Familienversicherung
Inhalte im Überblick
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Kostenlos mitversichert: Als familienversicherte Person zahlen Sie keine eigenen Beiträge.
- Alle Familienangehörigen genießen denselben Schutz.
- Familienversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von allen Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten).
Voraussetzungen für die Familienversicherung
- Der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort aller Familienangehörigen liegt in Deutschland.
- Das Familienmitglied ist entweder Kind eines Mitglieds einer gesetzlichen Krankenversicherung oder eines familienversicherten Kindes oder es ist verheiratet beziehungsweise eingetragen verpartnert mit einem Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung.
- Für Familienmitglieder, die aufgenommen werden möchten, gelten Einkommensgrenzen. Das monatliche Gesamteinkommen darf 505 Euro (gilt für 2024) nicht übersteigen.
- Für Kinder gibt es Altersgrenzen in der Familienversicherung. Generell ist Ihr Nachwuchs bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mitversichert. Darüber hinaus bleibt die Familienversicherung bis zum vollendeten 23. Lebensjahr bestehen, wenn die Kinder noch nicht erwerbstätig sind. Gehen sie noch zur Schule, Hochschule oder absolvieren sie eine Berufsausbildung, sind sie bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mitversichert. Auch für Kinder gelten die genannten Einkommensgrenzen. Unter Umständen kann eine Verlängerung bis zum 26. Lebensjahr erfolgen, wenn ein freiwilliger Wehrdienst oder gesondert geregelter Freiwilligendienst absolviert wurde.
- Für Kinder mit Behinderung kann eine Familienversicherung ohne Altersgrenze geprüft werden.
- Leben die Familienangehörigen im Ausland, so ist unter anderen Voraussetzungen gegebenenfalls auch eine Absicherung für den Krankheitsfall möglich. Es gelten jedoch andere Voraussetzungen. Bitte setzen Sie sich für die Klärung direkt mit Ihrer AOK vor Ort in Verbindung.
FAQ: in allen Lebenslagen gut familienversichert
Die Familienversicherung bei der AOK ist für Groß und Klein eine super Sache. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, erfahren Sie in der nachfolgenden FAQ zu den Voraussetzungen einer Familienversicherung.
Kinder in der Familienversicherung
Wer gilt als „Kind“ im Sinne der Familienversicherung?
Als Kinder gelten nicht nur leibliche und Adoptivkinder. Auch Kinder des Ehe- beziehungsweise gesetzlichen Lebenspartners, der Ehepartnerin oder der gesetzlichen Lebenspartnerin, Enkel und Pflegekinder können bei Ihnen mitversichert werden. Voraussetzung: Sie leben in Ihrem Haushalt oder werden überwiegend von Ihnen unterhalten.
Was ist, wenn beide Eltern gesetzlich krankenversichert sind?
Sind Sie als Eheleute oder eingetragener Lebenspartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerin in unterschiedlichen Krankenkassen versichert, so haben Sie die freie Wahl, in welcher Krankenkasse Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder versichern.
Was gilt für die Kinder, wenn der andere Elternteil privat krankenversichert ist?
Ein Kind kann nicht bei der AOK mitversichert werden, wenn der mit dem Kind verwandte Ehepartner oder die mit dem Kind verwandte Ehepartnerin nicht gesetzlich versichert ist und sein oder ihr Einkommen monatlich 5.775 Euro (gilt für 2024) übersteigt und regelmäßig über dem Einkommen des Mitglieds liegt. Dasselbe gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften. Auch wenn die private Versicherung bereits Ende 2002 bestand, das Gehalt des betreffenden Elternteils mehr als 5.175 Euro (gilt für 2024) beträgt und regelmäßig über dem Einkommen des Mitglieds liegt, ist es ausgeschlossen, das Kind bei der AOK mitzuversichern.
Alters- und Einkommensgrenzen
Welche Altersgrenzen gelten für die Familienversicherung?
- Kinder können in der Familienversicherung sein, bis sie volljährig sind. Voraussetzung: Ihr Einkommen übersteigt nicht die nachfolgend genannten Einkommensgrenzen.
- Für Kinder, die nicht erwerbstätig sind, gilt darüber hinaus die Altersgrenze bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
- Kinder, die studieren, noch zur Schule gehen oder eine nicht sozialversicherungspflichtige Berufsausbildung absolvieren, können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres familienversichert bleiben. Hierzu ist ein Nachweis erforderlich.
- Bei geleistetem Wehr- und Zivildienst sowie Freiwilligendienst kann sich die Altersgrenze nach hinten bis zum Ende der Dienstzeit (maximal um 12 Monate) verschieben.
- Kindern mit Behinderung steht die Familienversicherung zeitlich unbegrenzt offen, wenn sie nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Weitere Voraussetzung: Die Familienversicherung hat bereits bestanden, als die Behinderung eintrat. Die Behinderung muss mindestens sechs Monate vorliegen.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Familienversicherung?
