Kinderkrankengeld

Wenn Sie Ihr krankes Kind betreuen, können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen. Erhalten berufstätige Eltern während dieser Zeit keinen Lohn, haben sie Anspruch auf Kinderkrankengeld. Auch Selbstständige können einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben. Hier erfahren Sie, wie viele Kinderkrankentage Ihnen zur Verfügung stehen und unter welchen Voraussetzungen Sie Kinderkrankengeld bei der AOK beantragen können.
Eine Mutter misst bei ihrer Tochter Fieber. Eltern können bei der AOK Kinderkrankengeld beantragen.© AOK

Inhalte im Überblick

    So viele Kinderkrankentage stehen zur Verfügung

    © AOK

    In den Jahren 2024 und 2025 stehen für die Betreuung des Kindes wie folgt Kinderkrankentage zur Verfügung. Demnach erhalten:

    • Elternpaare pro Elternteil und Kind 15 Tage
    • Alleinerziehende 30 Tage pro Kind
    • Paare und Alleinerziehende mit zwei Kindern können maximal 60 Tage beantragen.
    • Paare und Alleinerziehende mit drei oder mehr Kindern können maximal 70 Tage beanspruchen.

    Wenn Ihr Kind krank ist, reichen Sie bitte die ärztliche Bescheinigung bei Ihrer AOK ein, die Sie als Eltern von Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin erhalten.

    So hoch ist das Kinderkrankengeld

    • Die AOK zahlt Arbeitnehmenden bis zu 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettoverdienstes (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Es sind sogar 100 Prozent, sofern Sie in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Krankengeldbezug Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben. Die Höhe der Einmalzahlungen ist dabei nicht wichtig.
    • Bei Selbständigen beträgt das Kinderkrankengeld grundsätzlich 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das zuletzt Beiträge gezahlt wurden.
    • Das Kinderkrankengeld darf jedoch 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung nicht übersteigen (2024: 120,75 Euro).
    • Vom ermittelten Kinderkrankengeld werden gegebenenfalls noch Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. Während Sie Kinderkrankengeld beziehen, sind Sie beitragsfrei bei uns krankenversichert.
    • Wie wirkt sich die Anzahl der Kinder auf den Beitragssatz zur Pflegeversicherung aus?

      Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es Entlastungen im Pflegeversicherungsbeitrag. Bei ihnen verringert sich der Beitragssatz ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 Jahren um jeweils 0,25 Prozentpunkte. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite zur sozialen Pflegeversicherung

      Ein Beispiel: Wenn Sie drei Kinder unter 25 Jahren haben, reduziert sich Ihr Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozent. Das bedeutet bei einem durchschnittlichen Krankengeld von 60 Euro eine Entlastung von 30 Cent pro Kalendertag. 

    Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme eines Elternteils

    Bekomme ich Kinderkrankengeld, wenn ich mein Kind im Krankenhaus begleite?

    Seit dem 1. Januar 2024 können Eltern das Kinderkrankengeld auch dann beanspruchen, wenn ihre Mitaufnahme ins Krankenhaus medizinisch notwendig ist. Zu den Voraussetzungen gehört, dass das Kind unter 12 Jahre alt ist oder eine Behinderung hat und darum auf Hilfe angewiesen ist. Der Anspruch auf das Kinderkrankengeld gilt für die gesamte Dauer des stationären Aufenthalts.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Kind im Krankenhaus“.

    Das sind die Voraussetzungen für Kinderkrankengeld

    Wenn Sie Ihr krankes Kind betreuen, können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen. Während dieser Zeit haben berufstätige Eltern Anspruch auf Kinderkrankengeld.

    Folgende Voraussetzungen gelten:

    • Sie sind berufstätig und haben selbst Anspruch auf Krankengeld.
    • Ihr Kind ist gesetzlich versichert.
    • Es gibt im Haushalt keine andere Person, die Ihr Kind pflegen kann.
    • Sie haben eine Bescheinigung vom Arzt, dass Ihr Kind aufgrund einer Krankheit betreut werden muss.
    • Ihr Kind hat noch nicht das 12. Lebensjahr vollendet und ist demnach nicht älter als elf Jahre alt oder
    • Ihr Kind ist behindert und auf Hilfe angewiesen.

    Kinderkrankengeld beantragen

    Ist Ihr Kind krank und können Sie wegen der Betreuung nicht arbeiten, haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld. So beantragen Sie das Kinderkrankengeld: 

    • Tag 1 bis 15 im Kalenderjahr: Jedes Mal, wenn Ihr Kind krank ist, erhalten Sie vom Kinderarzt oder von der Kinderärztin eine sogenannte „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“. Auf der Rückseite oder im unteren Teil der Bescheinigung befindet sich der Antrag auf Krankengeld. Diesen füllen Sie mit Ihren persönlichen Daten aus. Im Anschluss reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer AOK ein.
    • Ab 15 genommenen Tagen: Sind die Kinderkrankentage für Ihr Kind ausgeschöpft, können Sie die Ansprüche Ihres Partners oder Ihrer Partnerin auf sich übertragen lassen, wenn diese noch nicht aufgebraucht sind. Voraussetzung: Ihr Arbeitgeber muss dem zustimmen. Auch wenn die Kinderkrankentage auf Sie übertragen werden, reichen Sie wie gehabt die ärztliche Bescheinigung bei Ihrer AOK ein. Hinweis: Alleinerziehenden Elternteilen stehen grundsätzlich 30 Kinderkrankentage für ihr Kind zur Verfügung.
    • Ab dem 30 Tag im Kalenderjahr: Sind alle Kinderkrankentage für Ihr Kind ausgeschöpft, dann haben Sie keinen weiteren Anspruch auf Kinderkrankengeld. In Absprache mit Ihrem Arbeitgeber können Sie dann Urlaub beantragen oder sich unbezahlt von der Arbeit freistellen lassen.

