Die Osteopathie

Die Osteopathie ist ein ergänzendes Therapieverfahren zur wissenschaftsorientierten Medizin mit dem Ziel, Bewegungseinschränkungen, Verhärtungen und Verspannungen zu lösen. So unterstützt die AOK die Behandlungsmethode.
Eine Therapeutin behandelt eine Patientin. Osteopathie kann die wissenschaftsorientierte Medizin ergänzen.© iStock / LightFieldStudios

Inhalte im Überblick

    Osteopathie – eine alternative Heilmethode

    Der Osteopathie liegt die Annahme zugrunde, dass sich Körperstrukturen und -funktionen gegenseitig beeinflussen und sich dadurch Störungen und Erkrankungen an einem Körperteil auf andere Bereiche des Körpers auswirken können. Mithilfe von Dehn-, Massage- und Grifftechniken sollen Blockaden und Verspannungen am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem gelöst werden. Das soll auch helfen, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren. Die Osteopathie versteht sich als ganzheitliche Methode, bei deren Anwendung der Therapeut, ein Osteopath, auf medizinische Geräte und Medikamente verzichtet.

    Übernimmt die AOK die Kosten für die Osteopathie?

    Osteopathische Behandlungen sind grundsätzlich eine private Leistung, die Sie selbst bezahlen. Die Kosten für die Behandlung werden Ihnen von Ihrem Osteopathen oder Ihrer Osteopathin in Rechnung gestellt. Einige Krankenkassen beteiligen sich jedoch an den Kosten – unter bestimmten Voraussetzungen auch die AOK. Je nach Region etwa im Rahmen von Gesundheitskonten, Bonusprogrammen oder zusätzlichen Gesundheitsleistungen. Wie Ihre regionale AOK Sie konkret unterstützt, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erstattet bis zu 240 Euro pro Jahr

    Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erstattet die Kosten für osteopathische Behandlungen von Erwachsenen mit bis zu 240 Euro je Kalenderjahr (60 Euro pro Sitzung für vier Behandlungen).

    Kinder und Jugendliche erhalten sogar bis 360 Euro je Kalenderjahr (60 Euro pro Sitzung für sechs Behandlungen).

    Erstattet werden jeweils 100 Prozent – (max. 60 Euro pro Behandlung) des Rechnungsbetrages.

    Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind:

    • Entsprechender Qualifikationsnachweis des Osteopathen.
    • Zur Erstattung sind die Rechnungen einzureichen – gerne schnell und unbürokratisch über die Meine AOK-App.

    Bei Fragen zur Qualifikation Ihres Therapeuten oder dem Qualifikationsnachweis können Sie sich direkt mit unserem AOK-Kundencenter in Verbindung setzen oder eine Anfrage per E-Mail-Sofortservice stellen.

    Unterlagen bequem online einreichen

    Rechnungen für Extra-Leistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung.

    Wie finde ich einen geeigneten Osteopathen oder eine Osteopathin?

    Eine zentrale Datenbank mit allen Osteopathinnen und Osteopathen, die für Ihre Behandlung infrage kommen, ist leider nicht vorhanden. Das liegt daran, dass sie in verschiedenen Berufsverbänden organisiert sind. Grundsätzlich gilt für die Suche: Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall.

    Aktualisiert: 30.12.2024

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