftsstelle erklären – in der Webversion oder in der „Meine AOK“-App.

    Kann ich daneben noch andere AOK-Bonusprogramme nutzen?

    Die Teilnahme an einem weiteren Bonusprogramm ist nicht möglich. Sie haben jedoch die Wahl, an welchem unserer beiden Bonusprogramme Sie teilnehmen möchten. Und keine Sorge: Sollte sich Ihr Leben ändern, kann das auch Ihr Bonusprogramm – denn Sie können es jedes Jahr wechseln.

    Wenn Sie wechseln möchten, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an service@rh.aok.de. Wir werden alles Weitere für Sie veranlassen.

    Bonuspunkte sammeln und Geldprämien erhalten

    Damit Sie Bonuspunkte erhalten und diese in Geldprämien umwandeln können, benötigen wir Nachweise über die Durchführung bestimmter Gesundheitsmaßnahmen.

    Nutzen Sie dafür gerne unsere Scheckbogen – einen für sich selbst und einen separaten für Ihre Kinder. Die Nachweise können Sie einfach per Web oder App in Ihrer Online-Geschäftsstelle „Meine AOK“ hochladen.

    Für diese Gesundheitsmaßnahmen erhalten Sie Bonuspunkte, wenn entsprechende Nachweise eingereicht und anerkannt werden:

    Dafür erhalten Sie Bonuspunkte

    30 Euro

    10 EUR

    30 Euro

    01/02
    • Erweitertes Neugeborenen-Screening
    • Gesundheitsuntersuchung (Check-up)
    • Hautkrebsvorsorge (ab 35 Jahre)
    • Kinder- und Jugendvorsorge (U1, U2, U3, U4, U5, U6, U7, U8, U9, J1)
    • Krebsfrüherkennung
    • Neugeborenen-Hörscreening
    • Pulsoxymetrie-Screening
    • Schutzimpfung
    • Screening auf Mukoviszidose
    • Screening auf Hüftgelenkdysplasie und -luxation
    • Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung für Kinder

    Wie funktioniert die Auszahlung?

    Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie 10 EUR, für 3.000 Punkte gibt es entsprechend 30 EUR.

    Ihren Bonus zahlen wir bereits ab 1.000 Bonuspunkten, also ab der ersten Maßnahme, aus.

    In der Online-Geschäftsstelle „Meine AOK“ können Sie sich Ihre Geldprämie jederzeit auf Ihr Konto auszahlen lassen.

    Bitte beachten Sie, dass wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, die gezahlten Prämien dem Finanzamt mitzuteilen, da diese nach deutschem Recht als Beitragsrückerstattung gelten. Zugleich informieren wir auch Sie über die dem Finanzamt mitgeteilten Beträge.

    Häufige Fragen und Antworten zu AOK Fit+

    • Welche Systemvoraussetzungen benötigt die „Meine AOK“-App?

      Die Betriebssysteme Android und IOS werden unterstützt. Mehr Informationen zu den aktuellen Versionen finden Sie direkt im Play Store und Apple Store. Damit Sie Ihre Bildnachweise problemlos einreichen können, muss der Zugriff auf die Kamera oder die (Foto-)Dateien gewährt sein. 

    • Was muss ich beim Wechsel des Smartphones beachten?

      Ihre Daten bleiben auch bei einem Wechsel des Smartphones vollständig erhalten:

      • nach dem Wechsel die „Meine AOK“-App neu installieren
      • mit dem bestehenden Nutzernamen und Passwort für die Online-Geschäftsstelle anmelden
      • folgen Sie dann den Hinweisen in der App
    • Ab wann kann ich Bonuspunkte sammeln?

      Sie erhalten Bonuspunkte für Maßnahmen und Aktivitäten, die Sie im Zeitraum der Teilnahme am Bonusprogramm AOK-Fit+ durchgeführt bzw. abgeschlossen haben.

      Bitte reichen Sie die Nachweise für diese Maßnahmen einfach, wie oben beschrieben, über die Online-Geschäftsstelle ein – in der Webversion unter meine.aok.de oder in der „Meine AOK“-App.

    • Warum muss ich mich in der Online-Geschäftsstelle registrieren?

      Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten ist die eindeutige Authentifizierung Ihrer Person in der Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" wichtig und notwendig. Zudem ist nur über „Meine AOK“ – per Web oder App – die digitale Verwaltung des Bonusprogramms möglich.

