Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur
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Inhalte im Überblick
Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur einfach erklärt
Die Mutter-Kind-Vorsorgemaßnahme bzw. Vater-Kind-Vorsorgemaßnahme ist eine stationäre medizinische Behandlung für Mütter und Väter, die durch ihre familiäre oder berufliche Situation gesundheitlich belastet oder gefährdet sind. Im Alltag hat sich hierfür der Begriff Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur etabliert. Dabei handelt es sich um ein therapeutisches Angebot, das eine aktive Teilnahme voraussetzt und gezielt die gesundheitliche Genesung und Erholung des Elternteils fördert. Diese Vorsorgemaßnahmen können mit oder ohne Kind in Anspruch genommen werden; ohne Kinder heißen sie Mütterkuren bzw. Väterkuren. Solche Vorsorgemaßnahmen berücksichtigen stets die individuellen Bedürfnisse der Mütter und Väter, die sich aus ihren persönlichen Belastungssituationen ergeben. So gibt es zum Beispiel Angebote zur Behandlung von psychischen Belastungen, Trennungssituationen oder Problemen bei der Erziehung und Versorgung chronisch kranker oder pflegebedürftiger Kinder.
- Die Mutter-Kind-Kur bzw. die Vater-Kind-Kur werden vom Haus- oder Facharzt verordnet.
- Der Aufenthalt dauert in der Regel drei Wochen.
- Kinder können Begleitkinder (ohne eigene Behandlung) oder Therapiekinder (mit eigener Behandlung) sein. Es ist aber auch möglich, dass Sie ohne Ihre Kinder zur Behandlung fahren.
- Eltern müssen für den Kuraufenthalt keinen Urlaub bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
- Die AOK wählt eine geeignete Vorsorgeklinik aus, berücksichtigt dabei aber so weit wie möglich Ihre Wünsche.
- Sie können die Vorsorgemaßnahme in der Regel nach vier Jahren wiederholen, wenn Sie aufgrund Ihrer familiären Situation erneut gesundheitlich belastet oder gefährdet sind.
Wann Kinder mitkommen können
Für Ihre Gesundheit kann es das Beste sein, wenn Sie sich getrennt von Ihren Kindern erholen. Anders als bei der Kinderreha steht bei einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur die Gesundheit des jeweiligen Elternteils im Mittelpunkt. Kinder können jedoch in der Regel bis zum Alter von zwölf Jahren mitfahren, wenn mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt ist:
- Die Kinder sind ebenfalls gesundheitlich gefährdet oder krank.
- Eine Trennung würde bei den Kindern zu psychischen Problemen führen.
- Die Beziehung zwischen Eltern und Kindern ist belastet.
- Die Kinder können nicht anderweitig betreut werden.
Für Kinder mit Behinderung gibt es keine Altersgrenze.
Wo und wann die Kur oder Reha stattfindet
Sobald der Antrag genehmigt ist, suchen wir zusammen mit Ihnen die geeignete Einrichtung aus. Die Klinik teilt Ihnen dann den Aufnahmetermin mit. In den meisten Vorsorgekliniken findet Hausaufgabenbetreuung oder Schulunterricht in kleinen Gruppen statt. Die Schule Ihres Kindes wird mit einbezogen. Mütter und Väter müssen somit nicht bis zu den Ferien warten, um die erforderliche Maßnahme anzutreten.
Passende Dokumente zum Download von der AOK
Kosten einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur
Wir übernehmen die Kosten für eine medizinisch notwendige Mutter-/Vater-Kind-Kur abzüglich Ihres gesetzlichen Eigenanteils.
- Mutter oder Vater zahlen pro Kalendertag 10 Euro Eigenbeteiligung.
- Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen nichts.
- Versicherte zahlen für die Reisekosten einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der tatsächlichen Kosten. Das sind pro Fahrt und Person mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
An- und Abreise zur Kur: Welche Kosten übernimmt die AOK?
Übernimmt die AOK die Kosten für An- und Abreise?
Ja, grundsätzlich übernehmen wir die Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV).
Was, wenn ich lieber mit dem eigenen Auto fahren möchte?
Dann erstatten wir Ihnen 20 Cent pro Kilometer. Hinweis: Hätte die Fahrt auch mit dem ÖPNV ausgereicht, dann übernehmen wir die Fahrkosten maximal in der Höhe, die Ihnen bei einer Fahrt mit dem ÖPNV entstanden wären.
