Ich möchte keine elektronische Patientenakte (ePA) – wie kann ich widersprechen?

Alle AOK-Versicherten erhalten ab 2025 automatisch eine ePA, in der persönliche Gesundheitsdaten digital gebündelt werden. Wer das nicht möchte, kann jederzeit widersprechen. Füllen Sie dafür einfach unser Widerspruchsformular aus.

Alle Infos zur ePA im Überblick

Bevor Sie sich für oder gegen einen Widerspruch entscheiden, können Sie sich auf unserer Übersichtsseite zur elektronischen Patientenakte über die Vorteile der ePA informieren.

Das Wichtigste zum Widerspruch in Kürze

  • Wenn Sie der ePA widersprechen, legen wir keine elektronische Patientenakte für Sie an. Sollten Sie widersprechen, nachdem wir eine ePA für Sie angelegt haben, wird Ihre ePA wieder gelöscht.
  • Sie können Ihre Entscheidung jederzeit anpassen.
  • Zusätzlich haben Sie bei einigen AOKs die Möglichkeit, bereits vor Start der neuen ePA verschiedenen Funktionen einzeln zu widersprechen. Auch bei den anderen AOKs wird das schon bald möglich sein.
  • Wer möchte, verwaltet seine ePA selbstbestimmt und gestaltet zum Beispiel Zugriffsrechte und Funktionen ganz nach den eigenen Bedürfnissen.

Auf Ihre Gesundheitsversorgung hat Ihre Entscheidung, die ePA nicht oder nur mit einzelnen Funktionen zu nutzen, keine Auswirkungen.

Das ePA-Widerspruchsformular Ihrer AOK

Bitte geben Sie hier die Postleitzahl Ihres Wohnorts ein oder wählen Sie Ihre AOK aus der Liste aus, um zum ePA-Widerspruchsformular Ihrer AOK zu gelangen.

Aktualisiert: 05.09.2024

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