Ombudsstelle: Unterstützung bei der ePA-Nutzung

Ab 2025 können Sie Ihre kompletten medizinischen Daten über die elektronische Patientenakte (ePA) abrufen. Haben Sie dazu Fragen oder tauchen Probleme auf, können Sie sich an die Ombudsstelle Ihrer AOK wenden.
Eine junge Frau mit dunklem, lockigem Haar sitzt lächelnd mit einem Headset vor einem Laptop.© iStock / Ridofranz

Beratung und Hilfe bei Nutzung der ePA

Die Ombudsstelle ist eine Beratungsstelle, die Ihre AOK eingerichtet hat, um Sie bei der Nutzung der elektronische Patientenakte (ePA) zu unterstützen. Eine ihrer Aufgaben besteht darin, Versicherten ohne mobiles Endgerät den Zugang zur ePA zu erleichtern und ihnen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermöglichen. Aber auch alle anderen Versicherten können sich bei Fragen oder Problemen an die Ombudsstelle wenden. Zu den konkreten Aufgaben der Ombudsstelle gehören:

  • Zugriffsberechtigungen verwalten: Wenn Sie einer Praxis, einem Krankenhaus oder einer Apotheke den Zugriff auf Ihre ePA verweigern möchten, richtet die Ombudsstelle das für Sie ein. Sollten Sie später den Zugriff wieder ermöglichen wollen, unterstützt die Ombudsstelle auch bei der Rücknahme eines solchen Widerrufs.
  • Beratung zum Widerspruch gegen die ePA: Falls Sie die Einrichtung der ePA ablehnen möchten, berät die Ombudsstelle Sie zu den erforderlichen Schritten.
  • Protokolldaten einsehen: Möchten Sie nachvollziehen, wer Zugriff auf Ihre ePA hatte, können Sie bei der Ombudsstelle die Protokolldaten anfordern.
  • Widerspruch einzelner Funktionen: Sie entscheiden selbst, wie Ihre Daten in der ePA genutzt werden. Die Ombudsstelle hilft Ihnen dabei, Widersprüche einzurichten, beispielsweise gegen
    • die Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken,
    • das Einstellen von elektronischen Abrechnungsdaten oder
    • das Speichern von Medikationsdaten aus dem E-Rezept.
Aktualisiert: 30.12.2024

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