Zahle ich selbst auch etwas dazu?
Ja, pro Person fallen 10 Prozent der Fahrkosten als Zuzahlung an, allerdings mit Unter- und Obergrenzen. Sie zahlen mindestens 5 Euro pro Fahrt, maximal 10 Euro und nie mehr als den tatsächlichen Fahrpreis.
Beispiele:
- Ihre Zugtickets kosten für die Hinfahrt 120 Euro. 10 Prozent davon sind 12 Euro. Da das mehr als 10 Euro sind beträgt Ihre Zuzahlung 10 Euro.
- Ihre Zugtickets kosten für die Rückfahrt 25 Euro. 10 Prozent davon sind 2,50 Euro. Das sind weniger als 5 Euro. Ihre Zuzahlung beträgt also 5 Euro.
- Ihre Zugtickets kosten für die Hinfahrt 85 Euro. 10 Prozent davon sind 8,50 Euro. Das liegt zwischen der Ober- und der Untergrenze. Die Zuzahlung beträgt also 8,50 Euro.
Ist meine An- und Abreise automatisch genehmigt?
Ja, in der Genehmigung der Mutter-/Vater-Kind-Kur sind An- und Abreise inbegriffen.
Ich fahre mit dem Auto. Übernimmt die AOK meine Parkgebühren?
Nein, die Kosten für Parkgebühren sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und können leider nicht erstattet werden.
Kann ich meine Transportkosten für Gepäck zur Erstattung einreichen?
Nein, Gepäckkosten bei Anreise mit dem ÖPNV gehören nicht zu den Fahrkosten.
Kann ich Verpflegungs- und Übernachtungskosten einreichen, die während der An- und Abreise entstehen?
Nein, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, die Ihnen während der An- oder Abreise entstehen, gehören nicht zu den Fahrkosten.
Jemand begleitet uns auf der Fahrt. Sind die Reisekosten erstattungsfähig?
Nein, Begleitpersonen zahlen ihre Fahrten in der Regel selbst, da bei Vorsorgekuren nicht davon auszugehen ist, dass eine Begleitung medizinisch notwendig ist.
Ich fahre mit dem Auto und zum Erreichen der Klinik muss eine Fähre genutzt werden. Übernimmt die AOK auch die Kosten für die Fähre?
Wir übernehmen einen Teil der Kosten, und zwar die für die Personenbeförderung. Die Beförderungskosten für das Auto übernehmen wir nicht, weil diese bei einer Vergleichsrechnung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht angefallen wären.
Wichtige Informationen Ihrer AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zum Ablauf unserer familienfreundlichen Regelung
Wie geht es weiter, nachdem Sie die Verordnung 64 bei der AOK eingereicht haben?
- Wir prüfen Ihren Antrag und benachrichtigen Sie.
- Sie dürfen sich selbst eine passende Einrichtung aussuchen und Sie reservieren dort einen für Sie passenden Aufnahmetermin.
Unsere Tipps:
- Überlegen Sie sich vorher, wie Sie die An- und Abreise mit Ihrem Kind/Ihren Kindern und Gepäck bewerkstelligen können und grenzen Sie danach Ihre Suche ein.
- Bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung können Sie z. B. im Internet nach „Mutter/Vater-Kind Vorsorgeeinrichtungen“ suchen oder Sie wenden sich an eine Beratungsstelle für Mütter/Väter an Ihrem Wohnort (z. B. KAG Müttergenesung, Diakonie und Müttergenesungswerk).
- Bitte erfragen Sie bei der Reservierung die IK-Nummer (Institutionskennzeichen) der Einrichtung, damit wir eine eindeutige Zuordnung beim Versenden der Kostenzusage treffen können.
- Bitte beachten Sie, dass zum Beginn einer Vorsorgemaßnahme keine laufende Arbeitsunfähigkeit bestehen darf, weil durch Arbeitsunfähigkeit keine Vorsorgefähigkeit gegeben ist.
Aufgrund des aktuell hohen Versorgungsbedarfes ist die Kostenzusage der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland aktuell bis zu 12 Monaten gültig (sofern zum Aufnahmetag eine gültige Mitgliedschaft bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland besteht).
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