Krankenkasse für Selbstständige

Beiträge für die Krankenkasse selbstständig bezahlen – das ist ein fixer Posten, den Unternehmer einkalkulieren müssen. Beim Sprung in die Selbstständigkeit sind Sie daher auf faire Krankenkassenbeiträge angewiesen, die Ihre Einkünfte insbesondere in der schwierigen Anfangsphase nicht zu stark schmälern. Die AOK unterstützt Sie als Selbstständigen oder Freiberufler mit flexiblen Beiträgen.
Ein Mann sitzt auf dem Sofa und arbeitet mit dem Laptop. Als Selbstständiger profitiert er von flexiblen Beiträgen zur Krankenkasse.© AOK

Inhalte im Überblick

    Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige?

    Als Selbstständiger stehen Sie vor der Wahl: Freiwillig gesetzlich krankenversichert oder private Krankenversicherung? Vorteil der gesetzlichen Krankenkasse für Selbstständige: Familienmitglieder können kostenfrei mitversichert werden. Außerdem können Sie sich auf faire Beiträge verlassen, die an der Höhe Ihres Einkommens bemessen werden. Sinkt Ihr Einkommen, passen wir Ihre Beiträge entsprechend an.

    Gesetzliche Krankenversicherung: Beitrag berechnen

    Grundlage für die Beitragsberechnung der Krankenversicherung ist der monatliche Gewinn, den Selbstständige aus ihrer Tätigkeit erzielen, sowie weitere Einnahmen, die dem Lebensunterhalt dienen können, ohne Rücksicht auf die steuerliche Behandlung. Dazu zählen zum Beispiel

    • Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen,
    • Kapitalerträge,
    • der Gründungszuschuss für Existenzgründer, jedoch nicht die 300-Euro-Pauschale für die soziale Sicherung.

    Vom Umsatz abziehen können Selbstständige hingegen Betriebsausgaben wie Kosten für Betriebsräume, Personalkosten oder Abschreibungen. Sozialversicherungsbeiträge zählen nicht dazu und wirken sich somit nicht beitragsmindernd aus.

    Steuerbescheid unbedingt einreichen

    Selbstständige zahlen Krankenkassenbeiträge auf ihr Arbeitseinkommen sowie auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die AOK setzt Ihre Beiträge auf der Grundlage des letzten Einkommensteuerbescheids fest, zunächst aber nur vorläufig. Erst wenn der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr vorliegt, stufen wir Sie endgültig ein. Dadurch sind Erstattungen oder Nachforderungen von Beiträgen möglich.

    Wer den Steuerbescheid innerhalb von drei Jahren gar nicht einreicht, wird rückwirkend in der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze eingestuft. Dann ist nachträglich der Höchstbeitrag zu zahlen.

    Überschreiten Sie diese Frist, dann ist eine Neuberechnung auf Antrag möglich. Sie müssen diesen innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum des Beitragsbescheides stellen.

    Zudem kann die Festsetzung zum Höchstbeitrag auch ausgesetzt werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie vom Finanzamt für das jeweilige Kalenderjahr noch kein Einkommensteuerbescheid erhalten haben. Lassen Sie sich dies vom Finanzamt bestätigen und reichen Sie den Nachweis bei uns ein. Eine endgültige Einstufung in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze nehmen wir dann vorläufig wieder zurück. Die Frist zur Einreichung Ihrer Einkommensnachweise verlängert sich um weitere 12 Monate.

    Erst wenn uns alle Nachweise vorliegen, korrigieren wir die endgültige Einstufung. Zuviel gezahlte Beiträge erhalten Sie dann zurück.

    Existenzgründer vor dem ersten Steuerbescheid

    Bis Existenzgründer den ersten Steuerbescheid vorlegen können, vergehen mitunter mehrere Jahre. In dieser Zeit setzen wir die Beiträge auf Grundlage der voraussichtlichen Einnahmen vorläufig fest.

    Was passiert bei Gewinneinbruch?

    Wer die Beiträge für die Krankenkasse selbst trägt, profitiert von flexiblen Beitragssätzen, die Umsatzeinbußen mitberücksichtigen. Bei einem plötzlichen Gewinneinbruch von mehr als 25 Prozent zum letzten Einkommensteuerbescheid können Selbstständige den Beitrag zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung unter Vorbehalt reduzieren lassen. Das heißt, wir passen die Beiträge an die aktuellen Verdienstverhältnisse an. Legen Sie uns dafür bitte einen aktualisierten Vorauszahlungsbescheid Ihres Finanzamtes vor. Der Vorbehalt endet mit dem Steuerbescheid, der den Zeitraum des Gewinneinbruchs umfasst. Bei höheren oder geringeren Einnahmen kommt es zu einer Nachzahlung oder einer Gutschrift.

    Selbstständig: Krankenversicherung für Publizisten und Künstler

    Selbstständige Publizisten und Künstler können sich über die Künstlersozialkasse (KSK) bei der AOK versichern lassen. Die Künstlersozialkasse übernimmt dann den Part des Arbeitgebers: Von 14,6 Prozent des allgemeinen Beitragssatzes tragen die Künstlersozialkasse und Sie jeweils die Hälfte, also 7,3 Prozent. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Seit 2019 beteiligt sich die Künstlersozialkasse auch am Zusatzbeitrag zur Hälfte – das gilt ebenso für die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige.

    Welche Vorteile für Selbstständige bietet meine AOK?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Wenn Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes eingeben, können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und die regionalen Angebote und entsprechenden Zusatzbeiträge für Selbstständige Ihrer AOK anzeigen.

    Weiterführende Infos zur Krankenversicherung

    Zusätzliche Informationen rund um das Thema Krankenversicherung finden Sie in unserer Fachbroschüre „Sozialversicherung für Gründende und Selbstständige“. Die Broschüre richtet sich ursprünglich an Arbeitgeber. Aber auch Selbstständige und Gründende finden hier hilfreiche Informationen, die zu Beginn einer Gründung sowie während der Selbstständigkeit wichtig sind.

    Aktualisiert: 20.12.2024

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