Erklärungen zur Barrierefreiheit von AOK-Apps

Die Barrierefreiheit der AOK-Apps
Erklärung zur Barrierefreiheit AOK Bonus-App
Der AOK-Bundesverband ist bemüht, seine Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die AOK Bonus-App.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die mobile Anwendung ist mit der BITV 2.0 und dem BGG wegen der folgenden noch anstehenden Optimierungen teilweise vereinbar.
- 1.4.4a Text auf 200% vergrößerbar (iOS)
- Webviews reagieren unter iOS nicht auf Änderung der Basisschriftgröße
- 2.1.1a Ohne Maus nutzbar (Android & iOS)
- manche Elemente in Formularen sind per Tastatur noch nicht erreichbar
- 2.4.7a Aktuelle Position des Fokus deutlich (Android & iOS)
- Fokuszustände sind teilweise schwer erkennbar
- 2.5.3a Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens (iOS)
- 3b. - "Beschreibung (erforderlich)" nicht aktivierbar
- 3.3.1a Fehlererkennung (iOS)
- 1c., 1d. - Fehlermeldung wird bei iOS nicht unmittelbar nach Absenden des Formulars vorgelesen
Nicht barrierefreie Inhalte
Leider war es nicht möglich, das vorliegende App-Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Die strukturelle Semantik von Überschriften ist nicht vollständig und konsistent. (Android & iOS)
- Die Bildschirmausrichtung wurde für eine Nutzung im Portraitmodus entworfen und bereitgestellt. (Android & iOS)
- Das Farbschema erfüllt nicht die erforderlichen Mindestkontraste. (Android & iOS)
- Die Tastaturbedienung, insbesondere von Overlays, muss optimiert werden. (iOS)
- Die Sprungmarken beim Anzeigeelementwechsel sind nicht korrekt gesetzt.
- Reihenfolgen von Sprungmarken sind noch nicht final und sinnvoll definiert.
- Bei unterschiedlichen Elementen sind noch keine oder falsche Rollen zugeordnet (iOS)
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02. Februar 2022 erstellt.
Die Prüfung der Konformität beruhte auf den 60 Prüfschritten des BITV-Tests durch ein Audit sowie einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 02. Februar 2022 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit und eventuelle weitere Mängel gerne mitteilen:
Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
- 1.4.4a Text auf 200% vergrößerbar (iOS)
Erklärung zur Barrierefreiheit „Meine AOK“-App
Der AOK-Bundesverband ist bemüht, seine mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Meine AOK-App.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Meine AOK-App ist mit der BITV 2.0 und dem BGG fast vollständig vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Leider war es nicht möglich, das vorliegende App-Angebot (Meine AOK-App) vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind auf dem Betriebssystem Android nicht barrierefrei:
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung. Die Meine AOK-App wurde für eine Nutzung im Portraitausrichtung (vertikal) entworfen und entwickelt.
- Die Passwort-Regeln haben keine einfache Sprache und sind unter Umständen kompliziert einzugeben.
- Die Aufnahme eines Lichtbildes für die elektronische Gesundheitskarte ist nur bedingt mit Screen Readern bedienbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind auf dem Betriebssystem iOS nicht barrierefrei:
- Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung. Die Meine AOK-App wurde für eine Nutzung im Portraitausrichtung (vertikal) entworfen und entwickelt.
- Die Passwort-Regeln haben keine einfache Sprache und sind unter Umständen kompliziert einzugeben.
- Die Aufnahme eines Lichtbildes für die elektronische Gesundheitskarte ist nur bedingt mit Screen Readern bedienbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 14.06.2021 erstellt.
Die Prüfung der Konformität beruhte auf einem Prüfbericht eines externen Audits sowie einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.12.2022 überprüft und aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit über unser E-Mail-Formular mitteilen:
Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin
Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Erklärung zur Barrierefreiheit „AOK Mein Leben“-App (Android)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „AOK Mein Leben“-App für die unter dem Betriebssystem Android (mind. Version 3.0.2) veröffentlichte mobilen Anwendung der AOK – Die Gesundheitskasse.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere mobilen Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Februar 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Einige Elemente sind noch nicht vollständig für die Bedienung mit der Tastatur optimiert.
- In einigen Eingabefeldern gibt der Screenreader bei ungültiger Eingabe das englische Wort „Error“ aus.
- Auf einigen Seiten werden zusammenhängende Informationen vom Screenreader nicht gruppiert ausgegeben.