- Das monatliche Gesamteinkommen des mitversicherten Familienangehörigen darf 505 Euro (gilt für 2024) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie ein regelmäßiges Arbeitsentgelt über 538 Euro bekommen. Eine Mitversicherung in der beitragsfreien Familienversicherung ist dann ausgeschlossen. Sollten Sie jedoch geringfügig beschäftigt sein und ein monatliches Arbeitsentgelt bis zu 520 Euro (ab 2024: 538 Euro) beziehen, ist eine Familienversicherung für Sie möglich.
- Die genannten Einkommensgrenzen gelten auch für Kinder und Studierende sowie für Rentner und Rentnerinnen. Der Teil der Rente, der für Zeiten der Kindererziehung gezahlt wird, bleibt bei der Berechnung unberücksichtigt.
- Eine kurzfristige Beschäftigung steht einer Familienversicherung nicht entgegen. Sie darf drei Monate beziehungsweise 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
- Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.
Familienversicherung für Studierende, Selbstständige, Rentebeziehende und während der Wanderjahre
Bin ich als studierende Person weiterhin familienversichert?
Studierende können bis zum 25. Lebensjahr familienversichert sein, wenn das Gesamteinkommen nicht überschritten wird und weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Anschließend ist die studentische Krankenversicherung bis zum 30. Lebensjahr möglich.
Können Selbstständige in der Familienversicherung mitversichert werden?
Eine hauptberufliche Selbstständigkeit ist ein Ausschlusskriterium für die Familienversicherung. Möglich ist die Familienversicherung, wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind und Ihren Lebensunterhalt in erster Linie durch andere Einnahmen als solche aus selbstständiger Tätigkeit bestreiten.
Erhalten Sie zur Förderung einer Existenzgründung einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit, liegt nach dem Recht der Arbeitsförderung eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit vor. In diesem Fall ist die Familienversicherung ausgeschlossen.
Bin ich als Rente beziehende Person weiterhin familienversichert?
Unter zwei Bedingungen können Sie als Rentner oder Rentnerin in der Familienversicherung sein:
- Sie erfüllen die Vorversicherungszeit für die eigene Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentenbeziehenden nicht.
- Ihr persönliches Einkommen übersteigt die Grenze von monatlich 505 Euro nicht.
Kann ich mich während der Wanderjahre familienversichern?
Manche Gesellen und Gesellinnen gehen nach Abschluss ihrer Lehre auf Wanderschaft. Da Sie sich mit Erhalt des Gesellenbriefes nicht mehr in der Ausbildung befinden, ist eine Familienversicherung nur bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres möglich, sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Sobald Sie die Einkommens- oder Altersgrenze erreichen, müssen Sie sich freiwillig krankenversichern. Aufgrund des geringen Einkommens während der Walz werden Sie aber beitragsrechtlich Studierenden gleichgestellt und zahlen nur einen ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung.
Familienversicherung und private Krankenversicherung
Kann ich familienversichert werden, wenn ich bislang privat versichert war?
Grundsätzlich ja, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Aber: Während der Mutterschaftsfrist und der Elternzeit ist die kostenlose Mitversicherung nicht möglich, wenn Sie nicht unmittelbar zuvor Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren.
Familienversicherung bei Ihrer AOK beantragen
Sie sind Mitglied der AOK und möchten Angehörige familienversichern? Hier geht’s zum Antrag Ihrer AOK. Einfach ausfüllen, online oder per Post versenden und den Gesundheitsschutz für die ganze Familie sichern.
Werden Sie jetzt Mitglied bei der AOK
Schnell und einfach unser Onlineformular ausfüllen und Mitglied werden.
Weitere Infos für Familien
Leistungen für Familien & Kinder
Die AOK bietet besondere Leistungen für Familien und Kinder an.
Mutterschaftsgeld
Hier finden Sie Informationen zum Mutterschaftsgeld
Haushaltshilfe
Informieren Sie sich über eine Haushaltshilfe
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Das könnte Sie auch interessieren
Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeinehmer
Mehr erfahrenVersicherungspflichtige Arbeitnehmer haben Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten. Erfahren Sie, wie sich der Krankenkassenbeitrag zusammensetzt und wie hoch er ist.Beiträge zur Krankenversicherung im Übergangsbereich
Mehr erfahrenWie hoch der Beitrag zur Sozial- und somit auch zur Krankenversicherung ausfällt, berechnet sich nach der Höhe des Einkommens. Wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin zwischen 538 und 2.000 Euro verdient, zählt in der Regel zu den Midijobbern. Für diesen sogenannten Übergangsbereich gilt eine besondere Berechnungsformel für die Sozialversicherung.Vorsorge für Babys und Kinder
Mehr erfahrenLassen Sie Ihr Kind regelmäßig beim Kinderarzt untersuchen. Dafür gibt es ein bundesweit einheitliches Früherkennungsprogramm: die Vorsorgeuntersuchungen, auch als U-Untersuchungen und J-Untersuchungen bekannt. Für diese Früherkennungsuntersuchungen übernimmt die AOK die Kosten.