Ombudsstelle: Unterstützung bei der Verwaltung Ihrer ePA

Ab 2025 können Sie Ihre kompletten medizinischen Daten in der elektronischen Patientenakte (ePA) digital ablegen und verwalten. Falls bei Ihnen Probleme auftauchen oder Sie die ePA ohne mobiles Endgerät nutzen möchten, unterstützt Sie die Ombudsstelle Ihrer AOK.
Eine junge Frau mit dunklem, lockigem Haar sitzt lächelnd mit einem Headset vor einem Laptop.© iStock / Ridofranz

Beratung und Hilfe bei Nutzung der ePA

Die Ombudsstelle ist eine Beratungsstelle, die Ihre AOK eingerichtet hat, um Sie bei der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) zu unterstützen. Eine ihrer Aufgaben besteht darin, Versicherten ohne mobiles Endgerät die Verwaltung ihrer ePA zu erleichtern und ihnen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermöglichen. Aber auch alle anderen Versicherten können sich bei Fragen oder Problemen an die Ombudsstelle wenden. Zu den konkreten Aufgaben der Ombudsstelle gehören:

  • Beratung zum ePA-Widerspruch: Falls Sie die Einrichtung oder Bereitstellung der ePA ablehnen möchten, informiert die Ombudsstelle Sie zu Ihren Widerspruchsoptionen. 
  • Einzelnen Funktionen widersprechen: Sie entscheiden selbst, wie Ihre Daten in der ePA genutzt oder dort gespeichert werden. Die Ombudsstelle hilft Ihnen dabei, Widersprüche einzurichten, beispielsweise gegen 
    • die Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken,
    • die Teilnahme am digital gestützten Medikationsprozess oder
    • das Speichern von Medikationsdaten aus dem E-Rezept.
  • Zugriffsberechtigungen verwalten: Wenn Sie einer Praxis, einem Krankenhaus oder einer Apotheke den Zugriff auf Ihre ePA verweigern möchten, richtet die Ombudsstelle das für Sie ein. Sollten Sie später den Zugriff wieder ermöglichen wollen, unterstützt die Ombudsstelle auch bei der Rücknahme eines solchen Widerspruchs.
  • Protokolldaten einsehen: Möchten Sie nachvollziehen, wer Zugriff auf Ihre ePA hatte, können Sie bei der Ombudsstelle die Protokolldaten anfordern.
Aktualisiert: 17.03.2025

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