- Einige Zahlenfolgen werden als zusammenhängende Zahlen, statt als einzelne Ziffern durch den Screenreader ausgegeben. Dies kann bei sehr langen Ziffernreihen zu Verständnisproblemen führen.
- Einige längere Texte, z. B. unter „Datensicherheit“ oder „Schadsoftware“, werden als ganzer Block durch den Screenreader ausgegeben, anstatt absatzweise.
- In einigen Fällen werden dekorative oder nicht interaktive Elemente durch den Screenreader fokussiert und ausgegeben.
- Einige Überschriften werden nicht als solche durch den Screenreader erkannt und ausgegeben.
- An einigen Stellen wurden fälschlicherweise interaktive Elemente als Überschriften ausgezeichnet.
- Einige Bilder sind nicht als dekorative Elemente gekennzeichnet und werden entweder ohne entsprechende Alternativtexte oder mit nicht aussagekräftigen Alternativtexten vom Screenreader ausgegeben.
- Der Zurück-Button wird auf einigen Seiten fälschlicherweise als „Nach oben“-Button vom Screenreader ausgegeben.
- Einige visuell dargestellte Informationen sind für Screenreader-Nutzende nicht zugänglich. Beispielsweise wird bei einem ePA-Dokument nicht kommuniziert, dass es als „nicht sichtbar“ definiert ist – diese Information wird ausschließlich durch ein Icon visuell vermittelt.
- Die App-Version im Seitenmenü wird nicht durch den Screenreader fokussiert oder ausgegeben.
- Bei der Navigation durch das Dashboard-Seitenmenü werden visuell nicht sichtbare Elemente durch den Screenreader weder fokussiert noch ausgegeben.
- Es gibt Fälle, in denen ausschließlich Farbe verwendet wird, um den Zustand von Elementen zu kommunizieren, ohne dass diese Information für Screenreader zugänglich ist. Zudem wird das erforderliche Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 nicht eingehalten.
- An manchen Stellen wird eine Überschrift fälschlicherweise in die Nummerierung einer Liste aufgenommen.
- Einige Elemente sind mit falschen Rollen versehen, Schaltflächen werden beispielsweise als Überschriften ausgegeben. Zudem gibt der Screenreader den Status bestimmter Elemente nicht korrekt aus.
- In manchen Fällen wird der Screenreader-Fokus beim Laden einer neuen Seite nicht an den Seitenanfang gesetzt, sondern direkt ans Ende.
- In bestimmten Fällen erhalten visuell versteckte Elemente fälschlicherweise den Fokus des Screenreaders.
- In der Impfpass-Ansicht erhalten bestimmte Schaltflächen fälschlicherweise zweimal hintereinander den Tastaturfokus.
- Auf einigen Seiten erhalten statische Elemente, wie Textabsätze, einen Tastaturfokus.
- In bestimmten Fällen ist es möglich, einen Tastaturfokus auf nicht sichtbare Elemente zu bewegen, ohne dass die Seite automatisch nach oben scrollt.
- Deaktivierte interaktive Elemente lassen sich in einigen Fällen nicht erneut aktivieren (z. B. Toggle-Buttons).
- In manchen Fällen werden Abkürzungen oder Akronyme nicht als solche erkannt und stattdessen als vollständige Wörter ausgegeben.
- In bestimmten Fällen gibt der Screenreader die Rollen von Elementen doppelt aus.
- Der Screenreader-Fokus ist in bestimmten Fällen zu klein oder nicht korrekt gesetzt.
- Auf einigen Seiten werden die Fehlermeldungen nicht visuell oder textlich kenntlich gemacht und bieten keine Hinweise zum korrekten Eingabeformat.
- In einigen Bereichen sind Text-Kontraste oder Nicht-Text-Kontraste noch nicht barrierefrei.
- Komplexe Zeigergesten verfügen teilweise noch nicht über eine Alternative mit einfacher Zeigereingabe.
- Einige Elemente sind noch nicht oder nicht vollständig für die Anwendung im Landscape Modus optimiert.
- Link- und Alternativtexte sind nicht immer korrekt ausgezeichnet.
- Skalierung ist noch nicht ausreichend optimiert.
- Textskalierung wird noch nicht überall ausreichend unterstützt.
- Es gibt Fälle, in denen die Skalierung von Texten zu einer nicht optimalen Darstellung und Bedienbarkeit führt.
- Teilweise sind Rollen, Status, Zweck, Kontextänderung und/oder Eigenschaften von Elementen nicht oder nicht ausreichend zugewiesen bzw. ausgegeben/ausgezeichnet.
- Nicht alle Listen (Aufzählungen) sind mit den dafür vorgesehenen Strukturelementen ausgezeichnet.
