Homöopathie

Homöopathie zählt zu den alternativen Behandlungsmethoden. Wie Homöopathie wirken soll, was Sie beachten müssen und welche Leistungen die AOK übernimmt, lesen Sie hier.
Vor einer Flasche eines homöopathischen Arzneimittels liegen Globuli-Kügelchen.© iStock / totalpics

Inhalte im Überblick

    Was ist Homöopathie?

    Die homöopathische Medizin ist eine komplementärmedizinische Heilmethode. Sie möchte den Menschen ganzheitlich stärken, damit er Krankheiten besser bewältigen kann.

    Bei der Homöopathie werden geringe Dosen von solchen Stoffen eingenommen, die in stärkeren Dosen bei gesunden Menschen die Krankheitssymptome auslösen würden. Homöopathische Medikamente sind mehrfach verdünnte Substanzen. Sie werden als Lösungen, Tabletten oder kleine Kügelchen, sogenannte Globuli, verabreicht. 

    In hochwertigen wissenschaftlichen Studien zeigte sich keine Wirksamkeit der Homöopathie, die über einen Placebo-Effekt hinausgeht. Das bedeutet, dass homöopathische Mittel in diesen Studien keinen größeren Effekt bei der Behandlung von Krankheiten hatten, als Medikamente ohne Wirkstoff. Doch die im Rahmen der Homöopathie durchgeführten intensiven therapeutischen Gespräche und die besondere vertrauensvolle Beziehung zwischen Arzt oder Ärztin und Patient oder Patientin können eine Rolle für den Genesungsprozess spielen.

    Homöopathie sollte die wissenschaftsorientierte medizinische Behandlung daher nicht ersetzen. Einer rein homöopathischen Behandlung sind Grenzen gesetzt, beispielsweise bei schweren beziehungsweise akut lebensbedrohlichen Krankheiten, Krebserkrankungen, Krankheiten, bei denen ein lebenswichtiger Stoff ersetzt werden muss (zum Beispiel Insulin) und schweren Infektionskrankheiten, für die es spezifische und erprobte Medikamente gibt.

    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich an den Kosten für Homöopathie und Naturarzneimittel

    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich pro Jahr mit 75 Euro an der Behandlung und mit 25 Euro an den homöopathischen Arzneimitteln. Erstattet werden jeweils bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrages. 

    Voraussetzungen bei homöopathischen Behandlungen:

    • Die Behandlung wird durch einen Vertragsarzt oder oder eine Vertragsärztin
      mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie erbracht.
    • Zur Erstattung sind die Rechnungen vorzulegen.

    Voraussetzungen bei homöopathischen Arzneimitteln:

    • Es handelt sich um nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel.
    • Die homöopathischen Arzneimittel werden durch einen Vertragsarzt oder eine
      Vertragsärztin mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie auf einem Privatrezept
      verordnet.
    • Die Arzneimittel werden in einer Apotheke bzw. über einen zulässigen Versandhandel
      bezogen.
    • Für beide Leistungen sind jeweils zur Erstattung die Rechnungen und Privatrezepte
      vorzulegen– gerne schnell und unbürokratisch über die Meine AOK-App.

    Kostenbeteiligung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland bei Naturarzneimitteln

    Die anthroposophische Medizin versteht sich als geisteswissenschaftliche Erweiterung zur naturwissenschaftlichen Medizin. Der Fokus liegt darauf, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu nutzen und zu stärken. Anthroposophische Arzneimittel können neben pflanzlichen auch tierische, mineralische oder metallische Substanzen enthalten.

    Phytotherapie ist die Lehre über die Verwendung von Heilpflanzen als Arzneimittel und gehört zu den ältesten aller Heilmethoden (Pflanzenheilkunde).

    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland beteiligt sich pro Jahr jeweils mit bis zu 25 Euro an den Kosten für die Naturarzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie.

    Erstattet werden jeweils 80 Prozent des Rechnungsbetrags.

    Voraussetzungen:

    • Es handelt sich um nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel.
    • Die Arzneimittel werden durch einen Vertragsarzt auf einem Privatrezept verordnet.
    • Die Arzneimittel werden in einer Apotheke beziehungsweise über einen zulässigen Versandhandel bezogen.
    • Zur Erstattung sind die Rechnungen und Privatrezepte vorzulegen.
    Aktualisiert: 31.01.2025

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