Willkommen beim Einmal-PIN-Verfahren
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die AOK ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Einmal-PIN-Verfahren der AOK.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Leider war es nicht möglich, das vorliegende Web-Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern.
Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die identifizierten Maßnahmen für die Barrierefreiheit beim Einmal-PIN-Verfahren wurden bereits beauftragt. Aufgrund technischer Komplexitäten erfolgt die Auslieferung der Optimierungen stufenweise bis voraussichtlich Januar 2023.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.05.2021 erstellt und zuletzt am 17.11.2021 aktualisiert.
Wie kann ich Feedback zur Barrierefreiheit an meine AOK geben?
Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor. Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
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