Arztberatung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Arztberatung
Hinweise zu Arzneimitteln, insbesondere zur wirtschaftlichen Verordnung bei entsprechenden Indikationen finden Sie auch
CME-Fortbildungstools – Arzneimitteltherapie im Alter
https://cme-colleg.de/CME-Module/Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bietet den Ärzten eine kostenlose, zertifizierte medizinische Fortbildung durch Online-Lernmodule, die den Erwerb von Fortbildungspunkten (CME-Punkte) ermöglichen.
Die Module finden Sie unter:
Diabeteskommission
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland engagiert sich seit vielen Jahren für eine qualitätsgesicherte Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus.
Aus diesem Grund wurde im Jahr 1998 die Diabeteskommission der AOK in Rheinland-Pfalz ins Leben gerufen, die sich aus 11 externen Mitgliedern, darunter 10 Diabetologen, zusammensetzt.
Die Diabeteskommission erarbeitet als unabhängiges Gremium Empfehlungen für die Betreuung von Menschen mit Diabetes mellitus. In erster Linie richten sich die Empfehlungen an Ärzte, die diese als Entscheidungshilfe heranziehen können. Natürlich kann sich auch jeder Versicherte über die Empfehlungen, zum Beispiel zur Blutzuckerteststreifenverordnung, informieren.
Informationen zu den strukturierten Behandlungsprogrammen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland für Menschen mit Diabetes mellitus finden Sie unter www.aok.de.
Insulinpumpentherapie
Voraussetzungen zur Verordnung einer Insulinpumpentherapie
Vereinbarung zur Verordnung einer Insulinpumpentherapie
Empfehlung zur Verordnung einer Insulinpumpentherapie bei Kindern und Jugendlichen
Checkliste für die Verordnung einer InsulinpumpentherapieBlutzuckerteststreifen
Empfehlung zur Verordnung von BlutzuckerteststreifenDiabetisches Fußsyndrom
Medizinisch und wirtschaftlich sinnvolle Versorgung des diabetischen Fußsyndroms - DFS
Empfehlung für die Verordnung von Schuhen, Schuhzurichtungen etc. für Menschen mit Diabetischem Fußsyndrom
Indikationen für eine stationäre Einweisung von Menschen mit Diabetischem Fußsyndrom
Amputationsverhinderungsbogen für Einrichtungen, die Menschen mit Diabetischem Fußsyndrom stationär behandelnAnleitung zur Hilfsmittelversorgung beim diabetischen Fußsyndrom
Anleitung zur schuhtechnischen Versorgung bei diabetischem Fußsyndrom
Orthesenbeiblatt zum Schuhverordnungsbogen
Erläuterungen zum Orthesenbeiblatt
Erläuterung der medizinischen FachbegriffeIntensivierte Insulintherapie bei pflegebedürftigen Menschen
Empfehlung zur intensivierten Insulintherapie bei pflegebedürftigen Menschen
Vorlage für einen Therapieplan zur intensivierten Insulintherapie bei pflegebedürftigen Menschen
Vorlage für eine Pflegedokumentation zur intensivierten Insulintherapie bei pflegebedürftigen MenschenKrankenhauspapier
Diabetologie im Krankenhaus - Anforderungen an Struktur-, Prozess- und ErgebnisqualitätKontrastmittelbelieferung Sprechstundenbedarf
(16.05.2024) Zum 1. März 2023 konnten teilweise neue Rahmenverträge mit Lieferanten bzw. Herstellern für den Kontrastmittelbezug im Sprechstundenbedarf abgeschlossen werden. Dies betrifft sowohl Produkte der Anlage 1 als auch Produkte im Rahmen eines Open- House-Verfahrens der Anlage 2.
