Das AOK-Zahnkonto
Das AOK-Zahnkonto – Rheinland-Pfalz/Saarland
Dies ist eine Leistung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.

Inhalte im Überblick
Zusatzleistung
Die Gesundheitskasse übernimmt im Rahmen des AOK-Zahnkontos 100 % des Rechnungsbetrages mit insgesamt bis zu 100 Euro je Kalenderjahr.
Welche Leistungen übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Rahmen des AOK-Zahnkontos?
Vollnarkose/Lachgassedierung - Weisheitszähne
Fissurenversiegelung der kariesfreien Prämolaren
Glattflächenversiegelung
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Die Leistungen müssen bei einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin in
Anspruch genommen werden. - Die Notwendigkeit einer Vollnarkose muss ärztlich bescheinigt werden und von einem
Facharzt/einer Fachärztin für Anästhesie erfolgen. Die Behandler/-innen müssen eine
Weiterbildung zur sicheren Anwendung nach den Ausbildungsstandards der DGfdS
abgeschlossen haben. - Der Anspruch auf Kostenerstattung besteht nur, soweit die Inanspruchnahme nicht
gesetzlich an anderer Stelle oder in Verträgen nach dem SGB V geregelt ist. - Zur Erstattung der Kosten sind die Rechnungen des Vertragsarztes/der Vertragsärztin
vorzulegen - gerne auch schnell und unbürokratisch über die Meine AOK-App.
Aktualisiert: 30.12.2024
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