AOK Mein Leben – Die elektronische Patientenakte (ePA) Ihrer AOK

Die AOK stellt ihren Versicherten eine persönliche elektronische Patientenakte (ePA) bereit. Welchen Service die ePA bietet, wie sicher die Daten darin gespeichert sind und was Nutzer bei der Anwendung beachten sollten.
Eine junge Frau betrachtet ihr Smartphone. Die AOK bietet ihr die Möglichkeit einer elektronischen Patientenakte.© iStock / Inside Creative House

Inhalte im Überblick

    Das kann die elektronische Patientenakte

    Die elektronische Patientenakte stellt in Ihrer Gesundheitsversorgung das zentrale digitale Bindeglied zwischen Ihnen und den Akteuren im Gesundheitswesen dar. Zu diesen Akteuren gehören zum Beispiel Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken. Über Ihre „AOK Mein Leben"-App haben Sie zu jeder Zeit und an jedem beliebigen Ort Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten und können diese eigenständig verwalten. So ist es möglich, dass Sie Ihre gesamten medizinischen Dokumente, wie zum Beispiel Arzt- und Krankenhausberichte oder Ihren Medikationsplan zentral an einem Ort speichern.

    Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, Dokumente, die Sie in der Vergangenheit in Papierform erhalten haben, digital in die elektronische Patientenakte einzupflegen. Sie können verschiedenen medizinischen Einrichtungen eine Freigabe für Ihre gespeicherten Daten erteilen, sodass die Daten eingesehen, eingespielt oder entfernt werden können.

    • Ihre Vorteile mit der elektronischen Patientenakte

      • Sie haben zu jeder Zeit und an jedem Ort über Ihr Smartphone Zugriff auf Ihre medizinischen Daten
      • Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über Ihren PC oder Laptop auf Ihre medizinischen Daten zuzugreifen
      • Sie können von Ihnen ausgewählte medizinische Einrichtungen (Ärzte, Krankenhäuser, etc.) Ihre Gesundheitsinformationen zur Verfügung stellen
      • Sie entscheiden, wer Zugriff auf Ihre Daten hat
      • Sie vermeiden überflüssige Doppeluntersuchungen durch eine höhere Datentransparenz
      • Sie stärken damit Ihr Arzt-Patientenverhältnis, da Ihr Arzt die benötigten Informationen schnell zur Hand hat
      • Sie fördern Ihre eigene Selbstbestimmung und Gesundheitskompetenz
    • Funktionen der elektronischen Patientenakte

      Ärzte, die eine entsprechende Berechtigung von Ihnen erhalten haben, können folgende Daten in Ihrer elektronischen Patientenakte ablegen:

      • Medizinische Daten zur Behandlung, zum Beispiel Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen
      • Arztbriefe, die im Zuge einer (zahn-)ärztlichen Behandlung erstellt wurden
      • Elektronischer Medikationsplan und Notfalldatensatz, falls Sie diese bereits auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte nutzen.

      Seit dem 01. Januar 2022 gibt es zusätzlich folgende Funktionen:

      • das elektronische Zahn-Bonusheft
      • das elektronische Untersuchungsheft für Kinder
      • den elektronischen Mutterpass
      • die elektronische Impfdokumentation
      • elektronische Verordnungen
      • Krankenkassendaten über von Ihnen in Anspruch genommene Leistungen
      • Verfeinerte Berechtigungssteuerung
      • Festlegung von Vertretern
      • Datenmitnahme bei Wechsel der Krankenkasse

    So erhalten Sie Ihre elektronische Patientenakte

    Ab Januar 2025 erhalten alle Versicherten automatisch eine ePA, wenn sie dem nicht widersprechen.

    Sie können Ihre ePA auf drei verschiedenen Wegen nutzen: über Smartphone, auf PCs und Notebooks sowie mit der elektronischen Gesundheitskarte in der Arztpraxis.

    • Smartphone: Sie finden die „AOK Mein Leben“-App im Google Play Store und im App Store von Apple.
    • PC oder Laptop: Nutzen Sie den Desktop Client, um Ihre elektronische Patientenakte zu verwalten.
    • als offline Version mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK).

