Widerspruch zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Ab 2025 erhalten Versicherte automatisch eine persönliche elektronische Patientenakte (ePA). Wenn Sie keine ePA möchten, müssen Sie mit einem Widerspruch die Erstellung der elektronischen Patientenakte bei Ihrer AOK ablehnen.
Ein Pärchen in seinen 50ern lümmelt gemeinsam auf der Couch – sie hält ein Tablet, er ein Smartphone in Händen.© iStock / RyanJLane

Inhalte im Überblick

    Sie entscheiden über ePA

    Wer eine elektronische Patientenakte (ePA) möchte, muss künftig nichts weiter tun. Eine persönliche ePA wird Ihnen ab 2025 von der AOK eingerichtet und zur Verfügung gestellt. Sie können in der ePA alle Daten ablegen, die für Ihre Gesundheit relevant sind und diese Informationen Arztpraxen oder anderen Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung stellen. Dazu gehören zum Beispiel ärztliche Befunde, Röntgenbilder, Arztbriefe, OP-Berichte oder Medikationspläne. Das ermöglicht eine effizientere Behandlung durch schnellen Zugriff auf die Krankheitsgeschichte, erspart lange Vorgespräche und vermeidet Doppeluntersuchungen.

    Grundsätzlich gehört die ePA den Versicherten. Sie können also selbst entscheiden, ob Sie diese Möglichkeit nutzen möchten. Wünschen Sie das nicht, müssen Sie der Erstellung der ePA widersprechen. Der Widerspruch gegen die ePA wird auch als Opt-out-Verfahren bezeichnet.

    Widerspruchsmöglichkeiten der ePA

    Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Möchten Sie die ePA oder bestimmte Funktionen nicht nutzen, müssen Sie dem aktiv widersprechen. Folgende Optionen haben Sie:

    • Widerspruch gegen das Anlegen und die Einrichtung Ihrer ePA
    • Einzelwiderspruch gegen
      • Zugriff einer bestimmten medizinischen Einrichtung
      • Speicherung medizinischer Abrechnungsdaten
      • Speicherung von Medikationsdaten aus dem E-Rezept
      • Nutzung von Daten zu Forschungszwecken

    Inkrafttreten der ePA und Fristen für den Widerspruch

    Die elektronische Patientenakte steht ab 2025 allen Versicherten zur Verfügung. Wünschen Sie keine persönliche ePA, können Sie der ePA jederzeit widersprechen. Ein Widerspruch ist aber auch möglich, wenn die ePA bereits für Sie angelegt ist. Dann wird Ihre ePA einschließlich aller Inhalte wieder gelöscht.

    Entscheiden Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt wieder, die ePA doch zu nutzen, legt Ihre AOK eine neue ePA für Sie an. Dokumente und Einstellungen aus der alten ePA stehen dann allerdings nicht zur Verfügung.

    ePA bei meiner AOK widersprechen

    Den Widerspruch gegen die Einrichtung Ihrer elektronischen Patientenakte legen Sie direkt bei Ihrer AOK ein. Ihre AOK bietet dafür ein entsprechendes Formular an. Dieses können Sie auch nutzen, wenn die ePA bereits für Sie angelegt worden ist. Einzelwidersprüche können Sie bequem über die ePA in der „AOK Mein Leben“-App selbst einrichten. Versicherte ohne App können dafür auch die Ombudsstelle ihrer AOK ansprechen. Diese unterstützt bei der Einrichtung eines Einzelwiderspruchs.

    Einrichtung einer ePA bei meiner AOK widersprechen

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Eingabe Ihrer Postleitzahl können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und passende Informationen Ihrer AOK anzeigen.

    Einrichtung einer ePA bei meiner AOK widersprechen

    • Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

      In der ePA können Versicherte ihre Gesundheitsdaten dauerhaft digital speichern. Alle Versicherten erhalten ab 2025 automatisch eine elektronische Patientenakte, in der sie medizinische Dokumente ablegen und verwalten können. Auch Ärzte, Ärztinnen und anderes medizinisches Personal können Informationen in der ePA hinterlegen. Die Hoheit über die eigenen Daten liegt aber immer bei den Nutzerinnen und Nutzern: Sie entscheiden, welche Dokumente hochgeladen werden und wer darauf zugreifen darf. Versicherte können in der ePA alle Daten ablegen, die für ihre Gesundheit relevant sind. Dazu gehören zum Beispiel ärztliche Befunde, Röntgenbilder, Arztbriefe, OP-Berichte, Medikationspläne oder Gesundheitspässe wie der Impfausweis, das Zahnbonusheft oder der Mutterpass.

      Wie kann ich der ePA widersprechen

      Ihre AOK stellt Ihnen online ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie gegen die Einrichtung der ePA widersprechen können.

      Wie schreibe ich einen Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte?

      Um der ePA zu widersprechen, stellt die AOK ihren Versicherten ein Formular zur Verfügung, das Sie einfach online ausfüllen und absenden. Alternativ können Sie den Widerspruch auch schriftlich per Post oder über das Onlineportal „Meine AOK“ einreichen. Dabei sollten Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Versichertennummer sowie eine klare Formulierung Ihres Widerspruchs angeben.

      Wie kann ich den Widerspruch gegen die ePA zurücknehmen?

