Windeln & Co. bei Inkontinenz

Inkontinenzartikel helfen Personen mit Harn- und/oder Stuhlinkontinenz. Sie sind nicht in der Lage, den Harn und/oder Stuhlabgang selbstständig zu kontrollieren. Die AOK übernimmt die Kosten für aufsaugende Inkontinenzhilfen, wie zum Beispiel Windeln, unter bestimmten Voraussetzungen.
Eine ältere Patientin spricht mit ihrem Arzt. Bei Blasenschwäche gibt es verschiedene Inkontinenzartikel zur Unterstützung. © AOK

Inhalte im Überblick

    Voraussetzungen für die Kostenübernahme

    Inkontinenz kann die Lebensqualität erheblich einschränken. Die AOK übernimmt die Kosten für Inkontinenzhilfen, wenn eine Inkontinenz ärztlich attestiert ist, weil mindestens eine mittlere Urin- und/oder Stuhlinkontinenz vorliegt und die Verwendung von Inkontinenzhilfen

    • medizinisch notwendig und
    • im Einzelfall erforderlich ist und

    den Versicherten in die Lage versetzt, die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen. Ursache für eine Inkontinenz können Fehlbildungen, verschiedene Krankheits- oder Verletzungsfolgen sein. Eine Inkontinenz sollten die Betroffenen grundsätzlich von einem Facharzt beziehungsweise einer Fachärztin der Urologie behandeln lassen. Frauen können sich auch an eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen wenden.

    Mit der AOK-Hilfsmittelsuche den passenden Anbieter finden

    Über die AOK-Hilfsmittelsuche finden Sie Anbieter von Hilfsmittelprodukten, die einen Versorgungsvertrag mit der AOK geschlossen haben. Wenn Sie ein Hilfsmittel von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet bekommen haben, finden Sie hier einen Anbieter in Ihrer Nähe, der Ihnen das jeweilige Produkt bereitstellt.

    So erhalten Sie Inkontinenzartikel

    Zu den aufsaugenden Inkontinenzartikeln zählen unter anderem Windeln für Erwachsene, Inkontinenzvorlagen, Fixierhosen und Windelhosen. Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin verordnet die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln auf einem Rezept. Das Rezept reichen Sie in der Apotheke, im Sanitätshaus oder bei einem anderen Vertragspartner Ihrer AOK ein. Bei Fragen zur Auswahl eines Vertragspartners wenden Sie sich an Ihre AOK.

    Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Dienst- und Serviceleistungen, die wir für Sie vertraglich vereinbart haben, insbesondere:

    • Die Inkontinenzhilfe muss an die konkrete Versorgungssituation der versicherten Person angepasst sein.
    • Medizinisch erforderliche Inkontinenzhilfen sind grundsätzlich mehrkostenfrei abzugeben oder zu liefern. Bei einer Bestellung über das notwendige Maß hinaus tragen Sie die entsprechenden Mehrkosten selbst.
    • Leistungserbringer für Inkontinenzartikel haben AOK-Versicherte sowie deren Betreuungspersonen in den Gebrauch von Inkontinenzhilfen einzuweisen und umfassend zu beraten. Auch wird die erforderliche Nachbetreuung sichergestellt.
    • Die Lieferung von Inkontinenzhilfen erfolgt für AOK-Versicherte
      • frei Haus
      • auf Wunsch in neutraler Verpackung und
      • in ausreichender Menge, angepasst an den individuellen, medizinisch notwendigen Bedarf

    Unter welchen Voraussetzungen zahlt die AOK Rheinland-Hamburg Inkontinenzartikel?

    Inkontinenzartikel gehören zu den Verbrauchshilfsmitteln. Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der Leistung, maximal 10 Euro für den Monatsbedarf.

    Aktualisiert: 11.11.2024

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