Innerhalb der Fachgruppen nach Anlage 1 sind Kontrastmittel zugeordnet, die gleichermaßen für die jeweilige Untersuchung eingesetzt werden können. Die Kontrastmittel sind pharmakologisch vergleichbar, können jedoch unterschiedliche Wirkstoffe enthalten. Innerhalb jeder Gruppe der Anlage 1 gibt es Kontrastmittel, die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens als wirtschaftlichste GKV-Präparate ermittelt wurden. Das bedeutet, dass die genannten Produkte alle (Qualitäts-) Anforderungen des Ausschreibungsverfahrens erfüllen und besonders wirtschaftlich sind.
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts bedeutet dies jedoch nicht, dass andere Produkte als die Vertragsprodukte nicht bestellt werden dürften oder von den Kassen nicht vergütet würden. Die Entscheidung für ein konkretes Produkt ist wie bisher stets unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu treffen. Die Wirtschaftlichkeit ist dabei eine Frage des Einzelfalls.
Die Voraussetzungen der Wirtschaftlichkeit sind ggfs. im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfverfahrens darzulegen und nachzuweisen und werden im Zweifelsfall ggfs. auf Antrag von der Gemeinsamen Prüfungseinrichtung geprüft.
Im Rahmen eines Open House-Verfahrens wurden zum 01.03.2023 ebenfalls für weitere Fachgruppen Rahmenverträge abgeschlossen (Anlage 2). Dabei können die genannten Kontrastmittel über die entsprechenden Vertragspartner (s. Spalte 3) wirtschaftlich bezogen werden. Über weitere Vertragsbeitritte werden wir Sie laufend informieren und die Anlage 2 entsprechend aktualisieren.
Die Bestellung bzw. der Bezug der Vertragsprodukte für den Sprechstundenbedarf erfolgt wie bisher direkt bei den genannten Vertragspartnern (pharmazeutischen Herstellern oder Lieferanten).
Gesamtübersicht der wirtschaftlichsten GKV-Präparate Anlage 1 - ab 01.03.2023 (PDF, 132 KB)
Stand: 24.05.2023Gesamtübersicht der wirtschaftlichsten GKV-Präparate Anlage 2 - ab 15.07.2024 (PDF, 138 KB)
Stand: 17.07.2024Kontakt: christine.maier@rps.aok.de, 0261 3904-111
Rheuma früh erkennen und gezielt behandeln – Rheuma-VOR
Wird eine entzündlich-rheumatische Erkrankung früh erkannt und behandelt, können bleibende Schäden vermieden werden.
Unter den über 200 verschiedenen rheumatologischen Krankheitsbildern gibt es eine Reihe chronisch-entzündlicher Formen, bei denen die Zeitdauer der Diagnosestellung und damit der Beginn der Therapie entscheidend für den weiteren Verlauf sind. Hierzu gehören u.a. die rheumatoide Arthritis (RA), die Psoriasisarthritis (PsA) und die Spondylarthritiden (SpA). Allein in Deutschland sind ca. 1,5 Millionen Menschen von einer dieser drei Rheumaerkrankungen betroffen. In den letzten Jahren wurden große Fortschritte in der Behandlung der rheumatologischen Erkrankungen erzielt. So ist es heute möglich, bei rechtzeitiger Diagnosestellung und Therapieeinleitung bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen irreparable Schäden zu verhindern und Patienten in eine langanhaltende Remission (keine Krankheitsaktivität, keine Schmerzen, keine Schwellungen) zu bringen.
Sollten Sie neu an rheumatischen Beschwerden leiden, suchen Sie Ihren Hausarzt auf, der sich an die Koordinationsstelle des Projektes „Rheuma-VOR“ wenden kann. Bestätigt sich der Anfangsverdacht, erhalten Sie zeitnah einen kurzen Sichtungstermin in der Koordinationsstelle bzw. werden direkt zu einem der teilnehmenden Rheumaspezialisten überwiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie über www.rheuma-VOR.de oder über die Koordinationsstelle im Rheumazentrum in Bad Kreuznach (Tel. 0671-93 2222)
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