Das AOK-Zahnkonto

Das AOK-Zahnkonto – Rheinland-Pfalz/Saarland

Inhalte im Überblick

    Zusatzleistung

    Die Gesundheitskasse übernimmt im Rahmen des AOK-Zahnkontos 100 % des Rechnungsbetrages mit insgesamt bis zu 100 Euro je Kalenderjahr.

    Welche Leistungen übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Rahmen des AOK-Zahnkontos?

    • Vollnarkose/Lachgassedierung - Weisheitszähne

      Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Vollnarkose, orale oder intravenösen Sedierung, Hypnosebehandlung oder Lachgassedierung bei chirurgischer Entfernung von mindestens einem Weisheitszahn.

    • Fissurenversiegelung der kariesfreien Prämolaren

      Um Karies zu vermeiden, werden Risse in den Zähnen bei einer Fissuren- oder Zahnversiegelung mit Kunststoff geschlossen. Diese Versiegelung der kariesfreien vorderen Backenzähne/Prämolaren übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für Sie.

    • Glattflächenversiegelung

      Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten für eine Glattflächenversiegelung während einer kieferorthopädischen Behandlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

    Welche Voraussetzungen gibt es?

    • Die Leistungen müssen bei einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin in
      Anspruch genommen werden.
    • Die Notwendigkeit einer Vollnarkose muss ärztlich bescheinigt werden und von einem
      Facharzt/einer Fachärztin für Anästhesie erfolgen. Die Behandler/-innen müssen eine
      Weiterbildung zur sicheren Anwendung nach den Ausbildungsstandards der DGfdS
      abgeschlossen haben.
    • Der Anspruch auf Kostenerstattung besteht nur, soweit die Inanspruchnahme nicht
      gesetzlich an anderer Stelle oder in Verträgen nach dem SGB V geregelt ist.
    • Zur Erstattung der Kosten sind die Rechnungen des Vertragsarztes/der Vertragsärztin
      vorzulegen - gerne auch schnell und unbürokratisch über die Meine AOK-App.
    Aktualisiert: 30.12.2024

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