Schutzimpfungen: die Leistungen der AOK im Überblick
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Inhalte im Überblick
Impfen schützt Sie und Ihre Mitmenschen
Impfungen schützen langfristig vor lebensgefährlichen Krankheiten. Bei der Impfung werden Körper und Immunsystem mit Krankheitserregern konfrontiert. Die körpereigene Abwehr bildet daraufhin die passenden Antikörper. Kommt der Körper später mit Erregern in Kontakt, kann die Krankheit nicht ausbrechen oder tritt nur abgeschwächt auf. Mit Ihrem Impfschutz bewahren Sie auch andere vor schweren Krankheiten. Denn manche Menschen, beispielsweise mit einem geschwächten Immunsystem, können sich nicht impfen lassen. Umso besser also, wenn die Menschen in deren Umfeld auf einen intakten Impfschutz achten.
Impfberatung durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin
Vor jeder Impfung erhalten Sie eine Impfberatung. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin informiert Sie über den Nutzen der Impfung und die zu verhütende Krankheit, mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen sowie zur Dauer der Schutzwirkung und wann eine Auffrischimpfung notwendig wird. Diese Impfberatung erhalten Sie für jede Impfung, deren Kosten die AOK übernimmt. Haben Sie Fragen rund um eine Impfung, zum Beispiel zur Corona-Schutzimpfung, dann sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin darauf an.
Diese Impfungen bezahlt die AOK
Die AOK übernimmt die Kosten für alle hier aufgeführten Impfungen, auch für die Nachholung von Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes bei Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Kosten rechnet die ärztliche Praxis direkt mit der AOK ab. Bei der Kostenübernahme richten wir uns nach der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses beinhaltet zudem Impfempfehlungen, die im Folgenden nicht genannt sind, aber zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder wegen Vorerkrankungen notwendig sein können. Auch für diese Impfungen übernimmt die AOK die Kosten. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin beraten, welche Impfungen für Sie oder Ihre Familie aktuell notwendig sind.
Über die hier genannten Impfungen hinaus übernehmen einige Krankenkassen auch die Kosten für weitere Schutzimpfungen. Für weitere Informationen wählen Sie bitte Ihre AOK aus und informieren Sie sich weiter unten auf dieser Seite.
Die AOK übernimmt die Grundimmunisierung gegen...
COVID-19
Diphtherie
FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Grippe (Influenza)
Gürtelrose (Herpes zoster)
Hepatitis A
Hepatitis B
Hib (Haemophilus influenzae Typ b)
HPV (Humane Papillomviren)
Keuchhusten (Pertussis)
Masern
Meningokokken C
Mumps
Pneumokokken
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Rotaviren
Röteln
RSV
Tetanus (Wundstarrkrampf)
Windpocken (Varizellen)
Zusätzliche HPV-Impfung für Jungen
Bislang wurde die HPV-Impfung ausschließlich jungen Mädchen angeboten. Die AOK Rheinland/Hamburg hat diese Leistung nun auch auf junge Männer erweitert. Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren können sich jetzt gegen krebsverursachende humane Papillomviren (HPV) impfen lassen.
Wichtige Arzttermine im Blick
Haben Ihre Kinder ausreichend Impfschutz? Wann sollten Sie wieder zur Krebsvorsorge gehen? Was können Sie sonst noch für Ihre Gesundheit und einen optimalen Versicherungsschutz tun? Mit der AOK-Vorsorgemanager-App haben Sie alle wichtigen Arzttermine und Ihre Gesundheit im Blick.
Reiseschutzimpfungen
In fernen Kulturen herrschen nicht nur andere Sitten, es gibt auch andere Krankheiten. Besonders in warmen Ländern sind Infektionserreger verbreitet, die schwere, manchmal lebensbedrohliche Krankheiten wie Hepatitis, Gelbfieber oder Typhus hervorrufen. Damit Ihre Reise nicht von solchen Erkrankungen getrübt wird, achten Sie unbedingt auf den empfohlenen Impfschutz der Ständigen Impfkommission (STIKO) sowie die Impfempfehlungen für das Reiseland, zum Beispiel auf der Website des Auswärtigen Amts.
Onlineportal „Meine AOK“
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Richtlinien und Empfehlungen
Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt den umfassenden Leistungsanspruch, den gesetzlich Krankenversicherte beim Impfen gegenüber ihrer Krankenkasse haben, in einer sogenannten Schutzimpfungs-Richtlinie fest. Sie können die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA hier einsehen.
Der G-BA entscheidet, basierend auf den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission), welche Impfungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, also die Schutzimpfungs-Richtlinie, übernommen werden.
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission
Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist eine unabhängige Expertenkommission, die beim Robert Koch-Institut regelmäßig Impfempfehlungen veröffentlicht. Die Empfehlungen der STIKO geben an, für wen welche Impfungen sinnvoll sind. Sie können die STIKO-Impfempfehlungen hier nachlesen.
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