Rückbildungskurse
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Inhalte im Überblick
Rückbildung nach der Geburt
Durch Schwangerschaft und Geburt werden Beckenboden, Bauch und Rücken stark beansprucht. Übungen zur Rückbildung nach der Geburt helfen, die Muskulatur wieder zu kräftigen, und beugen gesundheitlichen Problemen wie Inkontinenz oder Rückenbeschwerden vor. Wenn es Ihnen gut geht und Sie sich fit fühlen, können Sie schon ab dem dritten Tag nach der Entbindung mit leichter Rückbildungsgymnastik beginnen. In der Regel zeigt Ihnen Ihre Hebamme Übungen, die Sie – wenn möglich – täglich durchführen können, auch zu Hause. Sechs bis acht Wochen nach der Geburt ist es sinnvoll, zusätzlich einen Kurs zur Rückbildungsgymnastik zu besuchen. Dort trainieren Sie zusammen mit anderen Müttern unter professioneller Anleitung die allgemeine Kräftigung des Bewegungs- und Halteapparats und erhalten Information und praktische Anleitung zum Alltag mit Baby, zum Beispiel Heben, Tragen und Stehen. Auch die Wahrnehmung, Kontrolle und Kräftigung des Beckenbodens (unter anderem Senkungs-, Inkontinenzprophylaxe) ist Inhalt des Kurses.
Darum geht es im Kurs Rückbildungsgymnastik
Im Kurs erfahren Sie alles rund um die körperlichen Veränderungen und Maßnahmen nach Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett. Es wird erläutert, wie der Beckenboden funktioniert, und die Lage der inneren Organe erklärt. Auch Venentraining und Körperarbeit, zum Beispiel Entspannungsübungen, sind Teil des Kurses.
Rückbildungskurse: Das zahlt die AOK
Die AOK übernimmt die Kosten eines Rückbildungskurs für bis zu zehn Kursstunden. Voraussetzungen dafür sind:
- Bei der Kursleitung handelt es sich um eine von den Krankenkassen anerkannte Hebamme oder einen zugelassenen Physiotherapeuten.
- Sie schließen den Kurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt ab.
Die Abrechnung erfolgt über Ihre AOK-Versichertenkarte.
Der Rückbildungskurs kann auch in digitaler Form stattfinden. Voraussetzung für die Kostenübernahme von digitalen Kursen ist, dass alle Kurseinheiten einen direkten, in Echtzeit stattfindenden Kontakt zwischen den Teilnehmerinnen und der Kursleitung ermöglicht (Live-Kurs zu fest vereinbarten Terminen).
Im Vorfeld aufgezeichnete Videofilme, die den Kursteilnehmerinnen lediglich zum Abspielen zur Verfügung gestellt werden, erfüllen die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben nicht und können daher nicht von der AOK bezahlt werden.
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