Hilfsmittel
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Passenden Hilfsmittelpartner finden
Was sind eigentlich Hilfsmittel?
Wenn ein Patient durch Krankheit, infolge eines Unfalls oder aufgrund einer altersbedingten Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, sich selbständig zu bewegen, zu sehen oder zu hören, dann können ihm bestimmte Hilfsmittel den Alltag erleichtern. Auch bei anderen körperlichen, physiologischen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen können Hilfsmittel nützlich sein.
Hilfsmittel sind Produkte, die den Menschen in seiner selbstständigen Lebensführung unterstützen und den Alltag erleichtern sollen. Sie sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, eine mögliche Behinderung abwenden, eine bestehende Behinderung ausgleichen oder vorübergehende Beeinträchtigungen überwinden.
Hilfsmittelversorgung bei der AOK Rheinland/Hamburg
Blutdruckmessgeräte, Gehhilfen, Inkontinenzartikel, Inhalations- und Atemtherapiegeräte oder Rollstuhl bringen Erkrankten große Erleichterungen im Alltag. Diese Hilfsmittel verordnet der behandelnde Arzt, wenn sie medizinisch erforderlich sind. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zu Verordnung, Bestellung, Lieferung und Service.
Fragen und Antworten zu medizinischen Hilfsmitteln
Wann wird ein Hilfsmittel verordnet?
Der Arzt verordnet das Produkt im Rahmen einer Behandlung. Die AOK unterstützt Sie bei der Versorgung mit dem passenden Produkt, um
- den Erfolg einer Behandlung zu sichern
- einer drohenden Behinderung vorzubeugen
- eine Behinderung im täglichen Leben auszugleichen
- Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden
- Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
Informationen rund um den Service der AOK-Vertragspartner
Kommen Kosten auf mich zu?
Grundsätzlich kommen keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu, abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung. Die AOK-Vertragspartner müssen Ihnen Hilfsmittel, die keine Mehrkosten nach sich ziehen, im Rahmen einer Beratung anbieten.
Die gesetzliche Zuzahlung bei Hilfsmitteln beträgt zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf, maximal zehn Euro. Eine Ausnahme bilden Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Dazu zählen beispielsweise Inkontinenzartikel. Hier beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der Kosten, aber auch diese sind begrenzt auf zehn Euro im Monat.
Wenn Sie sich für höherwertige Hilfsmittel entscheiden, die den medizinisch erforderlichen Versorgungsumfang übersteigen, sind die zusätzlichen Kosten selbst zu tragen. Der Vertragspartner muss Sie hierzu individuell beraten und eine schriftliche Vereinbarung treffen, aus der die zusätzlichen Kosten für Sie nachvollziehbar hervorgehen.
So erreichen Sie unsere Expertinnen und Experten
Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Hilfsmittelversorgung? Bei der AOK Rheinland/Hamburg erreichen Sie die zuständigen Expertinnen und Experten unter der Servicenummer 0211 8791 55520.
Suchen Sie nach einem bestimmten Anbieter von Hilfsmittelleistungen? Alle unsere Hilfsmittel-Vertragspartner finden Sie mit der Hilfmittel-Vertragspartnersuche.
AOK Rheinland/Hamburg
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Was steht im Hilfsmittelverzeichnis?
Mehr erfahrenGrundsätzlich können die gesetzlichen Krankenkassen nur für die Produkte, die im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelistet sind, eine entsprechende Leistung für ihre Versicherten anbieten. Im Hilfsmittelverzeichnis der GKV sind alle verfügbaren Hilfsmittel aufgeführt – in Produktgruppen unterteilt. Das Verzeichnis enthält auch Informationen darüber, ob ein Produkt als Hilfsmittel leistungsfähig ist sowie über Mindestanforderungen zur Produktqualität.