Das AOK-Zahnkonto – Rheinland-Pfalz/Saarland
Inhalte im Überblick
Zusatzleistung
Die Gesundheitskasse übernimmt im Rahmen des AOK-Zahnkontos 100 % des Rechnungsbetrages mit insgesamt bis zu 100 Euro je Kalenderjahr.
Welche Leistungen übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland im Rahmen des AOK-Zahnkontos?
Vollnarkose/Lachgassedierung - Weisheitszähne
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Vollnarkose, orale oder intravenösen Sedierung, Hypnosebehandlung oder Lachgassedierung bei chirurgischer Entfernung von mindestens einem Weisheitszahn.
Fissurenversiegelung der kariesfreien Prämolaren
Um Karies zu vermeiden, werden Risse in den Zähnen bei einer Fissuren- oder Zahnversiegelung mit Kunststoff geschlossen. Diese Versiegelung der kariesfreien vorderen Backenzähne/Prämolaren übernimmt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für Sie.
Glattflächenversiegelung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt die Kosten für eine Glattflächenversiegelung während einer kieferorthopädischen Behandlung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Die Leistungen werden bei einem Vertragszahnarzt in Anspruch genommen,
- Bei einer Lachgassedierung wird die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt und der Behandler hat eine Weiterbildung zur sicheren Anwendung entsprechend den Ausbildungsstandards der Deutschen Gesellschaft für dentale Sedierung (DGfdS) abgeschlossen,
- Bei der Vollnarkose wird die Notwendigkeit ärztlich bescheinigt und von einem Facharzt für Anästhesie durchgeführt.
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