    Schritt für Schritt zur „AOK Mein Leben“- App

    In 7 Schritten zur eigenen elektronischen Patientenakte (ePA)

    1. Start des Registrierungsprozesses in der „AOK Mein Leben“-App

    2. Bestätigung der AOK-Mitgliedschaft mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

    3. Start des Registrierungsprozesses in der „AOK Mein Leben“- App

    4. GesundheitsID-Code vergeben

    5. Identifikationsprozess für noch mehr Sicherheit Ihrer Daten

    6. Login nach Registrierung

    7. Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) einrichten

    1. Start des Registrierungsprozesses in der „AOK Mein Leben“-App

    01/07

    Laden Sie die „AOK Mein Leben“- App herunter und öffnen Sie diese. Zunächst wird Ihnen als Einführung gezeigt, welche Funktionen die „AOK Mein Leben“-App beinhaltet.

    Passende Dokumente zum Download von der AOK

    So sicher sind Ihre Daten

    Nur Sie allein haben Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten und ausschließlich Sie können verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen eine Freigabe für Ihre Dokumente erteilen und Zugriff gewähren. Diese Faktoren machen Ihre Daten dabei sicher:

    • Zwei-Faktor-Authentifizierung

      Die „AOK Mein Leben“-App kann ausschließlich von Ihnen bedient werden. Eine sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung sorgt dafür, dass ein sicherer Zugang garantiert ist.

      • Der erste Faktor ist hierbei die Anmeldung in der „AOK Mein Leben"-App mit Ihren persönlichen Daten. Dazu geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an und vergeben ein sicheres Passwort.
      • Den zweiten Faktor stellt Ihr aktuell genutztes Smartphone dar. Ausschließlich auf diesem Endgerät ist durch ein Verifizierungsverfahren eine Anmeldung in der App möglich.

      Zusätzlich müssen Sie die „AOK Mein Leben"-App abhängig von den Funktionen Ihres Endgeräts mit folgenden Optionen schützen:

      • Fingerabdruck
      • PIN-Verfahren
      • Gesichtserkennung
    • Datenverschlüsselung

      Alle Dokumente werden in Ihrer elektronischen Patientenakte verschlüsselt abgelegt. Die AOK hat als Anbieter der ePA keinen Zugriff auf Ihre gespeicherten Gesundheits- und Krankheitsdaten. Ihre Daten sind Ende-zu-Ende verschlüsselt und werden in Deutschland gespeichert. Das heißt, dass die Datenschutzanforderungen unter das deutsche und europäische Datenschutzrecht (EU-DSGVO) fallen.

    • Telematikinfrastruktur – ein hochsicheres Netzwerk

      Ermöglicht wird die elektronische Patientenakte durch die sogenannte Telematikinfrastruktur. Dieses hochsichere digitale Netzwerk verbindet die IT-Systeme aller Akteure im Gesundheitswesen.

      Während Sie über die App mittels Smartphone oder mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte plus PIN-Verfahren an der Telematikinfrastruktur teilnehmen und Ihre Dokumente freigeben, können sämtliche Akteure dies nur mit einem elektronischen Heilberufs- oder Praxisausweis.

    Ihre persönlichen Dokumente in der ePA

    Sie selbst können Dokumente in der „AOK Mein Leben“-App einsehen und ablegen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine medizinische Einrichtung (zum Beispiel Ihre Arztpraxis) zu berechtigen, Dokumente in Ihrer elektronischen Patientenakte einzusehen, einzustellen oder zu löschen.

    In der „AOK Mein Leben“-App gibt es drei Arten von Dokumentenordnern:

    • „Von mir“ – von Ihnen hochgeladene Dokumente
    • „Von Ärzten“ – Arztdokumente, die von Ärzten eingestellt werden, die Sie berechtigt haben
    • „Von der AOK“ – Dokumente Ihrer AOK

    Sie entscheiden, welche Dokumente eine medizinische Einrichtung einsehen darf.

    • Wo finden Versicherte die „AOK Mein Leben“-App?