      Teilnahmeberechtigt für die Nutzung der Online-Geschäftsstelle sind grundsätzlich alle Versicherten der AOK. Minderjährige Versicherte, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können einen eigenen Zugang erhalten. Versicherte mit einem gesetzlichen Vertreter sind von der Nutzung ausgenommen.

    • Was muss ich tun, um die „Meine AOK“-App nutzen zu können?

      Die Registrierung in der Online-Geschäftsstelle "Meine AOK" ist Voraussetzung für die Nutzung der zugehörigen App. Sie sind dort bereits registriert? Dann müssen Sie sich nur noch für das Bonusprogramm AOK-Fit+ einschreiben.

    • Kann ich AOK-Fit+ auch in Papierform, als Alternative zur digitalen Variante, abschließen?

      Ja. Lassen Sie sich hierzu gerne vor Ort in der nächstgelegenen Geschäftsstelle beraten. Die gewünschten Unterlagen werden Ihnen dort ausgehändigt.

      Alternativ können Sie sich telefonisch unter 0211 8195-0000 bei uns melden. Wir senden Ihnen die Unterlagen gerne zu.

    Mit AOK-Vital+ Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen sichern!

    Bei AOK-Vital+ wird Ihr gesundheitsbewusstes Verhalten mit Bonuspunkten belohnt, die Sie sammeln und jederzeit in Zuschüsse zu Gesundheitsleistungen umwandeln können. Jede nachgewiesene und anerkannte Gesundheitsmaßnahme wird mit 1.000 Bonuspunkten belohnt – das entspricht einem Zuschuss von bis zu 20 EUR.

    Wer kann teilnehmen?

    Alle Versicherten, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können Bonuspunkte für gesundheitsbewusstes Verhalten auf einem eigenen, nicht übertragbaren Bonuskonto sammeln. Jüngere Kinder sammeln bei dem Elternteil mit, über den die Versicherung besteht.

    Besonderheit bei AOK-Vital+

    Sie können entscheiden, ob Sie für sich allein oder als Familie Punkte sammeln. Wenn Sie im Familienverbund sammeln, werden Ihrem Bonuskonto auch die Bonuspunkte für Vorsorge- oder Fitnessmaßnahmen Ihrer familienversicherten Angehörigen gutgeschrieben. So kommen schnell viele Bonuspunkte zusammen.

    So können Sie an AOK-Vital+ teilnehmen

    Melden Sie sich in wenigen Schritten einfach hier an.

    Wir empfehlen Ihnen zudem die Registrierung in der Online-Geschäftsstelle "Meine AOK". Dort können Sie Nachweise für durchgeführte Maßnahmen jederzeit per Web oder App hochladen, um Bonuspunkte zu erhalten. Die Registrierung hat zudem den Vorteil, dass Ihre persönlichen Daten bei der Übermittlung des Nachweises besonders geschützt sind.

    Kann ich daneben noch andere Bonusprogramme nutzen?

    Nein, die Teilnahme an einem weiteren Bonusprogramm ist nicht möglich. Sie haben die Wahl, an welchem unserer beiden Bonusprogramme Sie teilnehmen möchten. Und keine Sorge: Sollte sich Ihr Leben ändern, kann das auch Ihr Bonusprogramm – denn Sie können es jedes Jahr wechseln.

    Wenn Sie wechseln möchten, schreiben Sie einfach eine E-Mail an service@rh.aok.de. Wir werden alles Weitere für Sie veranlassen.

    Bonuspunkte sammeln und Zuschüsse erhalten

    Bonuspunkte erhalten Sie für gesundheitsbewusstes Verhalten. Hierfür benötigen wir Nachweise über die Durchführung bestimmter Gesundheitsmaßnahmen.

    Nutzen Sie dafür gerne unseren Scheckbogen – einen für sich selbst und einen separaten für Ihre Kinder. Lassen Sie sich darauf die Durchführung von Maßnahmen schriftlich bestätigen und reichen Sie uns den Scheckbogen anschließend ein – entweder per Post, persönlich in einer unserer AOK-Geschäftsstellen oder ganz bequem über die Online-Geschäftsstelle "Meine AOK".

