Schutzimpfungen für Erwachsene
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Inhalte im Überblick
Diese Impfungen sollten Erwachsene auffrischen
Lassen Sie Ihren Impfschutz regelmäßig prüfen. Folgende Auffrischungsimpfungen werden in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses empfohlen:
- Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphtherie alle zehn Jahre
- Keuchhusten (Pertussis) einmal im Erwachsenenalter
- Masern einmalig, wenn Sie nach 1970 geboren wurden, älter als 18 Jahre sind und einen unklaren Impfstatus haben oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden
- Polio bei unvollständigem Impfstatus
AOK Faktenbox Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten
Soll ich eine kombinierte Auffrischimpfung durchführen lassen? (PDF, 319 KB)
Welche Impfungen können noch sinnvoll sein?
- Die Schutzimpfung gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) empfiehlt sich, wenn Sie in einer Region leben oder Urlaub machen, in der es infizierte Zecken gibt.
- Impfungen gegen Hepatitis B, Hepatitis A, Pneumokokken, Meningokokken oder Influenza (echte Grippe) sind ratsam, wenn Sie besonders gefährdet sind und zum Beispiel mit einem Immundefekt und/oder einer chronischen Krankheit leben.
- Gegen die Gürtelrose (Herpes zoster) gibt es einen Impfschutz. Empfohlen wird die Impfung mit einem Totimpfstoff für Personen ab 50 Jahren mit einer Grunderkrankung. Zu den Grundkrankheiten gehören chronische Erkrankungen wie etwa Diabetes, rheumatoide Arthritis (Rheuma), Herz-Kreislauf- oder chronische Atemwegserkrankungen. Für Personen ab 60 Jahren wird die Impfung generell empfohlen.
- Auch die Pneumokokken-Impfung wird allen Personen ab 60 Jahren empfohlen.
- Für Personen ab 75 Jahren und Menschen ab 60, die eine schwere Vorerkrankung haben oder in einer Pflegeeinrichtung leben, wird zusätzlich die RSV-Impfung (Respiratorisches Synzytial-Virus) empfohlen.
Ab wann können Sie neue Impf-Leistungen in Anspruch nehmen?
Neue Schutzimpfungen stehen Ihnen zur Verfügung, sobald die folgenden Schritte abgeschlossen sind:
- Die Ständige Impfkommission (STIKO) spricht eine Empfehlung aus.
- Innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung dieser Empfehlung kann der Gemeinsame Bundesausschuss die Schutzimpfungs-Richtlinie gemäß § 20i Abs. 1 SGB V anpassen.
- Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Ab dem darauffolgenden Tag haben Versicherte Anspruch auf die Leistungen entsprechend der Schutzimpfungs-Richtlinie.
- Parallel dazu passen die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen die regionalen Impfvereinbarungen nach § 132e SGB V an.
Grippeimpfung – für wen ist sie sinnvoll?
Bei älteren Menschen oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem kann die echte Grippe (Influenza) lebensbedrohlich sein. Chronisch Kranke, Schwangere, Personen ab 60 Jahren und Menschen mit erhöhter Infektionsgefahr, zum Beispiel medizinisches Personal, sollten sich daher jährlich mit einem Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination impfen lassen. Die beste Zeit für eine Impfung ist der Herbst.
AOK-Faktenbox Influenza
Impfung gegen Grippe für Menschen ab 60 Jahren. Soll ich mich jährlich impfen lassen? (PDF, 197 KB)
Impfungen für Frauen mit Kinderwunsch
Frauen mit Kinderwunsch sollten ihren Impfschutz gegen Masern, Röteln, Windpocken (Varizellen), Keuchhusten, Tetanus, Diphtherie und Polio prüfen lassen. Besonders wichtig ist der Schutz gegen Röteln und Windpocken. Infektionen können in der Schwangerschaft zu schwersten Schädigungen des ungeborenen Kindes führen.
Impfungen in der Schwangerschaft
Ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel sollten sich Schwangere, die während der Grippesaison im Winter schwanger sind, gegen die echte Grippe (Influenza) impfen lassen.
Um ihre Neugeborenen in den ersten Lebenswochen vor Keuchhusten (Pertussis) zu schützen, sollten werdende Mütter zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels eine Keuchhusten-Impfung erhalten. Zudem sollten auch Angehörige und Freunde der Schwangeren sowie Betreuende, die in den letzten zehn Jahren keine Pertussis-Impfung erhalten haben, gegen Keuchhusten geimpft werden. Die Schutzimpfung ist den Personen bis zu vier Wochen vor der Geburt zu geben.