Kundenseitige Informationen/Web-Dokumentation konnten im Rahmen des Selbsttests nicht verifiziert werden.
Alle offenen Punkte in Bezug auf Barrierefreiheit werden sukzessive in den nächsten Versionen der App behoben.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 08.12.2021 erstellt und am 07.02.2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser E-Mail-Formular an:
Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10178 BerlinSchlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.deErklärung zur Barrierefreiheit „AOK Mein Leben“-App (iOS)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „AOK Mein Leben“-App für die unter dem Betriebssystem iOS (mind. Version 3.0.2) veröffentlichte mobile Anwendung der AOK – Die Gesundheitskasse.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere mobilen Anwendungen in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Februar 2025 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die mobile Anwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollumfänglich vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Einige Elemente sind noch nicht vollständig für die Bedienung mit der Tastatur optimiert.
- An einigen Stellen verfügen wichtige, informative Bilder über keinen oder nicht aussagekräftigen Alternativtext.
- Einige Bilder sind nicht als dekorative Elemente gekennzeichnet und werden entweder ohne entsprechende Alternativtexte oder mit nicht aussagekräftigen Alternativtexten vom Screenreader ausgegeben.
- In einigen Fällen enthält die Seite visuell versteckte Überschriften, die keinen Text enthalten, beispielsweise im Menü.
- In einigen Fällen kehrt der Tastaturfokus nicht zum auslösenden Element zurück. Wenn beispielsweise das Menü der App über den Schließen-Button geschlossen wird, wird der Fokus nicht auf den Menü-Button zurückgesetzt.
- Im Menü wird der Tastaturfokus doppelt dargestellt, wodurch nicht eindeutig erkennbar ist, welches Element aktuell fokussiert ist.
- In mehreren Fällen wird der Tastaturfokus deutlich versetzt dargestellt.
- Die Tastatur-Fokusreihenfolge ist in einigen Fällen nicht schlüssig und nachvollziehbar. In einigen Fällen bekommen beispielsweise nicht interaktive Elemente wie Textabsätze den Tastaturfokus.
- In einigen Fällen erhalten visuell versteckte Grafiken ohne Alternativtexte den Fokus des Screenreaders.
- In einigen Fällen werden Listenelemente nicht als solche von Screenreadern erkannt und ausgegeben.
- Manche Schaltflächen haben doppelte Rollen, beispielsweise sowohl als Button als auch als Überschrift, oder sie werden fälschlicherweise als Listen ausgegeben.
- Einige Schaltflächen sind mit falschen Rollen versehen. Beispielsweise wurde auf einigen Seiten die Rolle „Überschrift“ anstelle der korrekten Rolle „Button“ verwendet.
- In bestimmten Fällen werden Inhalte, die keine Überschriften sind, fälschlicherweise als solche ausgegeben.
- In einigen Fällen werden Überschriften von Screenreadern nicht oder nicht als solche ausgegeben.
- Es gibt Inhalte mit einer klaren Gliederung, bei denen jedoch keine oder keine passenden Überschriften-Elemente verwendet werden.
- Es gibt Fälle, in denen ausschließlich Farbe verwendet wird, um den Zustand von Elementen zu kommunizieren. Dabei wird das erforderliche Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 nicht eingehalten.
- In einigen Bereichen sind Text-Kontraste oder Nicht-Text-Kontraste noch nicht barrierefrei.
- Komplexe Zeigergesten verfügen teilweise noch nicht über eine Alternative mit einfacher Zeigereingabe.
- Einige Beschriftungen von Formular- und Bedienungselementen sind nicht (programmatisch) mit diesen verknüpft, wodurch sie beispielsweise beim Fokussieren der Formularelemente nicht vom Screenreader ausgegeben werden.
- In bestimmten Fällen gibt der Screenreader beim Fokussieren einer Schaltfläche weder eine Rolle noch einen zugänglichen Namen aus.
- Der zugängliche Name des Buttons „Daten und Dokumente hinzufügen (Plus-Taste)“ wird auf einigen Seiten vom Screenreader nicht ausgegeben. Zudem ist die Aktivierung dieses Buttons mit dem Screenreader nicht möglich. Auch der Button „Bestätigen“ lässt sich auf einigen Seiten mit dem Screenreader nicht aktivieren.
- In bestimmten Fällen sind Links fälschlicherweise mit der Rolle „Button“ versehen.
