Wie bin ich im Urlaub kranken­versichert? Der Versicherungs­schutz der AOK im Ausland

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Doch was passiert, wenn in den Ferien ein Arztbesuch notwendig wird? Kein Problem – mit den Leistungen der AOK.
Ein Mann sitzt am Pool, in der einen Hand eine Tasse, in der anderen ein Taschentuch, mit dem er sich gerade die Nase putzt. Um seine Schultern hängt eine blaues Badelaken. Rechts neben ihm springt gerade ein kleiner Junge mit freudigem Gesicht in den Pool.© iStock / galitskaya

Ob Fieber, ein angeknackster Knöchel, Halsschmerzen oder Ausschlag – manchmal ist es auch im Urlaub notwendig, einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen. Dabei ist wichtig zu wissen: Beim Versicherungsschutz gibt es Unterschiede, je nachdem, ob Sie sich in Deutschland, im europäischen Ausland, in einem Abkommensstaat oder im nicht europäischen Ausland befinden. Je nach Aufenthaltsort gibt es in Hinblick auf die medizinische Versorgung unterschiedliche Regelungen und Möglichkeiten der Kostenübernahme.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union

Innerhalb der Europäischen Union übernimmt die AOK in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige ärztliche Behandlungen unter Vorlage Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese finden Sie auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. In welchen Ländern die EHIC gültig ist, erfahren Sie hier:

Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien oder in die Türkei

Geht Ihre Reise nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien oder in die Türkei, benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung, auch Auslandskrankenschein genannt. Diese muss vor dem Urlaub für Sie selbst und für alle bei Ihnen mitversicherten Familienangehörigen beantragt werden.

Für Reisen in die USA, nach Asien & Co.

Benötige ich für weiter entfernte Länder eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung? Ja, wir empfehlen Ihnen, für Fernreisen in jedem Fall eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Denn der Versicherungsschutz der AOK gilt nicht im sogenannten „vertragslosen Ausland“, wie etwa in den USA. Das heißt, die Kosten werden nicht übernommen.

Aber auch für Europa lohnt sich eine Auslandskrankenversicherung, denn Leistungen wie der Krankenrücktransport in die Heimat, Such- oder Bergungsdienste, landesübliche Zuzahlungen oder Behandlungskosten für private Einrichtungen sind nicht über die EHIC abgesichert.

Weitere Infos für Ihren Auslandsaufenthalt

Reiseschutzimpfungen

Diese speziellen Impfungen schützen Reisende vor schweren Krankheiten.

Geplante Behandlung im Ausland

Sie planen eine Behandlung im Ausland? Die AOK hilft Ihnen bei der Vorbereitung.

Arbeiten im Ausland

Egal, ob Job, Praktikum oder Freiwilligenarbeit: Wer nur zeitweise im Ausland arbeitet, kann bei der AOK krankenversichert bleiben.

Aktualisiert: 24.06.2024

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