Selbsthilfegruppe gründen: So unterstützt die AOK
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Inhalte im Überblick
Wie unterstützt die AOK Selbsthilfegruppen?
Die AOK unterstützt Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch finanzielle und infrastrukturelle Hilfen seit mehr als 30 Jahren. Im Jahr 2024 stellen die gesetzlichen Krankenkassen 95,11 Millionen Euro für die Unterstützung der Selbsthilfe zur Verfügung. Davon unterstützt allein die AOK die Selbsthilfe mit rund 33,5 Millionen Euro. Damit gehen im Jahr 2024 pro Versicherte 1,28 Euro an die Selbsthilfeorganisationen auf der Bundes- und den Landesebenen beziehungsweise an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen.
Seit 2020 gilt ein neuer prozentualer Verteilerschlüssel für die Pauschal- und die Projektförderung: 70 Prozent der Fördermittel auf allen Förderebenen müssen innerhalb der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung vergeben werden. Für krankenkassenindividuelle Projektförderung können auf allen Förderebenen nur noch 30 Prozent der Fördermittel von den Krankenkassen und ihren Verbänden verteilt werden. Für die Förderung der Selbsthilfe auf der Bundesebene heißt das, dass aus dem AOK-System 2024 rund 4,94 Millionen Euro für die kassenartenübergreifende Pauschalförderung und rund 1,06 Millionen Euro für die krankenkassenindividuelle Projektförderung von Selbsthilfeorganisationen bereitgestellt werden.
Voraussetzungen für Selbsthilfeförderung
Eine Selbsthilfegruppe muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um Fördermittel zu erhalten. Dazu zählen unter anderem:
- Die Selbsthilfearbeit muss von Betroffenen für Betroffene erbracht werden.
- Die Aktivitäten sind auf die gemeinsame Bewältigung chronischer Krankheiten und Behinderungen ausgerichtet.
- Die Gruppe besteht aus mindestens sechs Mitgliedern, ist offen für neue Mitglieder und macht ihr Angebot in der Öffentlichkeit bekannt.
- Es bestehen keine wirtschaftlichen Interessen.
- Die Selbsthilfegruppe verpflichtet sich zur Neutralität und arbeitet unabhängig von der Pharmaindustrie und anderen Wirtschaftsunternehmen.
- Die Finanzsituation ist jederzeit transparent.
- Es besteht Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit.
- Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beziehungsweise der Landesdatenschutzgesetze und der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind zu beachten, insbesondere wenn digitale Anwendungen genutzt werden.
Gefördert wird gesundheitsbezogene Selbsthilfe, die einen engen Bezug zu medizinischen Erfordernissen hat. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des § 20h SGB V in Verbindung mit den vom GKV-Spitzenverband herausgegebenen Fördergrundsätzen.
Wie wird Selbsthilfe gefördert?
Die Bereitstellung der Fördermittel für die Selbsthilfe ist unterteilt in kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.
- Die pauschalen Mittel werden der Selbsthilfe zur Absicherung ihrer regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen und Maßnahmen (zum Beispiel Raummiete oder Jahrestagungen) zur Verfügung gestellt.
- Die Projektförderung unterstützt besondere Vorhaben beziehungsweise Aktivitäten der Selbsthilfe, die zielorientiert ausgerichtet und zeitlich sowie inhaltlich klar begrenzt sind. In Abgrenzung zur kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zeichnet sich die krankenkassenindividuelle Projektförderung dadurch aus, dass sie solche Aktivitäten fördert, die über routinemäßige Aufgaben hinausgehen. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen um zu klären, ob ein angedachtes Projekt förderfähig ist.
Selbsthilfeförderung beantragen
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer AOK nach den Fristen für die Antragsabgabe. Zuständig für Förderanträge von Selbsthilfeorganisationen auf Bundesebene ist der AOK-Bundesverband. Hier ist die Antragsfrist jeweils der 31.12. des Vorjahres. Selbsthilfe-Landesverbände wenden sich an die Ansprechpartner der AOK-Landesverbände, regionale Gruppen an die AOK vor Ort.
