Besserer Überblick: der Medikationsplan

Wer mehr als fünf verschriebene Medikamente gleichzeitig einnimmt, trägt ein erhöhtes Risiko. Mit einem Medikationsplan in Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) behalten Sie und Ihre Ärztinnen und Ärzte immer den Überblick.
Eine Ärztin in einem weißen Kittel mit Stethoskop um den Hals arbeitet an einem Laptop und hält eine Patientenakte in der Hand. Im Vordergrund stehen mehrere Medikamentenfläschchen und Tablettendosen auf einem weißen Schreibtisch.© iStock / BongkarnThanyakij

Inhalte im Überblick

    Wozu ein Medikationsplan?

    Menschen mit verschiedenen Erkrankungen erhalten zur Behandlung in der Regel auch mehrere Medikamente mit verschiedenen Wirkstoffen. Für sie ist es besonders wichtig, dass ihre Arzneimittel aufeinander abgestimmt sind – und dass ihre unterschiedlichen Ärztinnen und Ärzte darüber Bescheid wissen. Der Medikationsplan oder auch Medikamentenplan soll für Übersicht sorgen und das Risiko von Wechselwirkungen senken. Den Plan sollten die Versicherten beispielsweise beim Arztbesuch oder der Einweisung in eine Klinik mit sich führen. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte können die Informationen so bei weiteren Verordnungen berücksichtigen.

    Auch für Pflegebedürftige ist ein Medikationsplan sehr sinnvoll. Sie nehmen oft fünf und mehr Medikamente regelmäßig ein und mit der Liste haben pflegende Angehörige, professionelle Pflegekräfte und Ärzte mögliche Wechselwirkungen besser im Blick.
     

    Der Medikationsplan in der elektronischen Patientenakte (ePA)

    Der Medikationsplan kann auch digital in der elektronischen Patientenakte (ePA) hinterlegt werden. Er wird über die ePA in der „AOK Mein Leben“-App aufgerufen und von Ihrer behandelnden Praxis immer dann ergänzt oder geändert, wenn eine Medikation hinzugekommen oder weggefallen ist.

    Vorteile des elektronischen Medikationsplans (eMP)

    • Der eMP ist immer griffbereit und kann einfach per App eingesehen werden.
    • Besonders für nicht-orientierte Patientinnen und Patienten, wie z. B. an Demenz erkrankte Menschen, ist ein eMP besonders hilfreich – etwa, wenn sie in medizinische oder Pflegeeinrichtungen überwiesen werden.
    • Behandelnde Ärzte und Ärztinnen sowie Apothekerinnen und Apotheker haben jederzeit einen Überblick über die Medikamente, die Patienten einnehmen.

    Patientinnen und Patienten profitieren zudem von der Erinnerungsfunktion in der App: Sie können die Uhrzeit der Einnahme speichern und diese per Klick bestätigen. Diese Funktion hilft dabei, kein Medikament zu vergessen und jedes so wie verordnet einzunehmen. 

    Was enthält der Medikationsplan?

    Folgende Angaben zu Ihrem jeweiligen Medikament sind im Medikationsplan enthalten:

    • Wirkstoff
    • Handelsnamen
    • Stärke
    • Darreichungsform
    • Dosierung
    • Einnahmezeiten
    • Einnahmegrund

    Wer erstellt den Medikationsplan?

    Es ist vorgesehen, dass der behandelnde Hausarzt oder die behandelnde Hausärztin den Medikationsplan erstellt und aktualisiert – das gilt für die Papiervariante genau wie für den elektronischen Medikationsplan (eMP). Sollten Sie keine Hausarztpraxis haben, wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Facharzt oder Ihre Fachärztin. Danach kann der Plan auch zum Beispiel in der Apotheke aktualisiert werden.

    Der Medikationsplan ist keine Pflicht

    Der Patient entscheidet selbst, ob er einen Medikationsplan haben möchte. Die Angaben im Medikationsplan müssen auch nicht vollständig sein: Patienten dürfen den Arzt bitten, bestimmte Arzneimittel nicht aufzuführen. Bitte beachten Sie aber: Je vollständiger alle Arzneimittel im Medikationsplan dokumentiert sind, desto umfassender und damit nützlicher ist er.