      Die App steht seit 01. Januar 2021 für Smartphones mit Android-Betriebssystem bei Google Play und für Apple Geräte mit iOS-Betriebssystem im App Store zum Download zur Verfügung. Seit dem 01.01.2022 können Sie die App auch über Ihren PC oder Laptop nutzen.

      Apple Store

      Google Play Store

    • Welche Daten sind in der elektronischen Patientenakte (ePA) abrufbar?

      Seit dem Start der ePA am 1. Januar 2021 können Ärzte, die eine entsprechende Berechtigung von ihrem Patienten erhalten haben, folgende Daten in der ePA ablegen:

      • Medizinische Daten zur Behandlung, z. B. Befunde, Diagnosen und Therapiemaßnahmen
      • Arztbriefe, die im Zuge einer (zahn-)ärztlichen Behandlung erstellt wurden
      • Elektronischer Medikationsplan und Notfalldatensatz, falls die Versicherten diese bereits auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte(eGK) nutzen

      Seit dem 1. Januar 2022 ist es für Sie möglich, unter anderem folgende Daten in Ihrer elektronischen Patientenakte einzusehen:

      • das Zahn-Bonusheft
      • das Untersuchungsheft für Kinder
      • den Mutterpass
      • die Impfdokumentation
      • Verordnungen
      • Krankenkassendaten über in Anspruch genommene Leistungen

      Zudem sind seit 1. Januar 2023 folgende Inhalte verfügbar:

      • Daten zur pflegerischen Versorgung
      • Elektronische Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit
      • Speicherung sonstiger von behandelnden Ärztinnen und Ärzten oder anderen Leistungserbringern bereitgestellter Daten, zum Beispiel Ernährungsinformationen und Ernährungspläne
      • Zusätzliche Anwendungen der Krankenkassen
      • Möglichkeit zur Freigabe der Daten für die Forschung
    • Gibt es eine Pflicht für Leistungserbringer Daten in eine ePA zu speichern?

      Versicherte haben einen Anspruch darauf, dass ein Arzt, Krankenhaus oder Apotheker persönliche Behandlungsdaten in der ePA ablegt. Die Voraussetzung dafür ist, dass der Leistungserbringer bereits die technischen Voraussetzungen erfüllt, um das tun zu können. Auch medizinisches Personal kann die ePA befüllen.

    • Wer kann wie auf Daten in der ePA zugreifen?

      Versicherte können die Daten mit Ärzten in Praxen und Kliniken, Apothekern und medizinischem Personal teilen. Die technische Umsetzung erfolgt über die sogenannte Telematikinfrastruktur, eine hochsichere digitale Vernetzung der IT-Systeme aller Akteure im Gesundheitswesen. Die Nutzer dieser Infrastruktur sind für den Schutz der gespeicherten und abgerufenen Patientendaten verantwortlich.

    • Einsicht in die gedruckte Patientenakte

      Mit der elektronischen Patientenakte bekommen Versicherte einen schnellen und einfachen Überblick über ihre Gesundheitsdaten. Schon heute haben sie Auskunftsrechte gegenüber ihren Ärzten. Sie können zum Beispiel Einsicht in ihre gedruckte Patientenakte verlangen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

    • Nutzungsbedingungen und Datenschutz

      Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der ePA den folgenden Nutzungsbedingungen unterliegt. Lesen Sie diese bitte vor der ersten Nutzung der ePA aufmerksam durch. Vor Beantragung einer elektronischen Patientenakte empfiehlt es sich, die Datenschutzerklärung für die elektronische Patientenakte der AOK und die ab 1. August 2022 gültigen Informationen zur Datenverarbeitung für die ePA zu lesen.

    Wie Sie die ePA ohne Smartphone nutzen

    Grundsätzlich funktioniert die ePA für alle Versicherten ab Januar 2025 auch ohne Smartphone. Eine zusätzliche Anmeldung ist nicht erforderlich.

    Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und der dazugehörige PIN sind der Schlüssel zu Ihrer ePA, ähnlich wie beim E-Rezept. Sie geben damit in einer medizinischen Einrichtung den Zugriff auf Ihre Daten frei. Mehr brauchen Sie dafür nicht.

    Aktualisiert: 29.07.2024

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