- Auf einigen Seiten wurden bestimmte Schaltflächen fälschlicherweise in zwei separate Schaltflächen aufgeteilt, da sowohl die Beschriftung als auch die Schaltfläche selbst interaktiv mit einer entsprechenden Rolle versehen wurden.
- In einigen Fällen werden aktive Schaltflächen vom Screenreader fälschlicherweise als deaktiviert ausgegeben.
- Das Datum wird nicht in allen Fällen im korrekten Format ausgegeben.
- Wenn eine Impfung ausgewählt wird, stimmt die visuelle Beschriftung der Impfung nicht mit der Ausgabe des Screenreaders überein.
- Die Icons in der Tabelle des Medikationsplans verfügen über keine Alternativtexte. Stattdessen werden lediglich die Dateinamen ausgegeben.
- Die Tabellen des Medikationsplans sind für Screenreader-Nutzende nicht vollständig zugänglich, da die Verknüpfung zwischen Datenzellen und Spaltenüberschriften fehlt.
- Einige der in der App zum Download angebotenen PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei gestaltet.
- Es gibt Fälle, in denen der Fokus des Screenreaders auf Elemente gelegt wird, die von anderen Elementen, wie beispielsweise Schaltflächen überlagert werden.
- In bestimmten Fällen ist der Fokus des Screenreaders erheblich versetzt, so dass visuell nicht erkennbar ist, welches Element den Fokus des Screenreaders besitzt.
- Auf einigen Seiten werden die Fehlermeldungen nicht visuell oder textlich kenntlich gemacht und bieten keine Hinweise zum korrekten Eingabeformat.
- Es gibt Fälle, in denen Abkürzungen vom Screenreader nicht verständlich ausgegeben werden.
- Bei der Aktivierung einiger Formularelemente, wie Checkboxen, kann es vorkommen, dass der Tastaturfokus automatisch auf ein anderes Element verschoben wird.
- Beim Bearbeiten von Eingabefeldern wird in einigen Fällen der Fokus des Screenreaders nicht verschoben oder die Position wird nicht vom Screenreader angegeben. Darüber hinaus wird bei der Auswahl von Text der ausgewählte Text nicht vom Screenreader wiedergegeben.
- Die Zeitbegrenzung für die verfügbare Anmeldedauer ist nicht abschaltbar oder verlängerbar und eine Warnung vor Ablauf der Zeit erfolgt nicht.
- Die Systemfunktion „Fetter Text“ wird von der App nicht unterstützt.
- Einige Elemente sind noch nicht oder nicht vollständig für die Anwendung im Landscape Modus optimiert.
- Link- und Alternativtexte sind nicht immer korrekt ausgezeichnet.
- Die Textskalierung wird noch nicht überall ausreichend unterstützt.
- Es gibt Fälle, in denen die Skalierung von Texten zu einer nicht optimalen Darstellung und Bedienbarkeit führt.
- Teilweise sind Rollen, Status, Zweck, Kontextänderung und/oder Eigenschaften von Elementen nicht oder nicht ausreichend zugewiesen bzw. ausgegeben/ausgezeichnet.
- Nicht alle Listen (Aufzählungen) sind mit den dafür vorgesehenen Strukturelementen ausgezeichnet.
Kundenseitige Informationen/Web-Dokumentation konnten im Rahmen des Selbsttests nicht verifiziert werden.
Alle offenen Punkte in Bezug auf Barrierefreiheit werden sukzessive in den nächsten Versionen der App behoben.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 08.12.2021 erstellt und am 07.02.2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser E-Mail-Formular an:
Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10178 BerlinSchlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.
Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.deErklärung zur Barrierefreiheit „AOK Mein Leben“-App (MacOS und Windows)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „AOK Mein Leben“-App für MacOS und Windows (mind. Version 2.5.0) veröffentlichten Webanwendung der AOK – Die Gesundheitskasse.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webanwendung im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Oktober 2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der Überprüfung ist die Webanwendung mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Nicht alle Textabsätze sind mit geeigneten Strukturelementen ausgezeichnet und erfüllen damit nicht das WCAG Erfolgskriterium 1.3.1.
- Beschriftungen von Formularfeldern (Checkboxen) sind in einigen Fällen nicht programmatisch den Feldern zugeordnet. Somit wird das WCAG Erfolgskriterium 1.3.1 nicht erfüllt.
- Einige interaktive Elemente wie Links sind mit der Tastatur erreichbar, aber nicht bedienbar und erfüllen damit nicht das WCAG Erfolgskriterium 2.1.1.