    Hierfür gibt es Bonuspunkte

    Für diese Gesundheitsmaßnahmen erhalten Sie Bonuspunkte, wenn entsprechende Nachweise eingereicht und anerkannt werden:

    • Betriebliches Gesundheitsmanagement
    • Betriebssport
    • Chlamydien-Screening
    • Erweitertes Neugeborenen-Screening
    • Fitnessstudio
    • Geburtsvorbereitungskurs
    • Gesundheitsuntersuchung Check-Up
    • Gesundheitswerte (BMI, Blutzucker, Cholesterin, Blutdruck)
    • Hautkrebsscreening (ab 35 Jahre)
    • Hautkrebsvorsorge (18-34 Jahre)
    • Hochschulsport
    • Individualprophylaxe
    • Kinder- und Jugendvorsorge (U1-J2)
    • Krebsfrüherkennung
    • Mutterschaftsvorsorge
    • Neugeborenen-Hörscreening
    • Präventionskurs
    • Professionelle Zahnreinigung (PZR)
    • Pulsoxymetrie-Screening
    • Rückbildungsgymnastik
    • Schutzimpfungen
    • Screening auf Hüftgelenkdysplasie und -luxation
    • Screening auf Mukoviszidose
    • Sonderaktionen Ihrer AOK
    • Sportabzeichen/Fitnesstest
    • Sport-AG
    • Sportverein
    • Zahnvorsorge für Erwachsene
    • Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung für Kinder 

    Wie funktioniert die Auszahlung?

    Für 1.000 Bonuspunkte erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 20 Euro.

    Einen Zuschuss zahlen wir bereits ab 1.000 Bonuspunkten aus, also bereits ab der ersten Maßnahme.

    Sie entscheiden selbst, für welche der folgenden Leistungen Sie Zuschüsse erhalten möchten.

    Häufige Fragen und Antworten zu AOK Vital+

    • Alternative Heilmethoden

      • Akupunktur bei Migräne durch den Vertragsarzt
      • Ayurveda-Therapien die durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte oder Therapeuten erbracht werden, die eine ordentliche Mitgliedschaft im Verband Europäischer Ayurveda-Mediziner & -Therapeuten e. V. nachweisen können, oder durch Heilpraktiker, die eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz besitzen.
      • Chiropraktische Leistungen die durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte oder Physiotherapeuten erbracht werden oder durch Heilpraktiker, die eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz besitzen.
      • Homöopathische Behandlung beim Vertragsarzt
      • Lichttherapie bei saisonal depressiver Störung („Winterdepression“), die durch zugelassene oder nicht zugelassene Fachärzte für Psychiatrie erbracht wird oder durch Heilpraktiker, die eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz besitzen.
      • Osteopathie die durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht wird, die eine ordentliche Mitgliedschaft in einem Osteopathenverband (z. B. Verband der Osteopathen Deutschland e. V.) oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können. Ferner ist Voraussetzung, dass kein Anspruch auf Kostenübernahme oder -beteiligung nach einer anderen Satzungsvorschrift besteht.
      • Phytotherapeutische Behandlung durch einen Vertragsarzt
      • Shiatsu-Massagen die durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte oder Physiotherapeuten erbracht werden oder durch Heilpraktiker, die eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz besitzen.
      • Sonstige Massagen (Fußreflexzonenmassage, Akupunkturmassage, Massage des ganzen Körpers, Ganz- bzw. Vollmassage, Massage mittels Gerät, Unterwassermassage mittels automatischer Düsen) die durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte oder Physiotherapeuten erbracht werden oder durch Heilpraktiker, die eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz besitzen.
    • Arzneimittel aus Apotheken

      • OTC-Arzneimittel
      • Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie)
    • Empfängnisverhütung

      Ein Zuschuss wird für sämtliche empfängnisverhütende Mittel ohne Altersbegrenzung gewährt, die über Apotheken oder von Ärzten bezogen werden.

      Für den Zuschuss ist ein personalisierter Nachweis bzw. Zahlungsbeleg (z. B. Quittung, Rechnung) einzureichen, aus dem hervorgeht welches Produkt die Apotheke abgegeben hat.

    • Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen

      • Auflichtmikroskopie im Rahmen eines Hautkrebsscreenings
      • Augenärztliche Untersuchung bei Kleinkindern (Sehscreening)
      • Blutuntersuchung zur Früherkennung häufiger Erkrankungen z. B. Analyse der Blutfett- oder Blutzuckerwerte sowie Leber-, Bauchspeicheldrüsen- oder Nierenwerte
      • Chlamydientest (ab 25 Jahren)
      • Gesundheitsuntersuchung (Check-up) (ab 25 Jahren)
      • Ultraschalluntersuchung zur Brustkrebsfrüherkennung
      • ThinPrep®-Pap-Test zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs
      • HPV-Test zur Früherkennung eines erhöhten Risikos für Gebärmutterhalskrebs
      • Glaukom-Untersuchung
      • Darmkrebs-Früherkennung (ab 18 Jahren)
    • Leistungen für die junge Familie

