Brillen, Kontaktlinsen, Sehtests & Co.

Die AOK übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel. Dazu zählen für bestimmte Versicherte auch Sehhilfen wie Brillengläser und Kontaktlinsen. Auch für viele Sehtests und Untersuchungen etwa auf den grünen Star (Glaukom) oder die optische Kohärenztomographie (OCT) trägt in bestimmten Fällen die AOK die Kosten für die Untersuchung.
Ein Mann lässt sich von einer Optikerin eine neue Brille ziegen. Diese zählt zu den wichtigen Hilfsmitteln für Versicherte.© AOK

Inhalte im Überblick

    Diese Kosten für Brillen und Kontaktlinsen trägt die AOK

    Brillen und Kontaktlinsen gehören zu den Hilfsmitteln, die den Alltag erleichtern und die Lebensqualität verbessern. Deshalb übernimmt die AOK, unter bestimmten Voraussetzungen, die Kosten für Brillengläser und Kontaktlinsen ihrer Versicherten. Dazu benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Das Rezept lösen Sie in einem Optikfachgeschäft ein, das einen Versorgungsvertrag mit der AOK geschlossen hat. Einen passenden Vertragspartner in Ihrer Nähe finden Sie mit unserer AOK-Hilfsmittelsuche.

    Für Sehhilfen wurden Festbeträge bestimmt, die von der benötigten Sehstärke abhängig sind.

    • Für Brillen versicherter Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr trägt die AOK die Kosten für die Gläser in Höhe des Festbetrags beziehungsweise der vereinbarten Vertragspreise.
    • Bei medizinischer Notwendigkeit und unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen übernehmen wir auch für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die Kosten für Kontaktlinsen und Brillengläser in Höhe des Festbetrages beziehungsweise des vereinbarten Vertragspreises.
    • Für das Brillengestell können wir keine Kosten übernehmen.
    • Wann werden Brillen verordnet?

      Sehhilfen zur Verbesserung der Sehschärfe sind verordnungsfähig, wenn

      • Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Fehlsichtigkeit vorliegt oder
      • Sie das 18. Lebensjahr vollendet und auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung haben.
      • Letzteres trifft zu,
        • wenn Sie mit Brille auf beiden Augen eine maximale Sehschärfe von 30 Prozent erreichen oder
        • bei Ihnen eine Fernkorrektur von mehr als 6 Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder
        • von mehr als 4 Dioptrien wegen einer Hornhautverkrümmung erforderlich ist.

      Sehhilfen zur Verbesserung der Sehschärfe können dabei sein:

      • Brillengläser
      • Kontaktlinsen
      • vergrößernde Sehhilfen

      Die Regelversorgung stellen mineralische Brillengläser dar. Kunststoffbrillengläser, Kontaktlinsen und vergrößernde Sehhilfen dürfen nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen verordnet werden.

    • Wann werden Kontaktlinsen verordnet?

      Kontaktlinsen können nur unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen verordnet werden, etwa bei starker Weitsichtigkeit, bei starker Hornhautverkrümmung und bei bestimmten Augenerkrankungen. 

    Welche Sehhilfen bezahlt die AOK noch?

    Zur Behandlung von Augenverletzungen oder Augenerkrankungen kommen therapeutische Sehhilfen wie zum Beispiel Okklusionspflaster zum Abkleben eines Auges als Schieltherapeutika oder Gläser mit Lichtschutz bei Albinismus in Betracht. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Augenarzt. Er wird Ihnen sagen, ob die medizinischen Voraussetzungen für eine therapeutische Sehhilfe bei Ihnen gegeben sind.

    Bei starken Einschränkungen der Sehfähigkeit können auch vergrößernde Sehhilfen wie zum Beispiel Lupen oder Bildschirmlesegeräte eine Leistung sein. Auch hier ist Ihr Augenarzt der erste Ansprechpartner, um zu prüfen, ob die medizinischen Voraussetzungen hierzu bei Ihnen vorliegen.

    Für Sehhilfen gilt: Die AOK schließt Verträge mit präqualifizierten Leistungserbringern. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel übernommen.

    Welche Zuzahlungen werden bei Brille, Kontaktlinsen und anderen Sehhilfen fällig?

    Ihre Zuzahlung beträgt grundsätzlich 10 Prozent der Leistung, mindestens 5 und maximal 10 Euro, jedoch nie mehr als die Kosten des Hilfsmittels. Das ist gesetzlich für alle Krankenkassen gleichermaßen festgelegt. 

    Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitet, tragen Sie die dadurch verursachten Mehr- und Folgekosten selbst. Auch das Brillengestell und eine mögliche Entspiegelung der Brillengläser sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Leistung.