    Hier reichen Sie den Antrag bei Ihrer AOK ein

    Egal ob online, per App oder per Post: Hier erfahren Sie, wie Sie den Kinderkrankenschein bei Ihrer AOK einreichen, um Kinderkrankengeld zu erhalten.

    Fragen und Antworten rund um das Kinderkrankengeld

    • Ich habe eine andere Krankenversicherung als mein Kind. Bei welcher Krankenversicherung reiche ich den Antrag auf Kinderkrankengeld ein?

      Wenn Sie Ihr krankes Kind zu Hause betreuen und nicht zur Arbeit können, reichen Sie den Antrag auf Kinderkrankengeld bei Ihrer Krankenversicherung ein. Sind Sie zum Beispiel bei der AOK versichert, dann reichen Sie den Antrag bei uns ein.

      Wie lange wird Kinderkrankengeld gezahlt?

      Kinderkrankengeld wird so lange gezahlt, wie Ihr Kind krankgeschrieben ist und Sie deswegen nicht zur Arbeit können. Allerdings ist das Kinderkrankengeld pro Jahr auf 15 Arbeitstage pro Kind und pro Elternteil beschränkt.

      Muss ich vom Kinderkrankengeld Sozialversicherungsbeiträge bezahlen?

      Das Kinderkrankengeld ist beitragspflichtig. Und zwar werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aus dem Kinderkrankengeld gezahlt. Sie zahlen dabei höchsten die Hälfte der Beiträge. Den Rest übernimmt die Krankenkasse. Die Beiträge führt die Krankenkasse parallel zu Ihrer Auszahlung ab. Während Sie Kinderkrankengeld beziehen, sind Sie beitragsfrei krankenversichert.

      Wie viel Kinderkrankengeld erhalten selbstständige Mütter oder Väter?

      Grundsätzlich erhalten Selbstständige nur Kinderkrankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind und selbst Anspruch auf Krankengeld haben. Die Höhe des Kinderkrankengelds beträgt dann 70 Prozent des täglichen Arbeitseinkommens, höchstens jedoch 120,75 Euro (kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze für 2024).

      Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

      Die Höhe des Kinderkrankengelds richtet sich nach Ihrem Verdienst. Die AOK zahlt Ihnen 90 Prozent Ihres Nettoverdiensts, höchstens jedoch 120,75 Euro (kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze für 2024) pro Tag. Haben Sie in den letzten 12 Kalendermonaten Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten, beträgt der Prozentsatz sogar 100 Prozent. Auch in diesem Fall ist die Zahlung auf 120,75 Euro pro Tag begrenzt.

    • Wie lange dauert die Auszahlung von Kinderkrankengeld?

      Für die Berechnung Ihres Kinderkrankengeldes benötigen wir die Meldung über das ausgefallene Arbeitsentgelt von Ihrem Arbeitgeber. Ihr Arbeitgeber hat für die Ermittlung der Entgeltdaten sechs Wochen nach Beginn der Freistellung Zeit. Sobald uns Ihr Antrag und die Daten von Ihrem Arbeitgeber vorliegen, überweisen wir Ihnen das Kinderkrankengeld.

      Wer zahlt das Kinderkrankengeld?

      Kinderkrankengeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Bleiben Sie wegen Krankheit Ihres Kindes zu Hause, erhalten Sie das Kinderkrankengeld von Ihrer Krankenkasse.

      Ich habe in diesem Jahr bereits alle Kinderkrankentage für mein Kind ausgeschöpft. Können die Ansprüche meines Partners oder meiner Partnerin auf mich übertragen werden, wenn diese noch nicht aufgebraucht sind?

      Einen gesetzlichen Anspruch auf Übertragung gibt es nicht. Allerdings ist es möglich, Kinderkrankentage zu übertragen, wenn dies im Einverständnis mit dem Arbeitgeber des Elternteils geschieht, der bereits alle Kinderkrankentage ausgeschöpft hat. Zusätzlich müssen die beteiligten Krankenkassen informiert werden. Bitte kontaktieren Sie dafür Ihre AOK.

      Wo finde ich den Antrag auf Kinderkrankengeld?

      Vom Arzt oder der Ärztin erhalten Sie die sogenannte „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“. Auf der Rückseite oder im unteren Teil der Bescheinigung befindet sich der Antrag auf Krankengeld. Diesen füllen Sie mit Ihren persönlichen Daten aus. Im Anschluss reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer AOK ein.

      Kann ich mein Kind auch telefonisch krankschreiben lassen?

      Ja, das ist aktuell möglich. Die ärztliche Praxis schickt Ihnen die Krankschreibung dann mit der Post zu. Diese gilt für maximal fünf Kalendertage.

    Aktualisiert: 24.10.2024

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