    Medikationsanalyse in der Apotheke

    Wer täglich mehrere verschiedene Medikamente einnimmt, kann nicht immer sicher sein, dass dadurch keine unerwünschten Neben- und Wechselwirkungen entstehen. Um diese mit Sicherheit auszuschließen, bieten Apotheken Patienten und Patientinnen die sogenannte Medikationsanalyse an. Ihre AOK übernimmt einmal im Jahr die Kosten für die Analyse, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

    • Wann habe ich Anspruch auf die Medikationsanalyse in der Apotheke?

      Wer mindestens fünf ärztlich verordnete Medikamente regelmäßig einnimmt, hat einmal im Jahr Anspruch auf eine Medikationsanalyse in der Apotheke. Zusätzlich kann der Anspruch durch eine erhebliche Umstellung der Medikation in demselben Jahr erneut erfüllt sein.

      Ihre AOK übernimmt dann die Kosten für die Medikationsanalyse. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Apotheke und Krankenkasse. Sie brauchen in der Apotheke nichts selbst zu zahlen.

    • Wie läuft eine Medikationsanalyse ab?

      Kontaktieren Sie zunächst die Apotheke Ihrer Wahl und vereinbaren Sie einen Termin zur Medikationsanalyse. Zu diesem Termin bringen Sie bitte alle Medikamente mit, die Sie momentan einnehmen. Sowohl die ärztlich verordneten als auch die freiverkäuflichen Arzneimittel, und auch Nahrungsergänzungsmittel. 

      Idealerweise bringen Sie außerdem folgende Unterlagen, soweit vorhanden, mit:

      • bereits bestehende Medikationspläne
      • Arztbriefe
      • Entlassungsbriefe
      • Laborwerte

      Die speziell dafür ausgebildeten Apotheker und Apothekerinnen beraten Sie nun anhand der vorliegenden Informationen und der von Ihnen mitgebrachten Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel. Sie erfahren, wie und wann Sie die jeweiligen Präparate einnehmen sollten.

      Im Rahmen der Medikationsanalyse können Sie über bereits bestehende Beschwerden und Schmerzen Auskunft geben. Um eine möglichst hilfreiche Beratung geben zu können, wird Sie der Apotheker oder die Apothekerin auch zu bekannten Unverträglichkeiten, Ernährungsgewohnheiten, Nikotin- und Alkoholkonsum befragen.

    • Wer führt die Medikationsanalyse durch?

      Die Medikationsanalyse dürfen nur Apotheker und Apothekerinnen durchführen, die eine entsprechende Zusatzqualifikation erworben haben. Bitte fragen Sie in der Apotheke Ihrer Wahl nach, ob der Apotheker oder die Apothekerin zur Durchführung der Medikationsanalyse qualifiziert ist.

      Eine andere Person, zum Beispiel pharmazeutisches Personal in der Apotheke oder Apotheker und Apothekerinnen ohne ausreichende Zusatzqualifikation, dürfen die Medikationsanalyse leider nicht durchführen.

    • Was passiert nach der Medikationsanalyse?

      Hat der Apotheker oder die Apothekerin die Medikationsanalyse mit Ihnen durchgeführt, erhalten Sie einen aktualisierten und vollständigen Medikationsplan. Dieser enthält unter anderem die genauen Zeitangaben, wann Sie welches Arzneimittel einnehmen sollten. Auch die freiverkäuflichen Präparate und Nahrungsergänzungsmittel sind im Medikationsplan berücksichtigt.

      Sollten sich Abweichungen von Ihrer bisherigen Einnahmepraxis ergeben, werden diese direkt mit Ihnen besprochen. Bei größeren Änderungen kann der Apotheker oder die Apothekerin – ausdrücklich nur mit Ihrem Einverständnis – mit dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin in Kontakt treten.

    Selbstverständlich können Sie sich – unabhängig von der ausführlichen Medikationsanalyse – jederzeit bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin sowie in der Apotheke zu Ihren Verordnungen und Medikamenten beraten lassen.

    Aktualisiert: 21.01.2025

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