Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis): die wichtigsten Infos
Aus Sozialversicherungsausweis wird Versicherungsnummernachweis
Seit 1. Januar 2023 ersetzt der Versicherungsnummernachweis den Sozialversicherungsausweis. Der Versicherungsnummernachweis wird von der Deutschen Rentenversicherung ausgestellt und enthält die Versicherungsnummer, den Namen, das Geburtsdatum sowie das Ausstellungsdatum. Wichtig zu wissen: Bisher ausgestellte Sozialversicherungsausweise müssen nicht gegen den neuen Nachweis ausgetauscht werden, sie behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Das ändert sich noch:
- Beschäftigte sind nicht mehr verpflichtet, ihrem Arbeitgeber den Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) vorzulegen, wenn sie eine neue Stelle antreten. Unternehmen können stattdessen die Versicherungsnummer bei der Datenstelle der Rentenversicherung elektronisch abrufen.
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Geht der Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) verloren, muss die zuständige Einzugsstelle oder die Deutsche Rentenversicherung nicht mehr darüber informiert werden. Wie Sie einen neuen Versicherungsnummernachweis erhalten, lesen Sie im Absatz „Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) verloren: Wie beantrage ich einen neuen?“
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Unbrauchbare Versicherungsnummernachweise (Sozialversicherungsausweise) müssen nicht an die zuständige Einzugsstelle oder die Deutsche Rentenversicherung zurückzugeben werden.
- Neu ist auch, dass Sie mehrere Versicherungsnummernachweise besitzen können.
Neuer Nachweis ist immer kostenfrei
Benötigen Sie einen neuen Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis), dann stellt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung kostenlos einen neuen Nachweis aus. Erfahren Sie dazu mehr in unserem FAQ.
Fragen rund um die Antragstellung
Wie beantrage ich den Versicherungsnummernachweis?
Um die Ausstellung Ihres Versicherungsnummernachweises brauchen Sie sich nicht selbst zu kümmern. Sie erhalten den Nachweis von der Deutschen Rentenversicherung, spätestens, wenn Sie das erste Mal eine berufliche Tätigkeit in Deutschland aufnehmen – egal, ob Ausbildung, Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob.
Wenn Sie Ihre Stelle antreten, meldet Sie Ihr Arbeitgeber bei der Krankenkasse oder der Minijob-Zentrale mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer (auch Sozialversicherungs- oder Rentenversicherungsnummer genannt) an. Die Versicherungsnummer ruft das Unternehmen zuvor bei der Datenstelle der Rentenversicherung elektronisch ab.
Wie erhalte ich eine Versicherungsnummer?
Sollte noch keine Versicherungsnummer für Sie existieren, beantragt der Arbeitgeber die Versicherungsnummer für Sie. Dazu benötigt er Ihren Geburtsnamen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort, Ihr Geburtsland sowie Angaben zu Ihrem Geschlecht. Die Deutsche Rentenversicherung vergibt dann eine Versicherungsnummer für Sie und stellt Ihnen den Versicherungsnummernachweis aus.
Wie sieht der Versicherungsnummernachweis aus und was steht drin?
Die Deutsche Rentenversicherung sendet Ihnen den Versicherungsnummernachweis direkt zu. Dieser enthält folgende Angaben:
- Ihre Versicherungsnummer
- Ihren Nachnamen, Vornamen und Geburtsnamen,
- das Ausstellungsdatum.
Die Versicherungsnummer setzt sich zusammen aus ...
- der Bereichsnummer des zuständigen Rentenversicherungsträgers,
- Ihrem Geburtsdatum,
- dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens,
- einer Seriennummer,
- der Prüfziffer.
Wichtig: Wenn Sie Ihren Versicherungsnummernachweis erhalten, kontrollieren Sie bitte, ob Ihre persönlichen Daten im Nachweis und innerhalb der Versicherungsnummer korrekt sind.
Wofür brauche ich den Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis)?
Vor allem die Versicherungsnummer ist wichtig. Sie dient dazu, Sie innerhalb der Sozialversicherung eindeutig zu identifizieren. Die Versicherungsnummer benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie sich mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung setzen. Auch wenn Sie Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beantragen, benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer. Bewahren Sie daher Ihren Versicherungsnummernachweis sicher auf.
Fragen zum Einsatz und zu besonderen Fällen
Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) verloren: Wie beantrage ich einen neuen?
Haben Sie Ihren Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) verloren oder ist er unbrauchbar geworden, stellt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung kostenlos einen neuen Versicherungsnummernachweis aus. Dafür können Sie sich einfach schriftlich an Ihre Krankenkasse/Einzugstelle wenden. Sie beantragt bei der Deutschen Rentenversicherung die Neuausstellung.
Alternativ können Sie den Nachweis auch direkt bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Wie Sie dabei vorgehen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website.
Bei Fragen zum Stand der Neuausstellung nutzen Sie bitte das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung:
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Servicenummer: 0800 10004800 (bundesweit gebührenfrei)
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Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 19.30 Uhr, Freitag von 7.30 bis 15.30 Uhr.
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In welchen Branchen herrscht Ausweispflicht?
Früher mussten Beschäftigte in bestimmten Branchen den Sozialversicherungsausweis ständig bei sich tragen. Diese Mitführungspflicht gibt es nicht mehr. An ihre Stelle trat eine allgemeine Ausweispflicht (Personalausweis, Pass oder Ausweis- beziehungsweise Passersatz). Sie gilt für folgende Branchen:
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Baugewerbe
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Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
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Personenbeförderungsgewerbe
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Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
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Schaustellergewerbe
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Fleischwirtschaft
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Unternehmen der Forstwirtschaft
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Gebäudereinigungsgewerbe
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Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
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Prostitutionsgewerbe
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Meine persönlichen Daten haben sich geändert: Was muss ich tun?
Änderungen der Versicherungsnummer, Ihres Nach- oder Vornamens oder des Geburtsdatums teilen Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Krankenkasse/Einzugsstelle mit. Diese leiten die Information an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Sie können sich aber auch direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden.
Wie weise ich mich als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin aus dem Ausland aus?
Ausländische Beschäftigte, die in Deutschland eine Tätigkeit (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) aufnehmen, unterliegen dem deutschen Sozialversicherungsrecht und erhalten eine Versicherungsnummer sowie einen Versicherungsnummernachweis. Anders verhält es sich bei Personen, die ein ausländischer Arbeitgeber befristet in Deutschland einsetzt. Sie müssen anstatt eines Versicherungsnummernachweises (Sozialversicherungsausweises) den Aufenthaltstitel oder die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften – auch als Entsendebescheinigung bekannt – mitführen.
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