Gesundheits-Apps: Das bezahlt die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Inhalte im Überblick
Zusatzleistung
Die Gesundheitskasse übernimmt ab sofort die Kosten für ausgewählte Apps. Bis zu 400 Euro pro Jahr werden nach Vorlage der Rechnung und einer ärztlichen Empfehlung/Verordnung erstattet.
Welche Gesundheits-Apps werden bezahlt?
Neolexon: Aussprachetraining für Kinder
Nia: Mit Neurodermitis besser umgehen
OvulaRing: Unterstützung für die natürliche Familienplanung
eCovery: Physiotherapie für den Rücken-, Knie- und Hüftbereich
memodio – Demenzprävention und -therapie bei leichten kognitiven Störungen und leichter Demenz
Breathment: Digitale Atemtherapie
Caterna: digitale Amblyopie-Therapie
Wie können Sie die Leistung in Anspruch nehmen?
Die neue Leistung ist in Ihrem monatlichen Versicherungsbeitrag bereits enthalten.
Tipp: Ihre Unterlagen können Sie einfach im Onlineportal „Meine AOK“ oder in der App "Meine AOK" digital hochladen.
Gehen Sie wie folgt vor:
Arztbesuch
01/05Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Facharzt über die Möglichkeiten einer Gesundheit-App.
Was ist eine ärztliche Verordnung und eine ärztliche Empfehlung?
DiGAs: Sinnvolle Ergänzung zur Behandlung
Zusätzlich zum Angebot der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland können Sie digitale Versorgungsangebote (DiGAs) nutzen. Sie können eine sinnvolle Ergänzung bei ärztlichen Behandlungen darstellen. Seit Herbst 2020 haben Versicherte die Möglichkeit DiGAs zu nutzen. Dahinter verbergen sich geprüfte Gesundheits- und Medizin-Apps oder Webanwendungen. Eine DiGA kann bei vielen verschiedenen Krankheiten, Verletzungen und Behinderungen durch den Arzt verordnet werden. Zum Beispiel bei Depressionen und anderen psychischen Erkrankungen, Krebs, Diabetes, Migräne oder Tinnitus. Das DiGA-Verzeichnis gibt darüber Auskunft welche Anwendungen per Rezept verschrieben werden können.
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