      • Babyschlafsack: Erstattungen sind für teilnehmende Versicherte möglich, wenn diese den Kauf eines Babyschlafsacks für familienversicherte Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres nachweisen.
      • Erste-Hilfe-Kurs für Notfälle bei Babys und Kleinkindern für teilnehmende Versicherte mit mitsammelnden Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres.
      • Familien- oder Elternzimmer, d. h. die Unterbringung des begleitenden Elternteils im Elternzimmer bei Entbindungen bzw. bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus von Kindern bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres.
      • Hebammenzusatzleistungen während der Schwangerschaft und rund um die Versorgung des Kindes bis zum Ende des ersten Lebensjahres, z. B. Akupunktur, Still-Beratung oder Yoga-Kurse.
      • PEKiP®-Kurse
    • Weitere Gesundheitsleistungen

      • Anaphylaxieschulung, wenn die Durchführung von Trainern mit AGATE-Zertifikat erfolgt.
      • Brillen und Kontaktlinsen inklusive Reinigungsmitteln
      • Gesundheits-Apps: Zuschuss für den Kauf bzw. die Nutzung
      • Kinesio-Tapes sollten im Rahmen einer Physiotherapiebehandlung vom Therapeuten empfohlen und auch angebracht worden sein.
      • Malariaprophylaxe sowie Malaria-Notfall-Medikamente
      • Meningokokken-B-Impfung für Kinder und Jugendliche, wenn diese nicht als Indikations- oder Reiseschutzimpfung indiziert ist und als solche abgerechnet wird.
      • Sportärztliche Untersuchung/Sport-Check, wenn diese Leistung durch zugelassene und durch nicht zugelassene Ärzte erbracht wird, die die Zusatzausbildung „Sportmedizin“ absolviert haben und die Bezeichnung „Sportmediziner“ führen. Sofern teilnehmende Versicherte Anspruch auf Kostenübernahme oder -beteiligung nach § 12h der Satzung haben, wird von dem Erstattungsbetrag der Erstattungsbetrag nach § 12h der Satzung abgezogen.
      • Beiträge zu privaten Zusatzversicherungen, welche unmittelbar mit der Gesundheit der Versicherten in Zusammenhang stehen (Versicherungen zur Kostenübernahme/ -ergänzung von Zahnersatz, Brillen oder alternativen Behandlungsmethoden). Ausgeschlossen ist die Erstattung von Beiträgen für „Komfort“-Versicherungen wie Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer im Krankenhaus oder Versicherungen, die vorrangig andere (i.d.R. finanzielle) Risiken abdecken sollen (z. B. Krankentagegeld-, Berufsunfähigkeits-, Altersvorsorgeversicherungen etc.).
      • Teilnahmegebühren oder Beiträge für Sportvereine, Fitnessstudios oder für Fitness- oder Sportkurse im In- und Ausland
      • Wearables (Anschaffung): Es wird alle fünf Kalenderjahre ein Zuschuss für die Anschaffung eines Wearables gezahlt.

      Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass im Kalenderjahr der Anschaffung die Durchführung einer der folgenden Gesundheitsmaßnahmen nachgewiesen wird:

      • Regelmäßige und aktive Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio
      • Teilnahme am Hochschulsport
      • Teilnahme an einer Sport-AG
      • Sportabzeichen/Fitnesstest
      • Regelmäßige und aktive Mitgliedschaft in einem Sportverein

      Die Rechnung kann nur bezuschusst werden, wenn diese personalisiert ist und der angegebene Name auf der Rechnung mit dem Teilnehmenden der Maßnahme übereinstimmt. Eine Bezuschussung erfolgt nur, wenn das Wearable über den Handel oder den Hersteller des Wearables erworben wurde.

    • Zahnärztliche Leistungen

      • Festsitzende Retainer
      • Inlays, Onlays, Implantate und Kunststofffüllungen im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung.
      • Professionelle Zahnreinigung (PZR) für alle Versicherten. Sofern ein Anspruch auf Kostenübernahme oder -beteiligung aus einer anderen Satzungsvorschrift besteht, reduziert sich der Erstattungsbetrag um den Erstattunsbetrag nach § 12h der Satzung.
      • Anti-Schnarch-Schiene
      • Sportmundschutz
      • Versiegelung der Prämolaren bei Kindern
      • Vollnarkose oder Lachgassedierung beim Zahnarzt

    So einfach funktioniert es

    Aktualisiert: 20.12.2024

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