Werdende Mütter, die in der Schwangerschaft keine Keuchhusten-Impfung erhalten haben, können die Schutzimpfung noch in den ersten Tagen nach der Geburt bekommen.
Darüber hinaus empfiehlt die STIKO die meisten Impfungen auch für Schwangere. Von Impfungen mit einem Lebendimpfstoff, wie zum Beispiel gegen Röteln, Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Varizellen sowie auch Windpocken wird in der Schwangerschaft grundsätzlich abgeraten. Mediziner sprechen jedoch nur von „theoretischen Überlegungen“. Die Erfahrungen zeigen, dass eine versehentlich kurz vor oder in der Schwangerschaft gegebene Impfung mit Lebendimpfstoffen nicht mit einem erhöhten Risiko für kongenitale Fehlbildungen beim Ungeborenen einhergeht. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff sollte eine Schwangerschaft für einen Monat vermieden werden.
Impfungen für stillende Mütter
In der Stillzeit dürfen Sie alle gemäß der Schutzimpfungs-Richtlinie empfohlenen Impfungen (mit Ausnahme von Gelbfieber) erhalten. Impfungen schützen auch Ihr Kind zu einem gewissen Grad vor einer Ansteckung.
Impfstatus unklar, Impfung verpasst oder Impfpass verloren
- Verpasste Impfungen sollten Sie so bald wie möglich nachholen – besser spät als nie.
- Haben Sie Ihren Impfpass verloren, dann stellt Ihnen Ihr Arzt einen neuen aus. Dabei trägt er alle Impfungen nach, die er selbst dokumentiert hat. Nach einem Arztwechsel bitten Sie Ihren vorherigen Arzt, die Krankenakte an die neue Praxis weiterzuleiten. Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht durchgeführt.
- Ist der Impfstatus unklar, raten die Experten: Lieber erneut impfen als gar nicht. Eine doppelte Impfung birgt kein nennenswertes zusätzliches Risiko, kann aber unter Umständen eine schwere Erkrankung verhindern.
Gibt es in Deutschland eine Impfpflicht?
Zum 1. März 2020 ist das sogenannte Masernschutzgesetz in Kraft getreten.
Seitdem müssen Kinder ab einem Jahr und nach 1970 geborene Personen, die in Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, sowie Ärzte, medizinisches Personal, Flüchtlinge und die Mitarbeiter von Flüchtlingseinrichtungen oder sonstigen Gesundheitseinrichtungen, auf Verlangen nachweisen können, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft sind.
Bei fehlendem Nachweis droht schlimmstenfalls ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Auch kann das Gesundheitsamt einer Person, die keinen Nachweis innerhalb der vorgegebenen Frist vorlegt, untersagen, die entsprechenden Einrichtungen zu betreten oder in ihnen tätig zu werden. Für Personen, die einer gesetzlichen Schul- oder Unterbringungspflicht unterliegen, kann diese Untersagung nicht erfolgen.
Näheres regelt das Masernschutzgesetz.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für alle Impfungen, die in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses empfohlen werden, trägt selbstverständlich die AOK. Des Weiteren bieten einige AOKs besondere Angebote bezüglich Ihrer Schutzimpfung an, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Mehr zur Kostenerstattung und den unterschiedlichen Leistungen der AOK erfahren Sie auf der Seite Schutzimpfungen.
Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt in der Schutzimpfungs-Richtlinie fest, welchen Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherte beim Impfen gegenüber ihrer Krankenkasse haben. Hier können Sie die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA einsehen.
Impfkalender der Ständigen Impfkommission
Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut veröffentlicht regelmäßig Impfempfehlungen. Dazu gehört auch der jährlich erscheinende Impfkalender, der über die Standardimpfungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene informiert. Hier können Sie den STIKO-Impfkalender herunterladen.
FSME-Risikogebiete in Deutschland
Die Frühsommer-Meningoenzephalitis, auch FSME genannt, ist eine Viruserkrankung, die zu Gehirn-, Hirnhaut- oder Rückenmarksentzündung führen kann. Übertragen werden die Viren durch Zeckenstiche. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher allen Personen, die in FSME-Risikogebieten leben oder sich dort aufhalten, sich gegen FSME impfen zu lassen. Eine Karte des Robert Koch-Instituts (RKI) zeigt, wo sich die FSME-Risikogebiete in Deutschland befinden.
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