      Sie können jederzeit den Widerspruch gegen die ePA bei Ihrer AOK rückgängig machen. Das ist über die „AOK Mein Leben“-App möglich. Gerne können Sie sich auch direkt bei Ihrer AOK melden.

      Beeinflusst mein Widerspruch gegen die ePA die Qualität meiner medizinischen Versorgung?

      Wer sich gegen die Erstellung seiner ePA entscheidet, muss grundsätzlich keine Einbußen in der Qualität seiner medizinischen Versorgung befürchten. Es kann aber sein, dass ohne die ePA Informationen über frühere Behandlungen, Diagnosen oder mögliche Allergien nicht so schnell verfügbar sind. Das könnte in einem Notfall zu Verzögerungen führen. Außerdem sind die Chancen für eine geeignete Behandlung umso größer, je besser die Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten kennen. Die ePA bündelt alle relevanten Informationen von Arztpraxen, Krankenhäusern, Apotheken und sonstigen medizinischen Einrichtungen und stellt sie den Ärztinnen und Ärztinnen auf einen Blick zur Verfügung.

    • Wie sieht der gesetzliche Rahmen für die ePA aus?

      Das Digital-Gesetz (DigiG) der Bundesregierung hat das Ziel, den Behandlungsalltag von Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten zu vereinfachen. Zentraler Baustein dieses Gesetzes ist die elektronische Patientenakte (ePA), die, so sieht es das Gesetz vor, bis Anfang 2025 von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten eingerichtet wird. Der Zugang zur ePA wird so deutlich vereinfacht. Die Nutzung bleibt aber freiwillig. Ein Versicherter kann jederzeit widersprechen, auch nach dem 15. Januar 2025. Eine bereits angelegte Akte wird nach Eingang des Widerspruchs wieder gelöscht.

      Wird es Pflicht, die ePA zu nutzen?

      Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Versicherte können auch in Zukunft selbst entscheiden, ob sie ihre Gesundheitsversorgung mit der ePA digital unterstützen und optimieren wollen oder ob alles so bleiben soll wie bisher. Deshalb wurde das Opt-out-Verfahren für die ePA gesetzlich verankert. Wer die ePA nicht nutzen möchte, muss der Einwilligung aktiv widersprechen. Gründe müssen Versicherte dabei nicht angeben.

      Was bedeutet die Opt-out-Regelung bei der ePA?

      Der Begriff Opt-out bedeutet so viel wie „sich gegen etwas entscheiden“. Der Vorteil dieses Verfahrens für die Versicherten ist, dass sie weniger Aufwand haben, wenn sie die ePA nutzen möchten. Bisher galt das sogenannte Opt-in-Verfahren, bei dem sich Versicherte aktiv für die Nutzung einer ePA entscheiden – und sich selbst um eine Anmeldung kümmern mussten.

      Mit der Umstellung von Opt-in auf Opt-out ab 2025 wird die Einwilligung der Versicherten zur ePA vorausgesetzt. Sie müssen nicht mehr aktiv zustimmen. Das Anlegen der ePA übernehmen die Krankenkassen für ihre Versicherten. So profitieren möglichst viele Patientinnen und Patienten von den Vorteilen der persönlichen, selbstverwalteten Gesundheitsversorgung, die die ePA bietet. Das scheint auch in der Bevölkerung gut anzukommen. In einer Online-Befragung von Ende November befürworten mehr als 62 Prozent der Befragten, dass allen gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte mit Möglichkeit zum Widerspruch angelegt wird.

      Was bringt mir die elektronische Patientenakte?

      Bisher liegen viele medizinische Dokumente wie Arztbriefe oder Röntgenbilder noch verstreut in Arztpraxen, Laboren und Krankenhäusern. Benötigt man diese Unterlagen, um zum Beispiel bei einem Arztwechsel die eigene Krankheitsgeschichte zu dokumentieren, muss man zum Telefon greifen oder Briefe schicken. Andere Dokumente wie Gesundheitspässe oder gefaxte Befunde gibt es nur in Papierform – wenn man sie überhaupt noch findet. Mit der ePA ändert sich das. Sie bündelt alle persönlichen Gesundheitsdaten digital an einem Ort. Da diese Daten so stets transparent für sie verfügbar sind, können Patienten und Patientinnen mehr Verantwortung für die eigene Gesundheit übernehmen. Sie können sich informieren, Befunde nachlesen und gezielt Fragen stellen.

      Auf der anderen Seite ermöglicht die ePA eine effizientere Behandlung. Lange Vorgespräche entfallen, da sich Ärzte und Ärztinnen in der ePA schnell einen Überblick über die Krankheitsgeschichte der Patientin oder des Patienten verschaffen können. Zudem kann die ePA unnötige Doppeluntersuchungen vermeiden, was gerade für chronisch Erkrankte eine Erleichterung ist. Nicht zu unterschätzen ist auch der zusätzliche Sicherheitsfaktor, der durch die ePA möglich wird. In der ePA liegen ab 2025 zudem umfangreiche Medikationsdaten, die über den heutigen Medikationsplan hinausgehen.

      Bis wann kann ich Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte einlegen?

      Ein Widerspruch ist jederzeit möglich. Es gibt keine Frist, bis wann Sie der ePA widersprechen sollten. Ein Widerspruch ist auch möglich, wenn die ePA bereits angelegt ist. Zudem können Sie jederzeit einen Widerspruch wieder aufheben.

    Weitere Fragen und Antworten

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