Detaillierte Infos zur Antragstellung
- Generelle Fördervoraussetzungen
- Wichtige Ansprechpartner der AOK
- Bleiben Sie auf dem Laufenden – „InKontakt - der Selbsthilfe-Newsletter der AOK“
- Formulare für die kassenartenübergreifende pauschale Gemeinschaftsförderung Bund
- Formulare für die projektbezogene kassenartenindividuelle Selbsthilfeförderung Bund
So unterstützt die AOK Rheinland/Hamburg die Selbsthilfe
Selbsthilfeförderung hat bei der AOK Rheinland/Hamburg eine hohe Priorität. Die AOK Rheinland/Hamburg fördert und unterstützt die gesundheitsbezogenen Aktivitäten von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen durch finanzielle, immaterielle und infrastrukturelle Hilfen. Hierbei berücksichtigt sie die Ebenenförderung (Bund, Land, Region) und die Verteilung der Mittel auf die vom Gesetzgeber vorgesehenen Förderstränge: kassenartenübergreifende Pauschalförderung und krankenkassenindividuelle Projektförderung.
Die Selbsthilfeförderung ist für die gesetzlichen Krankenkassen im § 20h SGB V festgeschrieben. Die gesetzlichen Regelungen sind konkretisiert im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung des GKV Spitzenverbandes in der derzeit gültigen Version.
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen in NRW und in Hamburg können einmal jährlich einen Antrag auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung stellen. Gefördert werden sowohl die administrativen Aufwendungen für die Basisarbeit der Gruppen als auch die jährlich wiederkehrenden Maßnahmen in Form von Selbsthilfetagen, Mitgliedsversammlungen, Fort- und Weiterbildungen und so weiter unterstützt.
Krankenkassenindividuelle Projektförderung
Die krankenkassenindividuelle Förderung ermöglicht der AOK Rheinland/Hamburg, neben der klassischen Projektförderung zusätzliche bedarfsorientierte gesundheitsbezogene Aktivitäten der Selbsthilfe zu fördern.
Bei der AOK Rheinland/Hamburg gibt es eine besondere Schwerpunktsetzung in den Bereichen
- Krebs
- seltene und psychische Erkrankungen
- familienorientierte Selbsthilfe (unter anderem Gruppen von Eltern mit chronisch und schwerkranken Kindern, Gruppen mit familienorientierten Angeboten, zum Beispiel für Kinder von erkrankten Eltern, Geschwister erkrankter Kinder, pflegende Angehörige)
- und für Menschen mit Migrationshintergrund
Die Anträge für die krankenkassenindividuelle Projektförderung können ganzjährig gestellt werden.
Die Formulare für Förderanträge und Verwendungsnachweise sind unter Beachtung der Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes auf nachfolgenden Seiten zu finden:
Rheinland: www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de
Hamburg: www.gkv-selbsthilfefoerderung-hh.de
Eine Antragstellung erfolgt in dem Bundesland, wo die Selbsthilfegruppe, -organisation und –kontaktstelle beziehungsweise die Beantragenden ihren Sitz haben.
Angebot „SELBSTHILFE erleben“
Der AOK Rheinland/Hamburg ist es ein wichtiges Anliegen, Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen und deren Angehörige auf ihrem Weg der Krankheitsbewältigung zu begleiten.
Seit 2015 wird Selbsthilfegruppenmitgliedern und Interessierten das psychosoziale Angebote „SELBSTHILFE erleben“ in Form von Vorträgen, Workshops und Seminaren in den Regionaldirektionen im Rheinland angeboten.
Nützliche Links und Kontaktinformationen zum Thema Selbsthilfe
Weitere Informationen rund um das Thema Selbsthilfe in NRW und in Hamburg finden Sie auf den nachstehenden Internetseiten:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zur Selbsthilfeförderung
- Rheinland: www.gkv-selbsthilfefoerderung-nrw.de
- Hamburg: www.gkv-selbsthilfefoerderung-hh.de
Rund um die Selbsthilfe in NRW
Selbsthilfegruppen in NRW
Selbsthilfekontaktstellen
- Rheinland: www.koskon.de
- Hamburg: www.kiss-hh.de
Gesundheitsselbsthilfe NRW (ehem. Wittener Kreis)
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
Fachausschuss Suchtselbsthilfe (FAS) NRW
Selbsthilfeakademie NRW (gemeinsames Förderprojekt mit der AOK NORDWEST)
Selbsthilfe-App Hamburg (Förderprojekt „Neue Wege in der Selbsthilfe“)
Ihre AOK-Ansprechpartnerinnen zum Thema Selbsthilfe:
- Rheinland: Angelika Greiner (angelika.greiner@rh.aok.de, Tel.:
)0211 8791-28053 - Hamburg: Simone Steenbock (simone.steenbock@rh.aok.de, Tel.: 040 2023-1503)
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