Bei Hörschäden: Hörgerät und Cochlea-Implantat
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Inhalte im Überblick
Hörgeräte als Hilfsmittel
Hilfsmittel, wie beispielsweise ein Hörgerät, erleichtern den Alltag und verbessern die Lebensqualität. Wenn Ihr Arzt festgestellt hat, dass Sie ein Hörgerät benötigen, stellt er für Sie eine Verordnung aus. Der von Ihnen gewählte Hörakustiker führt nach Vorlage der Verordnung eine Erprobung verschiedener Geräte mit Ihnen durch. Er ist laut Vertrag dazu verpflichtet, mindestens ein Hörgerät ohne Aufzahlung anzubieten, und rechnet die Kosten direkt mit der AOK ab. Im Nachgang anfallende Reparaturen sowie der Ersatz von Ohrpassstücken übernimmt ebenfalls die AOK für Sie. Wenden Sie sich einfach direkt an Ihren Akustiker. Von Ihnen ist lediglich die gesetzliche Zuzahlung zu leisten.
Cochlea-Implantate für schwerhörige und gehörlose Menschen
Das Cochlea-Implantat kann von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt empfohlen werden, wenn bei Ihnen oder Ihrem Kind auf einem oder beiden Ohren eine besonders starke Schwerhörigkeit oder Taubheit vorliegt. Damit lernen viele Betroffene nach einiger Zeit, gut zu hören. Voraussetzung ist jedoch, dass die Hörschnecke (Cochlea), die Hörbahnen und das Hörzentrum im Gehirn funktionsfähig sind. Um das zu überprüfen, führt der Arzt im Vorfeld verschiedene Tests und Untersuchungen durch.
Hören mit dem Cochlea-Implantat
Das Cochlea-Implantat übernimmt die Funktion des Innenohrs. Damit der Patient hören kann, stimuliert das Implantat den Hörnerv mithilfe elektrischer Impulse.
Aufbau des Implantats
Was passiert beim Einsetzen des Implantats?
Wie funktioniert das Hörimplantat?
Wie verläuft die Nachsorge?
Je eher behandelt, desto besser die Erfolge
Welche Kosten übernimmt die AOK?
Für alle Hilfsmittel gilt: Die AOK schließt Verträge mit präqualifizierten Leistungserbringern. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für medizinisch notwendige Hilfsmittel übernommen. Auch die Nachbetreuung und Reparatur der Hilfsmittel sind von dieser vertraglichen Regelung umfasst.
Wenn im Falle des Cochlea-Implantats alle medizinischen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, trägt die AOK die Kosten für den Eingriff und die lebenslange Nachsorge.
Mit der AOK-Hilfsmittelsuche den passenden Anbieter finden
Über die AOK-Hilfsmittelsuche finden Sie Anbieter von Hilfsmittelprodukten, die einen Versorgungsvertrag mit der AOK geschlossen haben. Wenn Sie ein Hilfsmittel von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet bekommen haben, finden Sie hier einen Anbieter in Ihrer Nähe, der Ihnen das jeweilige Produkt bereitstellt.
Das zahlen Sie dazu
Die Zuzahlung für Ihr Hörgerät beträgt zehn Prozent des Kaufpreises, mindestens fünf und maximal zehn Euro. Das ist gesetzlich für alle Krankenkassen gleichermaßen festgelegt. Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitet, tragen Sie die dadurch verursachten entstehenden Mehrkosten selbst. Dies gilt im Folgenden auch für notwendige Reparaturen solcher Geräte. Über eventuell entstehende Mehrkosten hat Sie Ihr Akustiker im Rahmen der Erprobung aufzuklären.
Bei Cochlea-Implantaten ist in der Regel keine Zuzahlung fällig. Die Kosten trägt die AOK.
Welchen zusätzlichen Service bietet meine AOK beim Thema Hörschäden?
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