- Die Inhalte/Listeneinträge von in der Anwendung verwendeten Comboboxen (Kombinationsfelder) bekommen einen nicht deutlich hervorgehobenen/erkennbaren Tastaturfokus. Somit wird das WCAG Erfolgskriterium 2.4.7 nicht erfüllt.
- Die Inhalte/Listeneinträge von in der Anwendung verwendeten Comboboxen (Kombinationsfelder) werden von Screenreadern nicht ausgegeben. Somit wird das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 nicht erfüllt.
PDFs wurden mit Adobe Acrobat Pro DC Version 2022.002.20212 barrierefrei gestaltet und mit Adobe Reader getestet.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 08.12.2021 erstellt und am 17.10.2022 aktualisiert.
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Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10178 Berlin
Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Erklärung zur Barrierefreiheit „AOK 2-Faktor“-App
Der AOK-Bundesverband ist bemüht, seine mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „AOK 2-Faktor“-App.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die „AOK 2-Faktor“-App ist mit der BITV 2.0 und dem BGG teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Leider war es nicht möglich, das vorliegende App-Angebot (AOK 2-Faktor) vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind auf dem Betriebssystem Android nicht barrierefrei:
- Informationen aus Hinweisen und Fehlern, die unterhalb der jeweiligen Eingabefelder dargestellt werden, sind für Screenreader-Nutzende nicht verfügbar, wenn sie das Feld fokussieren.
- Von Nutzenden in den Systemeinstellungen definierte Textgrößen werden in der horizontalen Ausrichtung des Smartphones nicht unterstützt
- Das verwendete Farbschema für die Beschriftungen von Eingabefeldern liegt deutlich unterhalb des geforderten Mindestwertes von 4,5:1.
- Bei den in den Layern bereitgestellten Informationen (z.B. Aktivierungscode) sind keine Überschriften ergänzt. Die Schaltflächen des Menüs sowie in den Layern sind nicht mit der entsprechenden Rolle (Schaltfläche) ausgezeichnet.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind auf dem Betriebssystem iOS nicht barrierefrei:
- Wird in den Eingabefeldern durch den Nutzer etwas eingetragen, stehen keine programmatischen Beschriftungen mehr zur Verfügung. Aufgetretene Fehler werden beim Absenden eines Formulars lediglich visuell vermittelt.
- Von Nutzenden in den Systemeinstellungen definierte Textgrößen werden in der App nicht berücksichtigt und auch die horizontale Ausrichtung des Smartphones wird nicht unterstützt.
- Die verbleibende Zeit bei einer Freigabe-Transaktion wird für Screenreader-Nutzer nicht automatisch vermittelt.
- Das verwendete Farbschema für die Beschriftungen von Eingabefeldern liegt deutlich unterhalb des geforderten Mindestwertes von 4,5:1.
- Bei den in den Layern bereitgestellten Informationen (z.B. Aktivierungscode) sind keine Überschriften ergänzt. Die Schaltflächen des Menüs sowie in den Layern sind nicht mit der entsprechenden Rolle (Schaltfläche) ausgezeichnet.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.10.2022 erstellt.
Die Prüfung der Konformität beruhte auf einem Prüfbericht eines externen Audits, gemäß BITV-Test, sowie einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.10.2022 überprüft.Feedback und Kontaktangaben
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AOK-Bundesverband GbR
Rosenthaler Str. 31
10178 BerlinDurchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 BerlinTelefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Erklärung zur Barrierefreiheit „AOK GESA“-App
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen ist bemüht ihre Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die „AOK GESA“-App (Android OS)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die mobile Anwendung ist mit der BITV 2.0 und dem BGG teilweise vereinbar.
Eine zusätzliche Überprüfung durch einen externen Dienstleister ist beauftragt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Leider war es nicht möglich, das vorliegende App-Angebot („AOK GESA“- App) vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:
iOS-Version der „AOK GESA“-App:
- Die Auswahl der Links in den Checkboxen auf der Login-Seite bei gleichzeitiger Benutzung des Screenreaders ist zu optimieren.
- Die Vergrößerung des anzuzeigenden Texts ist limitiert.
- Die simultane Nutzung des Screenreader und der Tastatur ist zu optimieren.
- Tastaturbedienung muss optimiert werden.
Android-Version der „AOK GESA“- App:
- Die simultane Nutzung des Screenreader und der Tastatur ist zu optimieren.
- Tastaturbedienung muss optimiert werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.02.2023 erstellt.
Die Prüfung der Konformität beruhte auf den Prüfschritten des BITV-Tests.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.02.2023 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit und eventuelle weitere Mängel über unser E-Mail-Formular mitteilen:
Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover
Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de