Arbeitsunfähigkeit – So hilft Ihnen die AOK
Krankschreibung
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Arbeitsunfähigkeit
Krankengeld
Arbeitsunfähigkeit
Krankengeld für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung
Kuren & Reha
Ambulante & stationäre Rehabilitation
Medizinische Rehabilitation bei Arbeitsunfähigkeit
Ziel einer medizinischen Rehabilitation (kurz: Reha) ist die dauerhafte Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach einer schweren Erkrankung oder Operation. Die Rehabilitation kann ambulant oder auch stationär erfolgen. Für Arbeitnehmer bietet sich in vielen Fällen ergänzend eine stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf an. Für Rehabilitationsmaßnahmen ist die Rentenversicherung zuständig. Sie trägt in der Regel auch die Kosten.
Stufenweise zurück in den Beruf
Die AOK unterstützt Sie während Ihrer Arbeitsunfähigkeit bei einer stufenweisen Wiedereingliederung in Ihren Beruf und arbeitet dabei eng mit Ihnen, Ihrem Arzt und Ihrem Arbeitgeber zusammen. So könnten Sie beispielsweise statt acht Stunden, wie vor Ihrer Erkrankung, zunächst nur vier Stunden täglich arbeiten.
Grundsätzlich gelten Arbeitnehmer während der stufenweisen Wiedereingliederung noch als arbeitsunfähig. Deshalb zahlt die AOK in dieser Zeit weiterhin Krankengeld. Soweit Ihr Arbeitgeber Ihnen Gehalt zahlt, verringert sich das Krankengeld entsprechend um diesen Betrag.