Elektronische Patientenakte (ePA): Gesundheitsdaten einfach und sicher verwalten

Alle Versicherten erhalten ab 2025 eine elektronische Patientenakte, in der sie medizinische Dokumente digital ablegen und verwalten können. Daraus ergeben sich viele Vorteile.
Eine junge Frau mit dunklen Haaren steht in der Küche und schaut auf ihr Smartphone, in der linken Hand hält sie einen weißen Bescher. Sie lächelt.© iStock / FG Trade

Inhalte im Überblick

    Elektronische Patientenakte: digitaler Speicher für Gesundheitsdaten

    Wann war die letzte Untersuchung? An welchen Tagen nehme ich meine Medikamente? Und wo steckt eigentlich der Impfpass? Für Versicherte ist es sinnvoll, wichtige Gesundheitsdaten immer parat zu haben. Sei es, um Informationen nachzuschlagen oder behandelnden Ärztinnen und Ärzten die eigene Krankengeschichte zur Verfügung zu stellen. Bisher lagern viele dieser Dokumente noch in Akten an unterschiedlichen Orten wie Arztpraxen oder Krankenhäusern. Andere Unterlagen wie Rezepte, Röntgenbilder oder gefaxte Befunde besitzen die Patientinnen und Patienten nur in Papierform oder gehen im Laufe der Zeit verloren. In der elektronischen Patientenakte ePA lassen sich künftig alle medizinischen Dokumente in einem digitalen Ordner ablegen. Statt einer persönlichen „Zettelwirtschaft“ haben Versicherte alle Unterlagen, die für die eigene Gesundheit wichtig sind (oder werden können), an einem Ort. Dort können sie die Dokumente verwalten und jederzeit darauf zugreifen, wenn sie diese benötigen.

    Dokumente in der elektronischen Patientenakte selbst verwalten

    Wie kommen die Gesundheitsdaten in die ePA? Zum einen können Versicherte diese selbst einscannen und hochladen. Ältere Dokumente wie Arztbriefe lassen sich so digitalisieren. Versicherte können die Pflege der ePA aber auch ihren Ärztinnen oder Ärzten überlassen. Dazu müssen sie ihnen eine entsprechende Freigabe erteilen. Wer zum Beispiel zu seinem Hausarzt geht, kann die aktuelle Diagnose gleich dort ablegen lassen. Viele Gänge werden dadurch künftig überflüssig. Patientinnen und Patienten müssen nicht mehr extra in die Arztpraxis kommen, um sich einen Laborbericht oder ein MRT-Ergebnis abzuholen, wenn diese sofort in der ePA abgelegt werden. Auch das Suchen des gelben Impfhefts dürfte bald der Vergangenheit angehören, denn Gesundheitspässe wie die Impfdokumentation, das Zahnbonusheft oder der Mutterpass lassen sich ebenfalls in der ePA speichern.

    Datenhoheit bleibt bei den Nutzerinnen und Nutzern

    Die Hoheit über die eigenen Gesundheitsdaten bleibt dabei stets bei den Versicherten selbst. Sie entscheiden, mit welchen Ärztinnen und Ärzten in Praxen und Kliniken, Apotheken und medizinischen Fachangestellten sie ihre Daten teilen – und für wie lange. Denn Berechtigungen können jederzeit wieder entzogen werden. Zudem können Versicherte besonders sensible Dokumente als vertraulich kennzeichnen und bestimmen, welche Unterlagen eine medizinische Einrichtung lesen darf. Die technische Grundlage für die ePA bildet dabei die sogenannte Telematikinfrastruktur. Das hochsichere digitale Netzwerk verbindet die IT-Systeme aller Akteure im Gesundheitswesen. Alle Dokumente werden verschlüsselt in der ePA abgelegt. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung sorgt zudem für einen sicheren Zugang zur ePA.

    Schnellere Behandlung, weniger Doppeluntersuchungen

    In der ePA liegen alle wichtigen Gesundheitsdaten gebündelt an einem Ort. Für Versicherte ergeben sich daraus viele Vorteile. Statt die Befunde von einer ärztlichen Praxis zur nächsten zu tragen, haben sie alle wichtigen Informationen immer auf dem Smartphone mit dabei. Arztbriefe, Gesundheitspässe und ältere Dokumente, die nur in Papierform vorliegen, können nicht mehr verloren gehen. Darüber hinaus bekommen Patientinnen und Patienten einen besseren Überblick über ihren Gesundheitszustand. In der ePA sehen sie transparent, welche medizinischen Daten es zu ihnen gibt, etwa zu Allergien oder Vorerkrankungen.

    Vor allem aber verbessert die ePA den Austausch zwischen Patientinnen, Patienten und den Akteuren des Gesundheitswesens. Im Notfall kann die ePA sogar Leben retten. Rettungskräfte sehen im Notfalldatensatz der ePA auf einen Blick, ob Vorerkrankungen oder Allergien vorliegen. Bei einer Einweisung ins Krankenhaus können sich die Behandelnden in der ePA schnell einen Überblick über den Gesundheitszustand der Patientin oder des Patienten verschaffen. Bei einem Arztwechsel entfallen lange Vorgespräche. Außerdem können unnötige Doppeluntersuchungen aufgrund fehlender Unterlagen vermieden werden, wenn alle bisherigen Maßnahmen transparent in der ePA aufgelistet sind. Zudem helfen in der ePA abgelegte Medikationspläne dabei, Wechselwirkungen verschiedener Medikamente zu verhindern.

    Automatischer Zugang zur elektronischen Patientenakte für Versicherte

    Um eine ePA zu erhalten, musste man sich bisher aktiv anmelden. Dieser Aufwand fällt in Zukunft weg. Ab 2025 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Anmeldung und stellen ihren Versicherten eine persönliche ePA zur Verfügung. Der Zugang zur ePA wird so deutlich vereinfacht. Ihre Nutzung bleibt für Versicherte aber weiterhin freiwillig. Wer keine ePA möchte, kann Widerspruch bei seiner Krankenkasse einlegen.

    Versicherte gelangen über die „AOK Mein Leben“-App zu ihrer persönlichen ePA. Dort können sie jederzeit über das Smartphone auf hinterlegte Gesundheitsinformationen zugreifen und Dokumente hochladen. Versicherte können in der App zudem medizinische Einrichtungen dazu berechtigen, Dokumente einzusehen, einzustellen oder zu löschen. In einem weiteren Ordner in der „AOK Mein Leben“-App werden Dokumente der AOK abgelegt. Wer kein geeignetes Smartphone besitzt, kann die „AOK Mein Leben“-App auch auf dem PC oder Laptop nutzen.

    Aktualisiert: 12.06.2024

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