Hilfsmittel

Von der Allergikerbettwäsche über Gehhilfen bis hin zu Digitalen Gesundheitsanwendungen und Inkontinenzartikeln – hier finden Sie die wichtigsten Hilfsmittel und die zugehörigen Leistungen der AOK auf einen Blick.
Ein Mann sitzt im Bett und muss niesen. Bei einer Hausstaubmilbenallergie der AOK in bestimmten Fällen die Kosten für spezielle Bettwäsche.
Allergikerbettwäsche: Die AOK übernimmt in bestimmten Fällen die Kosten.
Eine Mutter zieht ihrem Kind einen Neurodermitis-Overall an. Diese Mittel lindern Beschwerden bei Neurodermitis.
Neurodermitis-Overalls gehören zu den Kulanzleistungen.
Ein Arzt misst den Blutdruck bei einem Patienten. Blutdruckmessgeräte sind wichtig, um Werte selbst zu überwachen.
Ein Blutdruckmessgerät ist wichtig, um den Blutdruck selbst überwachen zu können.
Zur Blutzuckermessung wird ein Tropfen Blut aus dem Finger entnommen. Blutzuckermessgeräte unterstützen Diabetes-Patienten.
Ein Blutzuckermessgerät ist ein Hilfsmittel für Patienten mit Diabetes mellitus.
Eine Frau nutzt als Unterstützung beim Gehen einen Rollator. Gehhilfen erleichtern den Alltag von Patienten.
Hilfsmittel wie Gehhilfen können den Alltag erleichtern und dienen der Förderung und Sicherung der Mobilität.
Eine Frau trägt beim Sport auf einer Yogamatte Kompressionsstrümpfe. Diese zählen zu den Hilfsmitteln.
Kompressionsstrümpfe zählen zu den anerkannten Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie.
Eine Frau legt eine orthopädische Schuheinlage in einen Ballerina-Schuh. Die AOK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.
Orthopädische Schuheinlagen beheben Fehlstellungen der Füße. Diese Leistungen übernimmt die AOK.
Inkontinenzartikel sind zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel bei Blasenschwäche. Das zahlt die AOK.

Pflegeleistungen

Pflegebetten

Pflegebetten sind für Pflegebedürftige eine Erleichterung. Die AOK unterstützt die Finanzierung.

Pflegeleistungen

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel erleichtern den Pflegealltag. So beteiligt sich die AOK an den Kosten.
Brillen, Kontaktlinsen und Sehtests sind wichtige Hilfsmittel und Untersuchungen.

Passenden Hilfsmittelpartner finden

Hilfsmittelsuche
© iStock / didesign021

Wenn ein Patient durch Krankheit, infolge eines Unfalls oder aufgrund einer altersbedingten Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, sich selbständig zu bewegen, zu sehen oder zu hören, dann können ihm bestimmte Hilfsmittel den Alltag erleichtern. Auch bei anderen körperlichen, physiologischen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen können Hilfsmittel nützlich sein.

Hilfsmittel sind Produkte, die den Menschen in seiner selbstständigen Lebensführung unterstützen und den Alltag erleichtern sollen. Sie sollen den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, eine mögliche Behinderung abwenden, eine bestehende Behinderung ausgleichen oder vorübergehende Beeinträchtigungen überwinden.

Hilfsmittelversorgung bei der AOK Rheinland/Hamburg

Blutdruckmessgeräte, Gehhilfen, Inkontinenzartikel, Inhalations- und Atemtherapiegeräte oder Rollstuhl bringen Erkrankten große Erleichterungen im Alltag. Diese Hilfsmittel verordnet der behandelnde Arzt, wenn sie medizinisch erforderlich sind. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zu Verordnung, Bestellung, Lieferung und Service.

Fragen und Antworten zu medizinischen Hilfsmitteln

Wann wird ein Hilfsmittel verordnet?

Der Arzt verordnet das Produkt im Rahmen einer Behandlung. Die AOK unterstützt Sie bei der Versorgung mit dem passenden Produkt, um

  • den Erfolg einer Behandlung zu sichern
  • einer drohenden Behinderung vorzubeugen
  • eine Behinderung im täglichen Leben auszugleichen
  • Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden
  • Pflegebedürftigkeit zu verhindern.

Informationen rund um den Service der AOK-Vertragspartner

Kommen Kosten auf mich zu?

Grundsätzlich kommen keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu, abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung. Die AOK-Vertragspartner müssen Ihnen Hilfsmittel, die keine Mehrkosten nach sich ziehen, im Rahmen einer Beratung anbieten.

Die gesetzliche Zuzahlung bei Hilfsmitteln beträgt zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf, maximal zehn Euro. Eine Ausnahme bilden Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Dazu zählen beispielsweise Inkontinenzartikel. Hier beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der Kosten, aber auch diese sind begrenzt auf zehn Euro im Monat.

Wenn Sie sich für höherwertige Hilfsmittel entscheiden, die den medizinisch erforderlichen Versorgungsumfang übersteigen, sind die zusätzlichen Kosten selbst zu tragen. Der Vertragspartner muss Sie hierzu individuell beraten und eine schriftliche Vereinbarung treffen, aus der die zusätzlichen Kosten für Sie nachvollziehbar hervorgehen.

So erreichen Sie unsere Expertinnen und Experten

Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Hilfsmittelversorgung? Bei der AOK Rheinland/Hamburg erreichen Sie die zuständigen Expertinnen und Experten unter der Servicenummer 0211 8791 55520.

Suchen Sie nach einem bestimmten Anbieter von Hilfsmittelleistungen? Alle unsere Hilfsmittel-Vertragspartner finden Sie mit der Hilfmittel-Vertragspartnersuche.

AOK Rheinland/Hamburg

Eine Frau legt eine orthopädische Schuheinlage in einen Ballerina-Schuh. Die AOK übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten.

Hilfsmittel-Lieferanten finden

Das Verzeichnis hilft Ihnen den geeigneten Vertragspartner für Ihr Hilfsmittel zu finden.

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  • Was steht im Hilfsmittelverzeichnis?

    Grundsätzlich können die gesetzlichen Krankenkassen nur für die Produkte, die im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelistet sind, eine entsprechende Leistung für ihre Versicherten anbieten. Im Hilfsmittelverzeichnis der GKV sind alle verfügbaren Hilfsmittel aufgeführt – in Produktgruppen unterteilt. Das Verzeichnis enthält auch Informationen darüber, ob ein Produkt als Hilfsmittel leistungsfähig ist sowie über Mindestanforderungen zur Produktqualität.
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