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    Sehtests, Grüner Star (Glaukom) und optische Kohärenztomographie (OCT) – Was bezahlt die AOK?

    Versicherte mit Sehschwierigkeiten können ihre Augen mit einem Sehtest beim Augenarzt überprüfen lassen. Die Bestimmung der Sehstärke (Refraktionsbestimmung) ist dann eine Leistung, die von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird.

    Das oft angebotene Glaukom-Screening, also die Untersuchung auf den sogenannten grünen Star, wird nur in besonderen Fällen übernommen, zum Beispiel wenn ein begründeter Krankheitsverdacht vorliegt oder konkrete Risikofaktoren wie eine Diabetes-Vorerkrankung vorliegen.

    Die AOK übernimmt auch die Kosten für die optische Kohärenztomographie (OCT) zur Diagnostik und Therapiesteuerung bei Netzhauterkrankungen, wenn Folgendes vorliegt:

    • neovaskuläre altersbedingte Makuladegeneration (nAMD) oder
    • diabetisches Makulaödem (DMÖ)

    Die Entscheidung, ob die OCT angewendet wird, trifft der behandelnde Arzt. Abgerechnet wird die Leistung über die elektronische Gesundheitskarte. Eine Kostenerstattung als privatärztliche Leistung ist nicht möglich.

    Auch beim grünen Star (Glaukom) und anderen Augenerkrankungen bieten viele Augenärzte die optische Kohärenztomographie an. Hier fehlt bislang allerdings der eindeutige Nachweis, dass sich die OCT zur Früherkennung und Verlaufskontrolle eignet. Es handelt sich deshalb um eine sogenannte individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Hierfür kann die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten übernehmen.

    Damit Sie gut informiert entscheiden können, klärt der IGeL-Monitor über Nutzen und Risiken der individuellen Gesundheitsleistungen auf.

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    • Was ist eine optische Kohärenztomographie (OCT)?

      Die optische Kohärenztomographie ist ein sogenanntes bildgebendes Verfahren. Ärzte setzen es in der Augenheilkunde vor allem bei Erkrankungen der Netzhaut ein. Sie erfolgt in der Regel ambulant.

      Das Verfahren ermöglicht es dem Arzt, die verschiedenen Schichten und Anteile der Netzhaut zu beurteilen. So kann er zum Beispiel Veränderungen der Netzhaut oder Flüssigkeitsansammlungen (Ödeme) gut erkennen. Die Untersuchung ist schmerzlos und dauert nur wenige Minuten.

      Die Untersuchung macht mithilfe von Lichtstrahlen feinste Strukturen im Gewebe sichtbar. Die einzelnen Gewebeschichten reflektieren das Licht, dessen Wellenlängen vorwiegend im Infrarotbereich liegen (Laserlicht), unterschiedlich stark. Aus dem Reflexionsmuster lässt sich so ein hochauflösendes zwei- oder dreidimensionales Bild rekonstruieren.

    • Wie unterstützt die OCT die Behandlung bei nAMD und DMÖ?

      Das diabetische Makulaödem (DMÖ) zählt zu den typischen Folgeerkrankungen bei Patienten mit Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit). Ähnlich wie bei der feuchten altersbedingten Makuladegeneration (nAMD) handelt es sich um eine Erkrankung der Netzhaut, verursacht durch unkontrolliert wachsende, poröse Blutgefäße. Durch Ansammlung von Gefäßflüssigkeit oder Einblutungen kommt es zu Schwellungen in der Netzhaut, die das Sehvermögen beeinträchtigen. Im schlimmsten Fall können die Betroffenen sogar erblinden.

      Um das Wachstum der Blutgefäße zu vermindern, hat sich bei nAMD und DMÖ die Behandlung mit speziellen Hemmstoffen durchgesetzt. Dabei spritzt der Arzt das Medikament mit einer feinen Nadel direkt in den Glaskörper des Auges (intravitreale Injektion). Die optische Kohärenztomographie hilft dabei, den Krankheitsverlauf zu kontrollieren. Der Arzt kann dann abhängig vom OCT-Befund die weitere Behandlung planen.

    Mit der AOK-Hilfsmittelsuche den passenden Anbieter finden

    Über die AOK-Hilfsmittelsuche finden Sie Anbieter von Hilfsmittelprodukten, die einen Versorgungsvertrag mit der AOK geschlossen haben. Wenn Sie ein Hilfsmittel von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet bekommen haben, finden Sie hier einen Anbieter in Ihrer Nähe, der Ihnen das jeweilige Produkt bereitstellt.

    Aktualisiert: 21.11.2024

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