Das AOK-Zahnkonto – Rheinland-Pfalz/Saarland
Inhalte im Überblick
Zusatzleistung
Die Gesundheitskasse übernimmt im Rahmen des AOK-Zahnkontos 100 % des Rechnungsbetrages mit insgesamt bis zu 100 Euro je Kalenderjahr.
Welche Leistungen übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Rahmen des AOK-Zahnkontos?
Vollnarkose/Lachgassedierung - Weisheitszähne
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Vollnarkose, orale oder intravenösen Sedierung, Hypnosebehandlung oder Lachgassedierung bei chirurgischer Entfernung von mindestens einem Weisheitszahn.
Fissurenversiegelung der kariesfreien Prämolaren
Um Karies zu vermeiden, werden Risse in den Zähnen bei einer Fissuren- oder Zahnversiegelung mit Kunststoff geschlossen. Diese Versiegelung der kariesfreien vorderen Backenzähne/Prämolaren übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für Sie.
Glattflächenversiegelung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten für eine Glattflächenversiegelung während einer kieferorthopädischen Behandlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Die Leistungen müssen bei einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin in
Anspruch genommen werden. - Die Notwendigkeit einer Vollnarkose muss ärztlich bescheinigt werden und von einem
Facharzt/einer Fachärztin für Anästhesie erfolgen. Die Behandler/-innen müssen eine
Weiterbildung zur sicheren Anwendung nach den Ausbildungsstandards der DGfdS
abgeschlossen haben. - Der Anspruch auf Kostenerstattung besteht nur, soweit die Inanspruchnahme nicht
gesetzlich an anderer Stelle oder in Verträgen nach dem SGB V geregelt ist. - Zur Erstattung der Kosten sind die Rechnungen des Vertragsarztes/der Vertragsärztin
vorzulegen - gerne auch schnell und unbürokratisch über die Meine AOK-App.
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